Grundstücküberbauung um 10-15cm?

Hallo Liebe Community,

ich habe im Jahre 2018 ein Mehrfamilienhaus mit einem Anbau erworben.

Als ich das Haus erworben habe, hat mir der alte Eigentümer nichts von einer Überbauung ins Nachbarschaftsgrundstück erzählt. Erst nach dem ich selber in den Anbau gezogen bin, haben wir die Nachbarn kennengelernt (sehr nette Menschen übrigens) wobei Sie mir von der Überbauung erzählt haben. Sie hätten damals, den alten Eigentümer wohl darauf angesprochen und er hätte wohl gesagt dass Sie das unter sich irgendwie klären würden. Jedoch kam von ihm dann wohl nichts mehr und auf Anwalt etc haben Sie verzichtet, weil Sie sich den Stress wohl nicht aus gesundheitlichen Gründen antuen wollten. Nun hat Sie mir aber gesagt, dass Sie gerne eine Lösung hätten, da Sie das Haus in ein paar Jahren an die Kinder überschreibt und es dann zu Problemen kommen würde. Ich denke mal Sie meint damit: die Kinder werden rechtlich dagegen vorgehen.

Ich habe mir bei meinem Anwalt Rat geholt: es sei jetzt sowieso verjährt. Erst wenn eine Übergabe des Hauses stattfindet, haben die neuen Eigentümer wieder Recht drauf. Es sei aber nicht so leicht, denn es muss halt ein Vermesser etc beauftragt werden. Kostet halt alles Geld.

Nun habe ich meine Nachbarn vor ein paar Monaten vorgeschlagen, dass wenn Sie sich wirklich 100% sicher sind dass eine Überbauung besteht, sollen Sie zum Anwalt gehen und Rechtliche Schritte einleiten. Damit ich auch den alten Eigentümer anklagen kann.

Aber seitdem herrscht funkstille. Ich habe jetzt die Befürchtung, dass Sie nach ein paar Jahren Klagen werden und ich kein Anspruch mehr beim Verkäufer habe.

Was kann ich am besten tuen?

Freundliche Grüße

Haus, Recht, Grundstücksgrenze
Nachbargrundstück vor Bebauung schützen?

Liebe Community,

damals, vor etwa 4 Jahren, erwarb ich ein wunderschönes Grundstück am Rande eines Dorfes in Österreich. (siehe Bild Anhang)

Einer der wichtigsten Kaufgründe war die Lage:
Auf der einen Seite (links neben dem Haus) eine große Wiese und dahinter ein altes Sacherl.
Oberhalb des Hauses ein freies Grundstück (gehört zum Garten des Nachbars, wird frei bleiben).
Unterhalb ebenfalls ein freies Grundstück, seit längerem verkauft, wird aber wahrscheinlich als Geldanlage verwendet und erst in ferner Zukunft verkauft.
Und, in der Grafik rechts: ein riesiges Feld, wobei wir mit dem Bauern gesprochen haben, und dieser komplett davon überzeugt ist, es nicht umwidmen zu lassen, da es für ihn extrem praktisch sei (ein Ende befindet sich direkt neben seinem Hof). Davon ist er übrigens noch immer felsenfest überzeugt.

Zwischen dem Feld und unserem Haus befindet sich eine Grünfläche, die wir später ebenfalls mal hinzukaufen könnten. Diese Grünfläche ist ausschließlich dafür gedacht, als spätere Erweiterung für unser Grundstück zu dienen, das dachten wir zumindest. Vor rund einer Woche erfuhren wir nämlich (durch ein Gespräch mit dem Bauern), dass die Grundbesitzerin der Grünfläche, von welcher auch wir unseren Baugrund haben, etwas von dem Grundstück des Bauern dazukaufen möchte, um die Grünfläche zu erweitern.

