Gabionenwand (4m x1,80m x 0,25m, ca. 2 Tonnen schwer) als Zaun direkt an Grenze: Anzeigepflicht durch Nachbar?

Der Bauherr direkt neben uns hat ohne Mitteilung an uns einen Gabionenzaun direkt an der Grenze zu unserem Garten aufgestellt, unmittelbar vor unser Terrassengeländer, zwischen unserem und einem von ihm als Investor erstellten Reihenhaus (wobei beide Reihenhäuser leider direkt verbunden sind, er hat seines als Investor erstellt und will es teuer verkaufen). Wir waren gerade ein paar Tage verreist und haben dies nach Rückkehr mit Entsetzen festgestellt. Jetzt können wir nicht einmal mehr unser Terrassengeländer reparieren, da er den Zugang komplett zugestellt hat. In der Baugenehmigung für sein inzwischen fast fertiges Haus war keine Gabionenwand an der Grenze zu uns ausgewiesen. Anhand der von uns bestimmten Abmessungen hat dieser Zaun ein Gewicht von ca. 2100 kg, also über 2 Tonnen (laut Gabionenrechner im Internet). Wir befürchten nun unter anderem eine besondere statische Belastung mit der Gefahr der Absackung des ohnehin vor ca. 20 Jahren bereits abgesackten Geländes, in nur ca. 200 m Luftlinien-Entfernung von einem großen Fluss mit toten Armen, auch ganz in der Nähe unseres Grundstücks.

Ist eine so schwere Wand nicht vorher absprachepflichtig? Sind hierfür nicht auch vorher Berechnungen eines Statikers erforderlich? Muss ich das dulden?

Ist eine derart schwere Mauer nicht auch durch das Bauamt genehmigungspflichtig, mit genauen Angaben von Maßen, Gewicht und Aufstellungsort?

(Anmerkung: Dieser Investor hat auffallend viele Merkmale mit Donald Trump gemeinsam: materiell sehr reich, in der Immobilienbranche tätig, arrogant, gierig, rücksichtslos, skrupellos, daher keine normale verlässliche Kommunikation möglich!).
Wir fühlen uns wie David gegen Goliath!

Wer weiß Rat oder hat Erfahrung? Danke im Voraus.

Baurecht, Nachbarschaftsrecht, Grundstücksgrenze
DIG INKASSO - STOCKELSDORF - EVENTUS MEDIA - WOLFGANG KLENK: Forderungen nach Zeitschriften-Abo trotz Kündigung. Wer hat Erfahrung mit Abzocke?

Habe nach mehrfachen Kündigungen eines über groupon per e-mail abgeschlossenen 1-Jahres-Abos für Zeitschrift GALA (über Eventus Media) weiterhin Lieferungen und Abbuchungen erfahren. Erst lange Zeit nach wiederholter Kündigung Lieferungseinstellung, bis dahin Abbuchung von meinem Konto alle 3 Monate über STOCKELSDORF PV. Diese forderten nach Beendigung plötzlich nochmals 27,10 €, ignorierten meine begründeten Einwände.

Nun fordert DIG DEBITORINKASSO 106,72 € für angebl. rückständige Bezugsgebühr über 27,10 € und diverse Eintreibungskosten einschl. "Schadenersatz". Im Schreiben steht: "Forderungssache WOLFGANG KLENK GmbH & Co.KG".

Das Vorgehen halte ich für einen Abzockversuch durch Verwirrungstaktik bezüglich Zuständigkeit (immer wieder andere Firmen bzw. Adressen benannt, für Kündigung). Verlag und Redaktion sowie deren Vertriebsstelle wurden mir nie richtig benannt. Ich halte dies für absichtliche Verwirrungstaktik, um meine Kündigung nicht anzuerkennen.

Absurd: DIG-INKASSO behauptet jetzt plötzlich, die Belieferung sei wegen meines Zahlungsverzugs eingestellt worden. In Wirklichkeit war es genau anders herum: meine wiederholten Kündigungen wurden ignoriert bzw. für nicht gültig erklärt.

Bin an Erfahrungen von Betroffenen interessiert. sowie ggf. an gemeinsamem Vorgehen gegen diese Verschleierungs-, Verwirrungs- und Abzockversuche.

Gerne auch Austausch über persönl. e-mails.

Finanzen
Muss ich den Anbau an mein Reihenhaus in NRW mit 1 Meter Vorsprung über Baulinie direkt an der Südseite meines Hauses mit erheblicher Verschattung dulden?

Das bisher unbebaute große Nachbargrundstück soll jetzt durch den Erben des früheren Eigentümers mit einer Zeile von 3 luxuriösen Reihenhäusern bebaut werden. Da an meinem Reihenhaus eine Baulast besteht, wurde ihm der direkte Anbau genehmigt. Jetzt hat sich herausgestellt, dass seine Häuserzeile im Erdgeschoss auf der Gartenseite einen Vorsprung von einem kompletten Meter aufweist.

Sein Anbau erfolgt direkt an die südwestliche Seite meines Hauses. Dadurch entsteht eine erhebliche Verschattung in meinem Wohnzimmer, so dass hier kaum mehr normales Tageslicht besteht. Diese Beeinträchtigung ist bekanntlich gesundheitsschädlich und zudem ökologisch nachteilig, weil die Energiekosten dadurch erheblich ansteigen, und zwar dauerhaft.

Praktisch wird bei mir die gesamte Gartenfront verschattet, da das Reihenhaus nur knapp 6m breit ist und das Wohnzimmer sich über die gesamte Breite des Hauses im Erdgeschoß erstreckt. Es ist das einzige ZImmer im gesamten Erdgeschoss, das bisher normales Tageslicht aufweist.

Durch den Vorsprung wird die Baulinie der bisherigen Reihenhäuser im Erdgeschoss um einen Meter überschritten, und zwar an der südlichen Seite meines Hauses, wo die Sonne einfällt.

Meines Erachtens wurde die Baugenehmigung hierfür rechtswidrig erteilt. Das Bauamt hat mir trotz mehrmaliger persönlicher Vorsprachen und mehrerer Schreiben keine Auskunft erteilt, ohne plausible Begründung. Der hierfür zuständige Sachbearbeiter sei gerade nicht im Amt und es gebe keine Termine, nur für Bauherren! Da der Nachbar sehr vermögend ist, riecht das ganze stark nach Korruption.

Selbst der von mir beauftragte Anwalt erhielt bisher keine Akteneinsicht (seit über 3 Monaten!) und keine Mitteilung über Hindernisgründe des Bauamtes.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch, ohne ein zu hohes Kostenrisiko über Klage?

Haus, bauen, Bau, Recht, Anbau, Baurecht, Baulast
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