Unsere Nachbarn bauen direkt auf die Grundstücksgrenze eine Garage mit Schuppen, das ganze wird insgesamt 9m lang, 3m breit und 2,50m hoch (in Baden-Württemberg). Sie haben es nicht für nötig befunden, uns vorher darüber zu informieren, sondern es kam plötzlich ein Bagger angefahren und das Fundament wurde gegossen, sozusagen in einer Nacht-und-Nebel-Aktion. Wir haben sie dann darauf angesprochen, um die beabsichtigten Maße zu erfahren und ihnen mitgeteilt, dass wir über die Bebauung über eine Länge von 9m nicht begeistert sind, da uns dadurch dann einiges an Tageslicht genommen wird. Einzige Reaktion: "Das ist uns sch...egal, was geht Sie das überhaupt an!"
Wir haben uns dann bei der örtlichen Baurechtsbehörde erkundigt, dort wurde zuerst versucht, uns abzuwimmeln. Nach langem hin-und-her wurde gesagt, das wäre rechtlich alles ok. Wir haben da jedoch einige Zweifel.
Eine Garage mit 6m Länge direkt auf der Grenze ist ja noch einigermaßen einsehbar, aber der 3m lange Schuppen dahinter könnte genauso gut woanders gebaut werden.
Hat jemand Tipps und Tricks, ob da rechtlich was zu machen ist? An wen müssten wir uns zwecks Einspruch wenden, wenn die Baurechtsbehörde nicht weiter auf unsere Einwände reagiert? Danke.