Wir haben uns dann den jetzigen Flächenwidmungsplan angesehen, und siehe da, die Grünfläche ist plötzlich Bauland. Natürlich gingen wir sofort zu Gemeinde und haben gefragt, wann diese umgewidmet wurde. Anscheinend ist dies schon 2014 passiert, von der Grundstücksbesitzerin beauftragt, mit der Begründung, dass wir dadurch später, wenn wir es kaufen würden, einen Pool darauf errichten könnten (und der Grund auch teurer ans uns verkauft werden würde, was aber nicht das Problem darstellt). Wir sind uns jedoch sicher, das damals, als wir gebaut haben (vor 4 Jahren), auf dem Flächenwidmungsplan noch eine Grünfläche eingezeichnet war, leider finden wir diesen Ausdruck nicht mehr.

Das mag vielleicht glaubhaft klingen, doch wir sind uns alle sicher, dass das nicht ihr Vorhaben ist. Damals wollte sie uns nämlich den Grund nicht verkaufen, heute lügt sie: "Ihr wolltet ihn ja nicht", obwohl wir sie damals gefragt hatten.

Wenn wir eins gelernt habe, dann ist das, bei solchen Dingen misstrauisch zu sein. Wir glauben, sie wollte das Grundstück schon immer als Baugrund verkaufen und bebauen lassen, die Gemeindeleute meinen, sie sei so oft gekommen und habe gebettelt, bis sie ihn dann doch umgewidmet haben.

Direkt unter dieser "Grünfläche", sind drei weitere, siehe Grafik, von denen die erste mittlerweile auch ein Baugrundstück ist. Alle gehören dieser Besitzerin. ...

=> hier weiter, Zeichenbeschränkung ;)

https://drive.google.com/file/d/1wBL4RvOkuVGLfZmrLYUe8RTld6jNVE5H/view?usp=sharing

Grafik:

https://drive.google.com/file/d/1P7f-fQlQppRSrY1O_vNZ0hsAymWTm5IP/view?usp=sharing

Recht, Gesetz, Baurecht, grundstückskauf, Grundstücksrecht, Grünfläche, Baugrundstück, Grundstücksgrenze, mündliche Vereinbarung
Hilfe mein Grundstück samt Zaun und Mauerwerk droht zu kippen, was tun?

Guten Tag liebe GF Gemeinde,

ich habe ein mega wichtiges Anliegen. Unser gekauftes Haus Baujahr 1950 ist das letzte Haus in einer Straße. Danach kommen nur Felder und Feldwege. Unser Grundstück wie die anderen Häuser sind auf einer Anhöhe. Unser Gartenklinker Mauerwerk und unser Zaun waren seit 1950 am Feldweg angesützt. Quasie in einem 45 Gradwinkel angelehnt. So war alles gestützt und gesichert. Es wurde nichts verändert oder so. Das war alles bereits so. Wir haben dieses Grundstück vor 4 Jahren so erworben. Da wurde nichts aus eigener Macht irgenwie verändert. Diese Erdbodenstütze war bestimmt auch vor dem Hausbau 1950 so. Meine Vermutung

JETZT DAS Problem: Die Felder wurden verkauft. Ein Großunternehmen erschließt jetzt alle Grundstücke und der Bauboom geht los. Der Straßenasphalt wurde verlegt. MEIN GANZES GRUNDSTÜCK mit ERDBODEN samt HOLZAUN mit Pfosten und KlinkerMauerwerk auf Fundament droht zu kippen weil die Straße über einen halben Meter tiefer ist. Wie kann es sein das das Bauunternehmen mir mein Grundstück nicht sichert? Schließlich sind es doch DIE die die Straße bauen. Dann müssen die doch auch dafür sorgen das mein Grundstück kein Schaden bzw. Risiko ausgesetzt ist.

