Grundstück falsch vermessen?

4 Antworten

Das allein sagt doch gar nichts. Du musst im Grundbuch nachschauen, aus welchen Flurstücken deren Grundstück besteht. Das kann auch durchaus aus mehreren Flurstücken bestehen oder es gibt Überbaurechte etc. Der Verkäufer soll einen Grundbuchauszug vorlegen.

Wenn das Haus auf einem anderen, "fremden" FLurstück mit steht, dann müsste eigentlich dort eine entsprechende Grundschuld eingetragen sein. Solange das der Fall ist und das Bauwerk an sich legal errichtet wurde ist das meines Wissens nicht tragisch. Das Nachsehen hat der Besitzer des anderen Flurstücks, weil er einen Teil seines Flurstücks nicht benutzen kann.

Wichtig wäre noch zu wissen, ob dafür irgendwelche Mietzahlungen o,ä. vereinbahrt wurden.

Du kannst nur beim Katasteramt nachfragen, welche Maße in diesem Fall die richtigen sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

Pseudozufall 
Beitragsersteller
 07.12.2020, 08:21

Erteilen die mir Auskunft wenn ich einfach Frage? Kann das sein, dass das bei Tim-online falsch eingetragen ist? Lieben Dank schonmal

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Deepdiver  07.12.2020, 08:26
@Pseudozufall

Das kann durchaus sein, Die genauen Pläne sind eh nur beim Katasteramt.

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Pseudozufall 
Beitragsersteller
 07.12.2020, 08:36
@Deepdiver

Das ist ja toll (oder auch nicht) danke das probiere ich.

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Sie sehen einmal ein Baufenster welches die Flurstücke 703 und eine Teil aus 382 erfasst.

Sofern Sie nur 703 erwerben. können Sei den teil von 382 nicht mit nutzen.

Von den Abstandsflächen her ist das zu vernachlässigen.

Bitte Sie den Verkäufer um eine aktuelle Flurkarte, deren erkennbare Flurstücke dann in seinem Grundbuch verzeichnet sein müssen.