Hallo! Mein Nachbar hat eine im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit (Nutzungs- und Wegerecht) von meinem Grundstück, einen 1 m breiten Streifen entlang der Grenze. s. Bild Wenn ich jetzt z. B. eine lebende Hecke pflanze, zählt dieser 1 m bei der Abstandsberechnung mit oder hat sich mit dieser Dienstbarkeit die Grundstücksgrenze um den 1 m verschoben? Es ist ja eigentlich noch mein Grundstück, nur Rechte habe ich nicht :-) Über diese Grunddienstbarkeit gibt es einen Notarvertrag, aus dem ich einen Absatz zitiere: "Die Benutzung wird so gestattet, wie wenn sie der Verpflichtete selbst ausüben würde, d. h. zu allen Zwecken"... Mein Nachbar hat kein Baurecht auf diesem Streifen; es zählt bei ihm nicht mit bei der Bemessung der Abstände. Ich habe mich schon wund gegooglet, aber ich kann dazu nichts finden. Vielleicht kann mir hier jemand helfen??? Dankeschön vorab! Anja