Jeder und auch unser Architekt sagte damals das Sie mir L- Betonsteine setzten müssten damit auch für die spätere Straße und natürlich mein Grundstück kein Risiko besteht. Ich bin seit 1950 da. Jetzt kommen die und ich soll das Grundstück sichern? Das doch Quatsch. Ich bau doch nicht die Straße. Die Gefahr kommt von deren Seite aus. WICHTIG: Diesen Holzzaun (brauch kein Fundament) werde ich entsorgen. Der ist so leicht wie ein Rucksack. Aber der ganze Erdboden beim Holzzaun fängt an zu kippen und bei Starkregen wird es gefährlich. Klinkermauerwerk steht auf Fundament aber das Bauunternehmen ist so tief das es nun keinen Halt mehr hat

Was kann ich tun? Was sollte ich tun? Ich habe das Bauunternehmen und deren Straßenbaufirma noch nicht kontaktiert. Habe das Gefühl das die sich vor Kosten drücken und sich deswegen denken ""hoffentlich merkt der nichts"" Die Frage hier ist wer muss die großen Steinpalisade setzen? ich oder der Bauträger? Ich werde auf jeden Fall wenn die sich weigern einen Anwalt aufsuchen. Habt Ihr einen Rat? Vorschläge? Kennt sich hier jemand ein wenig über die Rechtslage aus? Wie kann meine Gemeinde das genehmigen und mein Grundstück in Gefahr bringen?

Ich danke jedem für Antworten. Das Thema bringt mich echt zum verzweifeln? Fotos sind unten. Aus eigener Privatsphäre habe ich unser Haus lediglich gezeichnet statt es abzufotografieren

Rechtsanwalt, Baurecht, GartenLandschaftsbau, Gemeinde, Grundstücksrecht, Rechtslage, Straßenverkehrsrecht, Erschließung, Grundstücksgrenze
Grenztermin / Grenzabmarkung / Grundstücksgrenze? Ich sehe keine.....?

Hallo!

Vor einem halben Monat war ein Grenztermin mit öffentlich bestelltem Vermessungsingeneur.

Die Helma Wohnungsbaugesellschaft hat sich ein großes Grundstück mehere 1000m² neben meinem gekauft und eine Grenzfeststellung bzw. Teilung Ihres in mehrere kleine in Auftrag gegeben. Die Firma möchte dort Einfamilienhäuser errichten und diese verkaufen. Es handelt sich bei meinem um ein leeres unbebautes Grundstück....

Leider konnte ich an besagtem Termin nicht teilnehmen habe mich aber später mal vor Ort umgeschaut.

In den Unterlagen welche mir zugeschickt wurden sollten mehrere Grenzsteine bzw. Eisenrohre gesetzt werden. Leider konnte ich vor Ort die Grenzsteine welche an meinem Grundstück grenzen nicht ausmachen - soll heissen die Unterlagen(das Kataster) und die Realität stimmen nicht überein.

Lediglich ein Stein war ersichtlich.

Laut Schreiben des Vermessungsingeneurs habe ich noch ein paar Tage Zeit für einen Widerspruch bis die Grenze rechtswirksam wird.

Gerne möchte ich Widerspruch einlegen mit der bitte um Aufklärung wo die Grenzsteine nun sein sollen. Was passiert da jetzt eigentlich?

Brauche ich einen Anwalt? In dem Schreiben steht wortwörtlich Sie können innerhalb eines Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.....

Es handelt sich um eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Können Kosten bei einem erfolglosen Widerspruch entstehen?

Recht, grenzbebauung, Grundstück, Nachbarn, Nachbarschaftsrecht, Nachbarschaftsstreit, Grundstücksgrenze
Muss ich Ableger in Nachbars Grundstück entfernen?

Ich besitze ein Grundstück an einem Weg der nicht erschlossen ist. Links von mir ist eine Pferdeweide und rechts ein kleineres Weizenfeld. Das Grundstück gehörte bis vor kurzem jemand anderem aus der Familie. An dem Grundstück wurde lange nichts gemacht, viele Sträucher und Bäume wachsen in die Nachbargrundstücke. Die Besitzerin der Pferdeweide hat mich angesprochen das ich die Sträucher und Bäume die zu Ihr rüberwachsen zu entfernen habe. Das Problem fängt schon damit an das nicht ersichtlich ist wo die Grundstücksgrenze verläuft da ich keinerlei Ahnung habe wo sich die Grenzsteine befinden. Vermutlich durch Ablagerung sogar schon unter der Erde. Das ist aber ein anderes Thema. Das zweite Problem das sich mir stellt, muss ich Sträucherwurzeln und sogar Baumwurzeln die in sein Grundstück verlaufen entfernen? In der Mitte von seiner Pferdeweide steht ein Ableger von einem meiner Bäume der schon in etwa 1 Meter hoch ist. Hab ich solche Dinge auch zu entfernen? Ich hab jetzt angefangen alle Sträucher die am Rand sind zu entwurzeln allerdings bekomme ich Baumwurzeln nicht entfernt. Eine der Bäume ist eine Tanne und um diese Wurzeln fachgerecht zu entfernen müsste ich eine spezielle Firma beschäftigen. Kann mir bitte jemand weiterhelfen ich bin ratlos inwiefern ich verantwortlich bin und was ich alles zu entfernen habe und bis wohin.

