Darf die Gemeinde an der Grenze nachträglich einen Graben ausheben?
Mein Vater hat vor mindestens 40 Jahren Mirabellenbäume gepflanzt, die wir bis auf einen Baum zu einer Hecke geschnitten haben. Hinter dieser Hecke ist eine ca. 40 cm breite Gosse. Vom Ende der Hecke zum Grenzpunkt sind es noch knapp 20 zum Grenzpunkt, der sich bereits in der Gosse befindet. Nun soll ein Neubaugebiet entstehen. Die Stadt will jetzt diese Gosse zu einem 2,5 Meter breiten Graben erweitern und den Anwohnern die Pflege aufdrücken. Können die das ohne weiteres machen und so ist es ja auch nicht mehr möglich die Hecke von der Seite zum Graben zu pflegen. Was kann ich dagegen machen?
2 Antworten
Wenn das direkt an deiner Grundstücks baugrenze lang geht kannst du da tatsächlich was gegen machen aber wie erfolgsversprechend da is
keine ahnung
Ich bin in dem gebiet nich gut bewandert aber bei nachbarschaftsstreitereien geht es oftmals um genau dieses stück zaun wer hat nurn rechte und wer nich und da steht meist auch drin, das man sich mit sowas an die gemeinden erstmal wenden sollte bzw den landkreis um erstmal genau richtlinien rauszufinden da die natürlich pro bundesland wieder leicht verschieden sein können
ansonsten ruf die verbraucherschutzzentrale mal an ab un an ham die gute tipps.
Was kann ich dagegen machen?
Auf Bestandsschutz klagen. Davor aber einen Anwalt, der sich auf Baurecht spezialisiert hat, fragen.
Verwaltungsrecht, Baurecht wäre wohl eher unpassend