Wir haben zwei Grundstücksrisse bei uns vorliegen. Ein Grundriss von 1967 auf Baugenehmigung des Vorbesitzers(Liegenschaftsamt). Eine Weitere vereinfachte bzw. andersverlaufende vom Katasteramt( von 2002). Unser Nachbar bezieht sich auf den Grundriss der Katasterzeichnung.Diese würde aufzeigen,daß an der Grundstücksgrenze verlaufend ,die Grenze von ihm mit insgesammt ca.26qm vom Vorbesitzer unseres Grundstückes überbaut wäre. Nach über 47 Jahren will nun unser Nachbar,dass wir eine am Haus angebaute Mauer und der Zaun zurückgebaut/gesetzt werden soll. Unsere Frage : inwieweit ist er im Recht? Müssen wir alles zurückbauen/setzen oder besteht -nach so vielen Jahren -ein Bestandsschutz unsererseits?