Garten, Recht, BGB, Grundstücksrecht, Nachbarschaftsstreit, Grundstücksgrenze
Darf mein Nachbar sein Grundstück beliebig verwahrlosen lassen?

Leider habe ich direkt nebenan einen Problemfall wohnen. Mein Nachbar lässt sein Grundstück seit Jahren restlos verwahrlosen. Das bedeutet, dass auf mehreren hundert Quadratmetern Efeuranken, Ackerwinden und wilde Brombeeren alles überwuchern. Mittlerweile wachsen seine Brombeerranken und sein Efeugestrüpp auf einer Länge von ca. 50 Metern durch meine Thujahecke in meinen Garten und verursachen viel Arbeit und meine kleinen Kinder verletzen sich oft an den Brombeerranken. So schnell wie die wachsen, kann ich die gar nicht entfernen.

Ich kann meine Hecke nicht mehr schneiden, jedenfalls nicht auf seiner Seite. Auf dem Nachbargundstück ist es auf mehreren hundert Quadratmetern schätzungsweise bis in eine Höhe von drei bis vier Metern so dermassen zugewuchert, dass ich da selbst mit einem Buschmesser nicht durchkäme. Reden kann man mit dem Nachbarn nicht. Habe ich Jahre lang versucht. Erst kam: Ja ja, mache ich - und dann passiert nichts. Mittlerweile ist der prollige, meist angetrunkene, Kette rauchende Nachbar nur noch hochaggressiv. Reden ist hier müßig. Ohne Druckmittel passiert hier nichts.

Wie kann ich dagegen legal vorgehen? Kann ich gerichtlich durchsetzen, dass er das entfernt? Kann ich einen Schiedsmann einschalten? Wenn ja, aufgrund welcher Gesetze, Paragraphen, Gerichtsurteile?

Garten, Grenze, Nachbarn, Nachbarschaft, Nachbarschaftsrecht, Hecke, Grundstücksgrenze
Der Nachbar bricht eine MÜNDLICHE Abmachung. Zeuge ist die Ehefrau des Beklagten. Wird ihre Aussage vor Gericht anerkannt?

Es geht um meinen Freund. Der hat von seiner Mutter ein Haus geerbt.

1994 wurde von seiner (inzwischen verstorbenen) Mutter zum Nachbargrundstück ein 60 Meter langer Zaun gezogen. Das Nachbargrundstück war damals unbewohntes Brachland.

2008 wurde auf dem Land ein Haus gebaut. Der neue Nachbar stellte während seines Bauens fest, dass der Zaun von der Mutter meines Freundes (zu der Zeit schon verstorben) ca. 40 Zentimeter zu weit auf seinem Grundstück steht. Das wird nicht bestritten.

Er hat das MÜNDLICH über den Gartenzaun mit meinem Freund und dessen Frau besprochen und versichert, dass ihm das egal ist. Es könne alles so bleiben.

Darauf hat sich mein Freund verlassen. Inzwischen hat er den Zaun begrünt (Hecke) und hat einen Rasenmäh-Roboter installiert. Dazu verlegte er entlang des Zaunes Begrenzungsdraht, der für den Roboter nötig ist. Das hat ihm einiges gekostet.

Jetzt kommt der Nachbar und besteht darauf, dass der Zaun um 40 Zentimeter zurückversetzt werden muss.

