Darf mein Nachbar einen Hühnerstall an der Grundstücksgrenze bauen oder muss er einen Abstand halten?

4 Antworten

Wenn Garagen an der Grenze errichtet werden dürfen müssen Sie "unmittelbar an der Grenze" errichtet werden. Das steht so in allen Landesbauordnungen, damit der Nachbar ein in der Abstandsfläche zulässiges Gebäude anbauen kann. Der Nachbar kann also von Euch verlangen, die Garage zu versetzen und den Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften der Bauaufsicht mitteilen.

Etwas anderes ist es, ob er einen Hühnerstall an der Grenze bauen darf. Dies ist nach allen Landesbauordnungen unzulässig, es sei denn, in dem Baugebiet besteht "geschlossene Bauweise" nach BauNVO. Ansonsten muss er die Abstandsfläche von mindestens 2,50m oder 3,00 m je nach Bundesland einhalten.

Grenzabstände und Bauvorschriften sind von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Diese Frage könnt Ihr nur bei Eurem Bauamt klären.

Zur vermuteten künftigen geflügelbedingten Lärmbelästigung: Es gibt einige Urteile (Gänse, Hühner, auch Teich/Frösche): in ländlicher Umgebung sind derartige Nutztiergeräusche eher zu tolerieren als in reiner Wohnbebauung / Stadtumfeld.

Was überall gleich ist: auf Eurem Grundstück (unabhängig davon, wo Ihr Euren Zaun gezogen habt, darf der Nachbar nichts errichten, er darf auch ohne Eure Zustimmung Teile Eures Grundstückes nicht nutzen. Ein "Betreten" Eurer 16 cm wäre sogar im engeren Sinn Hausfriedensbruch.

Um deine Frage beantworten zu können fehlen mir noch eins zwei infos. also meine fragen.

1.In welchem Bundesland lebt Ihr. 2. seid wann steht der hünerstall. 3 wie lang ist an euter grenze unter 3 m abstand von nachbarn gebaut worden. und auch eure länge der grenzbebauung. ( über oder unter 9 m zb) 4 gibt es einen für den Nachbarn frei zugängigen Grenzstein oder ähnliches wo er hätte sehen können wo die grenze verläuft. 5 beschreibe bitte kurz den hünerstall , aus welchem material, fertigteil oder nur maschendratzaun.

Hühnerställe und z.b. Garagen, die auf einer Gesamtlänge von nicht merhr als 9 m entlang der Nachbargrenze errichtet werden, bedürfen keines Grenzabstandes; insoweit haben Sie mit dem Grenzabstand Ihrer Garage sinnloses Niemandsland auf 16 cm Breite in der Länge der Garage entlang der Grenze geschaffen, das Sie selber nicht einmal mehr pflegen können, wenn innerhalb dieser 16 cm das Unkraut ins Nachbargrundstück hineinragt. Sie sind im Unrecht und der Nachbar im Recht!. Gönnen Sie ihm einen kleinen 16 cm großen Überbau in diesem Bereich und Sie sind den Unkrautärger los, den die Hühner dann fleißig für Sie wegpicken werden. Vielleicht schaut gelegentlich mal das ein oder andere Ei als Gefälligkeit des Nachbaern dabei für Sie heraus.


Jensus  13.08.2014, 22:33

einen daumen hoch. es gibt gesetze und den gesunden menschenverstand.

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