Grundstücküberbauung um 10-15cm?
Hallo Liebe Community,
ich habe im Jahre 2018 ein Mehrfamilienhaus mit einem Anbau erworben.
Als ich das Haus erworben habe, hat mir der alte Eigentümer nichts von einer Überbauung ins Nachbarschaftsgrundstück erzählt. Erst nach dem ich selber in den Anbau gezogen bin, haben wir die Nachbarn kennengelernt (sehr nette Menschen übrigens) wobei Sie mir von der Überbauung erzählt haben. Sie hätten damals, den alten Eigentümer wohl darauf angesprochen und er hätte wohl gesagt dass Sie das unter sich irgendwie klären würden. Jedoch kam von ihm dann wohl nichts mehr und auf Anwalt etc haben Sie verzichtet, weil Sie sich den Stress wohl nicht aus gesundheitlichen Gründen antuen wollten. Nun hat Sie mir aber gesagt, dass Sie gerne eine Lösung hätten, da Sie das Haus in ein paar Jahren an die Kinder überschreibt und es dann zu Problemen kommen würde. Ich denke mal Sie meint damit: die Kinder werden rechtlich dagegen vorgehen.
Ich habe mir bei meinem Anwalt Rat geholt: es sei jetzt sowieso verjährt. Erst wenn eine Übergabe des Hauses stattfindet, haben die neuen Eigentümer wieder Recht drauf. Es sei aber nicht so leicht, denn es muss halt ein Vermesser etc beauftragt werden. Kostet halt alles Geld.
Nun habe ich meine Nachbarn vor ein paar Monaten vorgeschlagen, dass wenn Sie sich wirklich 100% sicher sind dass eine Überbauung besteht, sollen Sie zum Anwalt gehen und Rechtliche Schritte einleiten. Damit ich auch den alten Eigentümer anklagen kann.
Aber seitdem herrscht funkstille. Ich habe jetzt die Befürchtung, dass Sie nach ein paar Jahren Klagen werden und ich kein Anspruch mehr beim Verkäufer habe.
Was kann ich am besten tuen?
Freundliche Grüße
wer hat denn überbaut - Ihr Nachbar oder Sie ?
Der Alte Hauseigentümer. Also ich.
5 Antworten
Wie Ihr Anwalt schon sagte, muss das Grundstück neu vermessen werden.
Kosten übernimmt der Antragsteller. Dann wird der Überbau automatisch im Grundbuchamt eingetragen.
Rein theoretisch könnte der Nachbar dann von Ihnen eine jährliche Überbaurente einklagen.
Der evtl. zu zahlende Betrag richtet sich nach den Grundstückspreisen, die zum Zeitpunkt des Überbaues üblich waren.
Erstmal ganz ruhig und abwarten, ob die Kinder dann später wirklich etwas tun.
so sehe ich das auch - solange der Überbau nicht amtlich ist, ist er auch nicht vorhanden.
Einigen Sie sich ohne Anwalt in notarieller Form entweder auf eine angemessene Überbaurente oder besser auf eine Einmalzahlung für den in Anspruch genommenen Grundstücksteil.
Der Bodenwert/m² ist bekannt und so auch die Fläche der Überbauung zu bewerten.
Das kann nicht "die Welt sein"!
So haben Sie alle jetzt Ruhe und künftige Nachfolger Ihres Eigentums ebenfalls.
Ich würde erstmal beim Katasteramt einen Grundriss anfordern. Ein Anbau muss ja vermessen und eingetragen sein. Darauf wirst du erkennen, ob da etwas illegal gemacht wurde.
Also Abschlussabnahme vom Anbau wurde schon vor Jahren durchgeführt. Keinerlei Probleme.
Ein Anbau muss vermessen werden und in das Kataster eingetragen werden. Auf mündliche Aussagen solltest du dich nicht verlassen. Ein Kataster Auszug ist die maßgebliche Grundlage. Kostet um die 20 €. Das sollte es dir doch wert sein. Oder hast du die Abnahmedokumente gelesen? Ich vermute mal nicht.
Ich habe vor einigen Monaten eine Akteneinsicht gehabt. Und habe dort die Endabnahme gesehen. Außerdem habe ich auch mit dem Bauamt im Anschluss telefoniert und die haben mir das auch bestätigt. Aber ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass bei der Endabnahme alles um jeden mm geprüft wird. Ich meine es geht hier um 10-15cm maximal.
Das Bauordnungdamt nimmt die Endabnahme immer und grundsätzlich auf Grundlage der Vermessung eines öffentliche bestellten Vermessungsingenieur vor. Dieses 4- Augen Prinzip ist Gesetzesgrundlage. Was du dir "vorstellen kannst" oder was du "gesehen" hast, ist völlig irrelevant. Ohne Kataster Auszug mit Vermessung des Anbaus hast du nichts in der Hand. Wenn der Nachbar Recht haben sollte und klagt, wirst du den Anbau abreißen müssen. Ich bemerke, dass du ziemlich uneinsichtig bist und schließe hiermit die Diskussion. Es gibt Menschen, denen man einfach nicht helfen kann.
Habe eben nachgeschaut! Ein Katasterauszug mit dem Anbau ist vorhanden. Heisst das jetzt in etwa: es ist alles so wie es sein soll. Es besteht keine Überbauung? Vielen dank
Und, die Überbauung wurde dort rot eingetragen, oder nicht, dann gibt es eine, oder eben keine.
Nein, dort wurde nichts rot eingetragen
Zu den bisherigen Kommentaren noch eine Quelle zum Nachlesen: § 912 BGB: Überbau und Duldungspflicht bei Grenzverletzung | Recht | Haufe
Meine Regenrinne von der Garage hängt auch 2 cm über auf einer Länge von 2 m und wurde deshalb rot im Lageplan eingezeichnet.
Ich kenne keinen Käufer, der ohne Lageplan und Grundbuch kaufen kann, also hast Du auch alles gesehen und somit ist es so.
Die Nachbarn können heute keine Ansprüche mehr stellen, denn sie wurden über die Überbauung ja informiert, auch ein Baum bleibt ja stehen wo er steht.
Mir gehts halt darum, ich habe die Nachbarn halt darauf angesprochen und bin ja auch bereit etwas zu tuen. Aber einfach eine Aussage zu tätigen dass das Grundstück überbaut wurde, ohne jegliche Vermessung. Ich kann das ja nicht auf eigene Faust regeln. Ich habe Ihnen halt meinen Vorschlag gemacht. Aber wenn die mir nach 4-5 jahren ankommen und Anspruch verlangen, hätte ich kein Anspruch mehr beim alten Eigentümer. Ich meine die hatten ja genug Zeit seit 2010 zu klagen, oder ?!