Mein Freund berief sich auf das gesetzlich geregelte Gewohnheitsrecht. Allerdings existiert keine schriftliche Abmachung. Und das mündlich gegebene Versprechen bestreitet der Nachbar.

Hat die Aussage der Ehefrau meines Freundes als Zeugin des Gesprächs einen Wert? Der Nachbar sagt, er würde im Ernstfall auch seine Frau als Zeugin beibringen. Und die würde bezeugen, dass abgemacht wurde, dass der Zaun bis 2018 zurückgesetzt werden muss.

Gewohnheitsrecht, Nachbarschaftsstreit, Grundstücksgrenze
Gabionenwand (4m x1,80m x 0,25m, ca. 2 Tonnen schwer) als Zaun direkt an Grenze: Anzeigepflicht durch Nachbar?

Der Bauherr direkt neben uns hat ohne Mitteilung an uns einen Gabionenzaun direkt an der Grenze zu unserem Garten aufgestellt, unmittelbar vor unser Terrassengeländer, zwischen unserem und einem von ihm als Investor erstellten Reihenhaus (wobei beide Reihenhäuser leider direkt verbunden sind, er hat seines als Investor erstellt und will es teuer verkaufen). Wir waren gerade ein paar Tage verreist und haben dies nach Rückkehr mit Entsetzen festgestellt. Jetzt können wir nicht einmal mehr unser Terrassengeländer reparieren, da er den Zugang komplett zugestellt hat. In der Baugenehmigung für sein inzwischen fast fertiges Haus war keine Gabionenwand an der Grenze zu uns ausgewiesen. Anhand der von uns bestimmten Abmessungen hat dieser Zaun ein Gewicht von ca. 2100 kg, also über 2 Tonnen (laut Gabionenrechner im Internet). Wir befürchten nun unter anderem eine besondere statische Belastung mit der Gefahr der Absackung des ohnehin vor ca. 20 Jahren bereits abgesackten Geländes, in nur ca. 200 m Luftlinien-Entfernung von einem großen Fluss mit toten Armen, auch ganz in der Nähe unseres Grundstücks.

Ist eine so schwere Wand nicht vorher absprachepflichtig? Sind hierfür nicht auch vorher Berechnungen eines Statikers erforderlich? Muss ich das dulden?

Ist eine derart schwere Mauer nicht auch durch das Bauamt genehmigungspflichtig, mit genauen Angaben von Maßen, Gewicht und Aufstellungsort?

(Anmerkung: Dieser Investor hat auffallend viele Merkmale mit Donald Trump gemeinsam: materiell sehr reich, in der Immobilienbranche tätig, arrogant, gierig, rücksichtslos, skrupellos, daher keine normale verlässliche Kommunikation möglich!).
Wir fühlen uns wie David gegen Goliath!

Wer weiß Rat oder hat Erfahrung? Danke im Voraus.

Baurecht, Nachbarschaftsrecht, Grundstücksgrenze
Darf der Nachbar uns die Fenster verbieten?

Wir haben uns ein Haus gekauft, dessen Hauswand direkt zum Garten des Nachbars angrenzt. An dieser Wand haben wir jediglich nur ein Fenster (wenn man das überhaupt Fenster nennen kann) mit Glasbausteine im Wohnzimmer. Es ist ein Altstadthaus dementsprechend bissel dunkler im inneren. Wir würden nun gerne dort statt der Glasbausteine ein Fenster einbauen. Wir hatten nun die Nachbarn darauf angesprochen als wir unsere Hauswand besichtigen wollten(Zugang nur durch Nachbars Grundstück möglich). Diese waren nicht sehr begeistert davon. Wie verhält sich das nun mit Baurecht und co. ? Ich hatte sogar angeboten , das wir nur ein Milchglasfenster einbauen lassen würden notfalls. Sie wollen es sich durch den Kopf gehen lassen. Im EG haben wir einen Raum dessen Fenster zum Abstellraum zeigt. Der Abstellraum war vorher wohl mal ein Innenhof. Über diesen Raum ist nun ein kleiner Balkon. In diesem Besagten raum würden wir auch gerne ein Fenster einbauen lassen. Dies würde aber auch zum Nachbar zeigen. so wie der Raum dort ist, ist es nicht möglich ein Schlafzimmer draus zu machen. Es sei denn wir würden den Balkon wieder zurückbauen. Dies wäre aber nur eine absolute Notlösung. Auch bei diesem Raum würden wir Kompromisse eingehen mit den Nachbarn udn würden nur ein schmales langes Sichtfenster einbauen lassen.

