Wie verhält es sich mit den wirklichen Grundstücksgrenzen?

8 Antworten

Gibt es da für sie einen Bestandsschutz, 

Nein, gibt es nicht. Also für den Nachbarn. Schau ins Grundbuch, wie es da eingetragen ist. Zum Not muss man das neu vermessen lassen.

Von Experte AnglerAut bestätigt
Nun habe ich vor kurzem erfahren das etwa 100qm meines Grundstückes von meinem Nachbarn genutzt werden.

Dann muss die Grenze amtlich neu eingemessen und der Grenzverlauf somit korrekt hergestellt werden. Dies kann durch jeden Beteiligten beantragt werden, die Kosten trägt der Auftraggeber. Sofern der Nachbar die Grenze überbaut haben sollte, steht dir mindestens ein Anspruch auf eine entsprechende Überbaurente oder ein Anspruch auf Rückbau zu. Das muss aber unbedingt anwaltlich eingefordert werden.

Gibt es da für sie einen Bestandsschutz

Nein, jedenfalls nicht eigentumsrechtlicher Natur. Hinsichtlich der evtl. bestehenden Überbauung könnte jedoch ein Anspruch auf Duldung entstanden sein.

kann ich die Fläche zurückfordern

Selbstverständlich.

und was wäre jetzt wenn sie ihr Grundstück verkauft

Da die fragliche Fläche nicht dem Nachbarn gehört, kann sie auch nicht verkauft werden durch selbigen.

Was sagt das Grundbuch zu den Grundstücksgrenzen? Wenn die da klar gekennzeichnet sind, dann kann man einfach "einfordern". Nur weil die Fläche anderweitig genutzt wurde, hätten die Nachbarn kein Recht darauf.


gaddi 
Beitragsersteller
 01.11.2021, 09:29

Ich habe mir bei der Stadt die aktuellste Flurkarte geholt, und da sind die Grenzen wie von mir beschrieben festgelegt. Also so wie es mir der andere Nachbar gesagt hat.

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BLAEKK  01.11.2021, 09:18

Stehen im Grundbuch tatsächlich Grenzen? Ich habe nur Erfahrungen mit Wohnungen. Ist da Flurstück xyz angegeben oder Metermaße oder Koordinaten?

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FordPrefect  01.11.2021, 09:32
@BLAEKK

Im Grundbuch stehen nur die Flurnummern, deren exakte Koordinaten finden sich in den Liegenschaftskatastern der Länder.

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Als erstes würde ich mal im Grundbuch schauen ob irgendwelche Rechte für den Nachbarn eingetragen sind, wenn ja wäre zu klären ob diese erblich oder mit Tod erloschen sind.

Ansonsten reicht zum Nachweis erstmal der Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Mit Glück kannst du das bei deiner Gemeinde sogar online einsehen. Da stehen zwar keine Maße, aber die Grundstücke sind Maßstabsgetreu eingezeichnet, so dass in den meisten Fällen schnell erkennbar ist wo welche Flurstücke liegen.

Den Vermesser braucht ihr eigentlich erst, wenn nicht schon aus den Karten klar ersichtlich ist, dass hier dein Grundstück genutzt wird.

Hallo Gaddi,

in D mag vieles nicht reguliert sein - aber was seit Jahrhunderten wirklich sehr gut dokumentiert ist: Ist das Thema "Grundstück-Grenzen". EInerseits beim Liegenschaftsamt/Katasterat und dann in Folge beim Grundbuchamt.

Bei der von Dir geschilderten Situation - lies doch mal den Artikel:

https://wohnglueck.de/artikel/grundstueck-vermessen-kosten-62431

Natürlich kommen da erstmal ggf. Kosten auf Dich zu - auf der anderen Seite, weißt Du dann auch wirklich was Dein (Euer) Grundstück ist - was Dir/Euch gehört und für was Du auch bezahlen musst.

Ist alles viel unkomplizierter als es auf den ersten Blick wirkt. Und gleich zur Frage: "Gewohheitsrecht zur Benutzung eines fremden Grundstückes wird zum Eigentum" das gibt es in D nicht.

Es grüßt und wünscht Dir viel Erfolg

s'Fjolnir

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung