Auto und Hartz4 - was ist nun richtig?

Ich nutze das Fahrzeug von meinem Vater, welches vorerst auf seinen Namen versichert und zugelassen war. Das Fahrzeug ist definitiv nicht mein Eigentum, denn es wurde als Gebrauchtfahrzeug von meinem Vater mit seinem Geld gekauft, Kaufvertrag liegt vor.

Da mein Vater mir das Fahrzeug zur Verfügung stellt, hat er beschlossen, dass ich die jährlichen KFZ-Versicherungskosten sowie die KFZ-Steuern selber tragen muss.

Um von günstigeren Versicherungskonditionen (wenn Fahrzeugführer + Fahrzeughalter + Fahrzeugversicherungsnehmer = eine Person ist) zu profitieren, wurde dieses genutzte Fahrzeug vor Paar Jahren auf meinen Namen zugelassen und versichert.

Nun war ich eine kurze Zeit arbeitslos und musste leider ALG2 beziehen. Ich habe angegeben, dass ich kein eigenes Fahrzeug habe.

Jetzt bekomme ich ein Schreiben vom Jobcenter, in dem steht, dass es denen bekannt geworden ist, dass ich ein Auto fahre und ich muss die Kopie des KFZ-Scheins einreichen. An dieser Stelle frage ich mich, woher sie die Information erhalten..., von der Zulassungsstelle?? Oder hat mich womöglich der Sachbearbeiter in der Stadt fahren sehen..? In dem Schreiben steht lediglich, dass es denen bekannt geworden ist, dass ich ein Auto fahre.

Was kann jetzt passieren? Muss ich bestimmte Summen evtl zurückzahlen, nur weil das Fahrzeug auf mich zugelassen ist. Es ist aber in der Tat nicht mein Fahrzeug, mein Vater kann das jeder Zeit bestätigen und den Kaufvertrag vorlegen.

Danke

Auto, ALG II, Hartz IV
Bin ich verpflichtet die Lohnabrechnung meines neuen Jobs dem Jobcenter vorzulegen?

Ich habe eine kurze Zeit ALGII bezogen. Nun habe ich durch eigene Bemühungen einen neuen Job gefunden. Wie es sich gehört, teilte ich dies auch dem Jobcenter mit und reichte auch den unterschriebenen Arbeitsvertrag zum 01.07.2016 dem Jobcenter ein. Mit diesem Vorgang meldete ich mich meines Erachtens beim Jobcenter automatisch ab...

Mir ist verständlich, dass das Jobcenter das Recht und die Not hat während der Antragsstellung auf ALGII meine letzten Lohnabrechnungen sowie die Kontoauszüge der letzten Monate anzufordern - schließlich überprüfen sie somit, ob bzw. in welcher Höhe mir Leistungen zustehen....

Was interessiert es sie aber die Lohnabrechnung meines aktuellen/neuen Arbeitsgebers sowie der Kontoauszug, aus dem der Lohnzufluss ersichtlich ist, wo ich mich doch bei denen quasi zum 30.06.2016 abgemeldet habe...!???

Aus dem Arbeitsvertag geht klar hervor, dass das Arbeitsverhältnis zum 01.07.2016 beginnt - also bekomme ich logischerweise meinen ersten Lohn erst nach dem 01.07.2016... Mit dieser Erkenntnis ist somit auch auszuschließen, dass das Jobcenter mir evtl zu viel im Monat Juni bezahlt haben könnte, was ja verständlich um Anforderung dieser Unterlagen wäre...

Es ist somit fraglich, was das Jobcenter mit dieser erster Lohnabrechnung für den Monat Juli und dem erwähnten Kontoauszug erreichen will...?

Bitte klärt mich über die Rechslage auf - bin ich verpflichtet dem Jobcenter diese Unterlagen vorzulegen in solch einem Fall...??

Wie wahrscheinlich die meisten, möchte ich ungerne meine finanziellen Angelegenheiten mit anderen teilen... und erst Recht nicht mit Jobcenter...

Danke im Voraus!

Job, ALG II, Hartz IV
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