Wer kenntg sich mit solchen Situationen aus und kann uns einen Rat geben ? Darf der Nachbar uns das verbieten?

Dieser besagter Nachbar hat auch an unserer Hauswand, die mit Holzverkleidet ist , Kletterpflanzen angebracht. Darf er dies? Und darf er uns verweigern das wir unseere Hauswand streichen wollen? Wie gesagt wir kommen nur an diese Wand über Nachbars grundstück. Dieses Grundstück ist auch nur zu erreichen über den Hauseingang vom Nachbarn.

Fenster, Hausbau, Nachbarschaft, Grundstücksgrenze
Einfriedung des Grundstückes, Verstehe ich das so richtig?

Als Einfriedung bezeichnet man die Eingrenzung eines Geländes, das nur durch ein Tor, eine Schranke oder eine vergleichbare Einrichtung betretbar ist. In Bebauungsplänen oder auch anderen Satzungen ist vorgeschrieben, wie Einfriedungen aussehen müssen. Dort kann bestimmt sein, dass Zäune eine bestimmte Höhe haben müssen und auch aus welchem Material sie sein sollen. Es kann für die Einfriedung auch bestimmt sein, dass nur Hecken zu nutzen sind oder Drahtzäune umpflanzt werden müssen. Genaue Auskünfte erhält man von der Gemeinde. Es kann auch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern geben. Das ergibt sich aus dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Meistens ist Stacheldraht auch gar nicht erlaubt. Zäune müssen sicher und ungefährlich sein. Nachbarn können sich auch untereinander einigen, wie die Grundstücke eingefriedet werden sollen. Normalerweise steht eine Einfriedung unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Wer einen Zaun zur Einfriedung setzen will, muss das auf seinem Grundstück tun. Der Zaun muss auf dem eigenen Grundstück stehen und auch nicht mitten auf der Grundstücksgrenze. Seitliche Zaunpfähle müssen so gesetzt werden, dass die glatte Seite zum Nachbarn zeigt. Bei der Einfriedung durch eine Hecke gelten die gleichen Grenzabstände wie auch sonst bei Bäumen und Sträuchern. Soll ein Grundstück zur Straße hin eingefriedet werden, ist der Eigentümer des Grundstücks zur Einfriedung verpflichtet und nicht der Eigentümer der Straße. Liegen zwei Grundstücke nebeneinander an derselben Straße oder demselben Weg, dann hat der Eigentümer des Grundstücks, das von der Straße oder dem Weg gesehen links liegt, zum rechten Nachbargrundstück hin einzufrieden. (Grundsatz der Rechtseinfriedung). Ob es eine Einfriedungspficht (rechts) gibt, hängt vom jeweiligen Nachbarrechtsgesetz ab. Das kann also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Entscheidend ist, ob zwei Grundstücke an einer Straße eine gemeinsame Grenze haben. Liegt ein Grundstück zwischen zwei Wegen oder Straßen, so kommt es darauf an, wo der Haupteingang liegt. Von dieser Straße oder diesem Weg aus ist zu entscheiden, welches Grundstück das rechte Nachbargrundstück ist. Hätte nach dem Grundsatz der Rechtseinfriedung keiner der Grundstückseigentümer einzufrieden oder hätten beide einzufrieden, so trifft die Einfriedungspflicht beide Grundstückseigentümer gemeinsam. Wenn der Abstand einer toten Einfriedigung zur Grenze weniger als 0,5 m beträgt, muss die Ausbesserung von ihrer Seite aus möglich sein (§ 11 Abs.3 NachbG). Verlangt auch nur ein Nachbar eine Einfriedung, so ist der andere verpflichtet, zusammen mit ihm eine Einfriedung zu schaffen. Das kann ein Zaun, eine Hecke oder eine Mauer sein. Die Einfriedung ist auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Der Nachbar der einfrieden will, muss den Nachbar der nicht nicht einfrieden will, schriftlich dazu auffordern, bei der Einfriedung des Grundstücks mitzuwirken.

