Betonreste vom Nachbarn auf meinem Grundstück?

5 Antworten

Soweit er sich nachweislich als Verursacher dieser Betonfundamente herausstellt, sollte er auch rechtlich gesehen vollumfänglich für die Wiederherstellung in den alten Stand verantwortlich sein. Aus eigenen Erwägungen heraus würde ich bis zur Klärung der Kostenübernahme noch keinen Auftrag an eine Firma erteilen, weil man ggf. Gefahr läuft als Auftraggeber auf den Kosten sitzenzubleiben, wenn es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen sollte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

schleudermaxe  14.07.2020, 16:44

Ich fürchte, der Nachbar hat genau das gemacht, was er hat machen müssen.

Wer bitte hat damals den Auftrag erteilt, wer hat kontrolliert, und was genau stand in dem Auftrag.

Zaun entfernen, hat er gemacht, Zaun versetzen, hat er gemacht.

Betongründung entfernen, hat er nicht gemacht, gab es diesen Auftrag?

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uweuwe63 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 18:30
@schleudermaxe

Mit Doof stellen kommt man nur allzu oft durch im Leben. Ich hoffe hier nicht?

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uweuwe63 
Beitragsersteller
 22.07.2020, 20:56
@uweuwe63

Er hat such keinen Auftrag zu atmen. Aber siehe da, er tut es :-)

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Als Folge musste er, dann hat er bestimmt genau das gemacht, was er machen musste.

Ich fürchte, das wird nun heute nichts mehr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ich würde sagen, ja

ja, muss er und wenn er mit verjährung kommt, du hattest da ja jetzt erst von kenntnis


VirageXO  14.07.2020, 16:37
ja, muss er und wenn er mit verjährung kommt, du hattest da ja jetzt erst von kenntnis

199 Abs. 3 Nr. 1 BGB.

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schleudermaxe  14.07.2020, 16:46
@VirageXO

Würde, ich würde sagen (ich sage), er hat genau das gemacht, was er machen sollte, und kontrolliert und abgenommen wurde es damals auch.

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1984isreal  15.07.2020, 08:38
@schleudermaxe

nein

offensichtlich hat er die arbeiten liederlich ausgeführt und es arglistig verborgen

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Naja, nach 10 Jahren vieleicht selber machen. Eventuell wird rechtlich erst nach Bekanntwerden eine Verjährung aktiv insofern, daß der Nachbar eingesteht, daß das von ihm ist bzw. es dokumentiert ist.

Eigentlich ja - er hat ja den kompletten Zaun rückbauen müssen und da gehört auch das "darunter" dazu. Wie dies allerdings rechtlich aussieht, weiß ich nicht - das kann Dir ein Anwalt besser sagen...


schleudermaxe  14.07.2020, 16:42

Wozu ein Jurist, wenn hier keiner den damaligen Auftrag kennt.

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