Darf der Nachbar uns die Fenster verbieten?
Wir haben uns ein Haus gekauft, dessen Hauswand direkt zum Garten des Nachbars angrenzt. An dieser Wand haben wir jediglich nur ein Fenster (wenn man das überhaupt Fenster nennen kann) mit Glasbausteine im Wohnzimmer. Es ist ein Altstadthaus dementsprechend bissel dunkler im inneren. Wir würden nun gerne dort statt der Glasbausteine ein Fenster einbauen. Wir hatten nun die Nachbarn darauf angesprochen als wir unsere Hauswand besichtigen wollten(Zugang nur durch Nachbars Grundstück möglich). Diese waren nicht sehr begeistert davon. Wie verhält sich das nun mit Baurecht und co. ? Ich hatte sogar angeboten , das wir nur ein Milchglasfenster einbauen lassen würden notfalls. Sie wollen es sich durch den Kopf gehen lassen. Im EG haben wir einen Raum dessen Fenster zum Abstellraum zeigt. Der Abstellraum war vorher wohl mal ein Innenhof. Über diesen Raum ist nun ein kleiner Balkon. In diesem Besagten raum würden wir auch gerne ein Fenster einbauen lassen. Dies würde aber auch zum Nachbar zeigen. so wie der Raum dort ist, ist es nicht möglich ein Schlafzimmer draus zu machen. Es sei denn wir würden den Balkon wieder zurückbauen. Dies wäre aber nur eine absolute Notlösung. Auch bei diesem Raum würden wir Kompromisse eingehen mit den Nachbarn udn würden nur ein schmales langes Sichtfenster einbauen lassen.
Wer kenntg sich mit solchen Situationen aus und kann uns einen Rat geben ? Darf der Nachbar uns das verbieten?
Dieser besagter Nachbar hat auch an unserer Hauswand, die mit Holzverkleidet ist , Kletterpflanzen angebracht. Darf er dies? Und darf er uns verweigern das wir unseere Hauswand streichen wollen? Wie gesagt wir kommen nur an diese Wand über Nachbars grundstück. Dieses Grundstück ist auch nur zu erreichen über den Hauseingang vom Nachbarn.
5 Antworten
Es kommt auch etwas auf die jeweilige Landesbauordnung an. Ob Ihr das Fenster einbauen dürft, erfahrt Ihr, wenn Ihr einen Bauantrag im Rathaus einreicht. Im Zuge dieses Genehmigungsverfahrens kommt es auch zur Nachbarschaftsanhörung. Der Nachbar müsste dann auf einen Paragrafen verweisen, der den Einbau verbietet. Übrigens: Kletterpflanzen darf er auf keinen Fall ohne Eure Genehmigung an Eurer Hauswand hochziehen. Da Ihr das Haus erst gekauft habt, kann natürlich sein, dass er das Einverständnis des Voreigentümers hatte.
Damit entsteht das Problem der Beweispflicht - allerdings auf beiden Seiten. Es ist Euer Haus, damit habt Ihr zu sagen, was an der Wand wächst und was nicht. Ihr könntet dem Nachbarn beispielsweise eine Frist setzen, bis wann er die Pflanzung zu beseitigen hat, oder auf eine Beseitigung der Beeinträchtigung/Besitzstörung klagen. Ob das so klug ist, ist eine andere Frage. Es kommt drauf an, wie Ihr Euch Euer künftiges Nachbarschaftsverhältnis vorstellt.
Betreffend Umbau, Fenstereinbau würde ich beim zuständigen Bauamt nachfragen (die kennen v.a. auch die genauen rechtlichen Grundlagen)
Wie es scheint könnte der Nachbar durchaus Rechte haben
- Gewohnheitsrecht ... http://www.frag-einen-anwalt.de/Fenster-in-Nachbarhaus-an-Grundstuecksgrenze--f196683.html
- Fensterrecht ... https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/fenster-und-lichtrecht-als-nachbarschutz-bei-grenzbebauung_idesk_PI17574_HI884397.html
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Wenn dieses Fenster seinerzeit so genehmigt wurde (was ungewöhnlich wäre) hat es nun Bestandsschutz. Baut ihr es aus, dürft ihr kein neues Fenster mehr einbauen. Es geht bei dieser Sache auch hauptsächlich um den Brandschutz. Ob das Glasbausteine sind, Milchglasfenster, Spiegelglas oder was auch immer, ist unerheblich.
Der Nachbar muss euch gestatten, zum Streichen der Hauswand, sein Gelände zu betreten. Mit den Kletterpflanzen bin ich überfragt. Solange die die Wand nicht beschädigen (was Kletterpflanzen aber wohl tun) darf er das.
All diese Fragen kannst exakt auf dem Bauamt, Abteilung Baurecht und Bauberatung, deiner Stadt beantwortet bekommen. Ist kostenlos.
Die Antworten sind abhängig vom Bebauungsplan und den jeweiligen Eintragungen für jedes Grundstück.
Die Beantwortung ist definitiv nicht kostenlos. Zumindest eine rechtssichere Auskunft ist als Bauvoranfrage zu stellen, die gebührenpflichtig ist.
Allerdings ist die Lage wohl für alle Bundesländer relativ eindeutig: Fenster direkt zum Nachbargrundstück sind nicht erlaubt. Selbst Brandschutzverglasungen sind nach dem Nachbarrecht selten zulässig.
Erklärt dir die Baubehörde aufm Landratsamt..meiner Meinung nach hasf du schlechte Karten, da dies schon lange ein Stein des Anstosses ist.
muss dies auch schriftlich festgehalten sein? der voreigentümer ist verstorben.