Haus, Garten, Eigentum, Einfriedung, Grundstücksgrenze, Grund
Hallo ich habe eine Frage bezüglich des Wegerechts und Nachbarschaftsstreit?

Ich habe seit ca. 3 Monaten ein Problem mit dem Eigentümer meines Nachbargrundstücks welches hinter meinem Grundstücks liegt. Er hat einen separaten Weg zu seinem Weg der an meiner Zufahrt zu meiner Garage lang führt, und bis jetzt ebenerdig und ohne Zaun ist. Die Trennung erfolgt sichtbar durch farbige Steine die die Trennung der Grundstücke anzeigen. Da Er das dahinterliegende Haus vermietet hat, fordert Er nun von uns das wir auf unserer Seite des Weges weiter vor Parken damit seine Mieter einfacher auf seine Zufahrt gelangen können - sprich enger die Kurve nehmen und durch das Überfahren unseren Grundstücks es einfacher haben. Da wir das aber nicht nicht mehr hinnehmen wollen, da der Besitzer nicht uns bittet sondern Anschreit und befehlt uns seinen Anweisungen zu beugen, sehen wir das nicht mehr ein, und Parken nun unsere Autos an der Hofeinfahrt (unsere Seite) aber immer mindestens 30 cm entfernt vom Grenzstein. Die Sache ist nun diese Woche eskaliert, da der Eigentümer des Nachbargrundstücks am Montag mich rüde Beschimpft hat und Fotos von meinem KFZ gemacht wo und wie es geparkt war (das Autos stand auf meinem Grundstück ca. 30 cm vom Grenzstein entfernt). Ich muss erwähnen das seine Einfahrt 3 Meter breit ist und der gesetzlichen Mindestbreite entspricht. Heute Abend wurde ich von einem Mieter mit Schlägen bedroht weil der Herr seinen Porsche nicht mehr mit Schwung und Karacho mehr auf den Weg fahren kann. Ich bin ruhig geblieben trotz der Drohung, aber weil ich alleine war in dem Moment konnte ich keine Anzeige erstatten.

Laut Beglaubigten Auszug des Grundbuchamtes beim hiesigen Amtsgericht hat Er uns ein Wegerecht einräumen müssen. Unser Grundstück ist Belastungsfrei, aber die Situation droht zu eskalieren da wir nicht mehr wissen was wir machen können. Es kann doch nicht sein dass wir uns auf unserem Grundstück so ewas gefallen lassen müssen. Wir können auf das Wegerecht verzichten, und wollen so schnell wie Möglich einen Zaun ziehen lassen, aber was kommt danach? Oder müssen wir uns alles Gefallen lassen auch wenn Er keine rechtliche Handhabe hat?

Nachbarn, Nachbarschaftsstreit, Wegerecht, Grundstücksgrenze
Aufgeschüttete Terrasse unseres Nachbarn drück unsere Mauer weg. Wer muss die Mauer sanieren?

Hallo liebe Gemeinschaft,

wie in der Überschrift beschrieben habe ich folgendes Problem.

Wie haben vor einem Jahr ein altes Haus gekauft. Unsere Nachbar hat vor etlichen Jahren im 1. OG, seines Hauses, einen Anbau gemacht um sein Wohnzimmer zu vergrößern.

Hierfür hat er das Erdreich um ca. 2,50m aufgeschüttet ( quasi die Höhe des EG) um die Bodenplatte für seinen Anbau im 1.OG. auf zu legen. Um den Anbau herum hat er sich eine Terrasse gemacht.

Über die Jahre hat das aufgeschüttet Erdreich unsere Mauer schief gedrückt. Da er allem Anschein nach unsere Mauer als Stützmauer für das Aufschütten genutzt hat.

