Sichtschutz an vorhandenem Gemeinschaftszaun?
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zur Montage eines Sichtschutzzauns 2m Höhe mit Punktfundamenten an (nicht auf) der Grundstückgrenze. Auf der Grundstücksgrenze befindet sich bereits ein 1m hoher Zaun.
Wir haben das Vorhaben schriftlich angezeigt, wobei der Nachbar schriftlich bemängelte, dass die Anzeigepflicht für Einfriedungen 4 Wochen vor Baubeginn (in Sachsen-Anhalt) stattfinden muss. Jedoch wollen wir nicht einfrieden sondern einen zusätzlichen Sichtschutz bauen.
Meine Frage ist:
Ist der Sichtschutzzaun in diesem Fall als Einfriedung zu definieren? Finde keine gescheite Definition dazu.
Danke und VG in die Runde
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bitte kontaktiere das zuständige Ordnungs- bzw. Bauamt.
Ggf. auch einen Fachanwalt.
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Habe gehört, dass hier auf Anwälte zu Werbungszwecken anwesend sind. Aber ja, es wird wohl kein Weg an der Anfrage vorbeiführen
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Mit gebührendem Abstand (je nach Landesbauordnung) zur Grenze, ist ein Sichtschutz keine Einfriedung.
Auch die Höhe eines Sichtschutzzaunes ist Ländersache. 2 m könnte bereits grenzwertig sein.
Es gibt keine passende Definition, weil ein Sichtschutzzaun auch eine Einfriedung sein kann. Vergleichbar mit einer Hecke als Grenzbepflanzung. Auch hier ist Höhe und Breite verschieden geregelt.
Beispiel aus "erster Hand": Mein Grundstücksvorgänger und sein Nachbar waren sich nicht grün. Die Grundstücksgrenzen waren eindeutig bemessen und nach 1990 (Sachsen) nochmals klar definiert. Da zu DDR Zeiten Grundstücksteilung innerhalb der Verwandtschaft (Tochter - Freizeitgrundstück vom Elterngrundstück abgeteilt) hinsichtlich Grenzbebauung keine Rolle spielte, gab es nach Veräußerung des Elternhauses Probleme. Altes und neues Recht im Dauerklinch. Die Nachfolger des Elternhauses, meinten, was früher galt, gilt weiterhin und errichteten ganz dicht am Zaun entlang 2,5 hohe überdachte Holzlager gleichzeitig als Sichtschutz im Bereich, wo dieser enormen Schattenwurf hat. Auf Grund der Nähe zum Zaun (20 cm) ist Pflege dahinter nicht möglich, ergo wächst da in den Zaun rein, was dem Zaun nicht gut tut. Mit diesen Folgen habe ich genau so zu kämpfen. Und da geht es nicht nur um paar Disteln, da wachsen mittlerweile Bäume, die ich nur oberhalb abschneiden kann. Als Alternative wurde mir chemische Keule (starker Unkrautvernichter) angeboten. Geht nicht, weil sich mein Nutzgarten (Gemüse) anschließt.
Daher kann ich Besorgnis beider Seiten nachvollziehen- Schattenwurf, behinderte Pflege, Zaunerhalt. Macht eine Skizze über den Verlauf des Sichtschutzes und exakten Abmessungen.
Hi, Danke aber diese Optionen kenne ich