Ich habe seit ca. 3 Monaten ein Problem mit dem Eigentümer meines Nachbargrundstücks welches hinter meinem Grundstücks liegt. Er hat einen separaten Weg zu seinem Weg der an meiner Zufahrt zu meiner Garage lang führt, und bis jetzt ebenerdig und ohne Zaun ist. Die Trennung erfolgt sichtbar durch farbige Steine die die Trennung der Grundstücke anzeigen. Da Er das dahinterliegende Haus vermietet hat, fordert Er nun von uns das wir auf unserer Seite des Weges weiter vor Parken damit seine Mieter einfacher auf seine Zufahrt gelangen können - sprich enger die Kurve nehmen und durch das Überfahren unseren Grundstücks es einfacher haben. Da wir das aber nicht nicht mehr hinnehmen wollen, da der Besitzer nicht uns bittet sondern Anschreit und befehlt uns seinen Anweisungen zu beugen, sehen wir das nicht mehr ein, und Parken nun unsere Autos an der Hofeinfahrt (unsere Seite) aber immer mindestens 30 cm entfernt vom Grenzstein. Die Sache ist nun diese Woche eskaliert, da der Eigentümer des Nachbargrundstücks am Montag mich rüde Beschimpft hat und Fotos von meinem KFZ gemacht wo und wie es geparkt war (das Autos stand auf meinem Grundstück ca. 30 cm vom Grenzstein entfernt). Ich muss erwähnen das seine Einfahrt 3 Meter breit ist und der gesetzlichen Mindestbreite entspricht. Heute Abend wurde ich von einem Mieter mit Schlägen bedroht weil der Herr seinen Porsche nicht mehr mit Schwung und Karacho mehr auf den Weg fahren kann. Ich bin ruhig geblieben trotz der Drohung, aber weil ich alleine war in dem Moment konnte ich keine Anzeige erstatten.

Laut Beglaubigten Auszug des Grundbuchamtes beim hiesigen Amtsgericht hat Er uns ein Wegerecht einräumen müssen. Unser Grundstück ist Belastungsfrei, aber die Situation droht zu eskalieren da wir nicht mehr wissen was wir machen können. Es kann doch nicht sein dass wir uns auf unserem Grundstück so ewas gefallen lassen müssen. Wir können auf das Wegerecht verzichten, und wollen so schnell wie Möglich einen Zaun ziehen lassen, aber was kommt danach? Oder müssen wir uns alles Gefallen lassen auch wenn Er keine rechtliche Handhabe hat?