Bei 2,50m Höhe neigt sich die Mauer ca. 20 cm zu uns in den Garten. Als ich den losen Putz abgeschlagen habe ist auch ein senkrechter Riss, der komplett über die 2,50m verläuft, sichtbar geworden wo ich meine Hand ohne Probleme reinstecken kann.

Bevor wir unseren Garten gestalten, wollten wir dem Nachbarn die Möglichkeit bieten die Mauer wieder in Stand zu setzten, da dies ja irgendwann erforderlich ist, damit seine Terrasse und evtl. auch sein Anbau nicht absackt wenn die Mauer umkippt. Und wir nicht wollen das bei einer späteren Sanierung unsere Garten zerpflügt wird.

Nach eine ersten Gespräch zeigte sich der Nachbar bereit das Problem zu lösen.

Leider sieht das seine Verwandtschaft anderes. Gestern traf meine Frau, als Sie nach Hause kam auf die Verwandtschaft des Nachbarn die die Mauer begutachtete ( Wir hatten den Nachbarn zur Begutachtung der Mauer Zugang über unsere Grundstück ohne Anmeldung gewährt.) und versuchten Ihr weise zu machen, das dass unsere Problem sei und wir dafür sorge zu tragen hätten, dass die Mauer nicht kippt, O-Ton " Sonst wirds teuer"

Ich habe echt keine Lust auf einen langen Streit so mal ich mich mit meinem Nachbar bislang sehr gut verstanden habe.

Hat nicht jeder selbst dafür Sorge zu tragen dass sein aufgeschüttet Erdreich genügend gegen abrutschen gesichert ist?

Ich habe seit Tagen Googel bemüht mir eine hilfreiche Antwort zu finden, leider lieferte Google nichts brauchbares. Ich habe nur so viel heraus gefunden, dass dies anscheinend Ländersache ist.

Wir wohnen in Hessen.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Grüße,

PflaumenDonut

Nachbarn, Mauer, Grundstücksgrenze
Wärmedämmung und Grundstücksgrenzen - Rechtslage und Erfahrungen

Ich habe ein Haus, das eine Wärmedämmung erhalten soll. 1. Eine Wand grenzt an einen Bürgersteig. 2. Eine Wand grenzt an ein zum Teil nicht bebautes Nachbargrundstück. 3. Eine Wand befand sich direkt an der Wand eines nun abgerissenen Hauses. 4. eine Wand ist mit einem Nachbarhaus verbunden 5 eine Wand hat einen größeren Abstand zu Nachbargrundstücken.

  1. Zu Straße / Bürgersteig. Da Markierungen von Vermessungen in der nähreren Umgebung in den Bürgersteigen sind, vermute ich, daß sich die Grundstücksgrenzen dort in öffentlich genutzen Wegen befinden. Ist das so üblich? Wie ist auf dieser Seite mit der veränderten Grundstücksnutzung für Wärmedämmung zu verfahren?

  2. Wenn das Nachbargrundstück in dem Bereich, in dem eine Außendämmung sinnvoll wäre, nicht bebaut ist - gibt es Gesetze, die den Umgang und evtl. Wertausgleich regeln? Oder müßte man für wenige cm Überhang einen schmalen Streifen des Nachbargrudnstückes kaufen, mit dem ganzen Rattenschwanz an Aufwand (Verhandlungen, Vorkaufsrecht, Notar; Grundbucheintrag, Katasteramt … )

  3. Welche Gesetze und Regelungen gelten, wenn eine teilweise eigenständige Wand durch das Abreißen des Nachbarhauses plötzlich zur Außenwand wird, für Wärmedämm-Maßnahmen?

Das (Neu-) Vermessen des Grundstückes würde sehr teuer werden, da es kein einfaches Rechteck ist, sondern mindestens 8 Vermessungspunkte benötigt. In welchem Maße werden bei der Vermessung die Nachbarn einbezogen (auch die Stadt)? Wie wird es gehandhabt, wenn sich beim Vermessen Abweichnungen vom theoretischen Grundstücksverlauf zeigen?

Energie, Recht, waermedaemmung, Grundbuch, Grundstück, Vermessung, Grundstücksgrenze

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