Folgender Sachverhalt: Wir leben in einem Einfamilienhaus welches wir angemietet haben. Zur Mietsache gehört ein Parkplatz der außerhalb der Grundstücksgrenze liegt. Die Aussage vom Vermieter war, dieser gehöre uns allein, da der Eigentümer den Bau dessen damals bezahlt hat. Im Mietvertrag ist jedoch der Parkplatz als solches nicht aufgeführt.

Da Kita und Grundschule direkt gegenüber liegen sind alle freien Parkplätze bis nachmittags belegt. Einer unserer Nachbarn nutzt seit Monaten den Parkplatz, um seinen Anhänger dort zu parken, obwohl er auf und vor dem eigenen Grundstück Platz hätte.

Meiner Bitte, den Parkplatz zu räumen, weil es nicht sein kann, dass wir immer suchen müssen, kam er genau einen Tag nach.

Den Vermieter selbst konnte ich noch nicht befragen, wie seht ihr das?

Normalerweise beginnt ja ab Grundstücksgrenze, wieder die öffentliche Straße, wo quasi jeder parken könnte. Zählt das aber auch in Brandenburg, wenn man die Kosten für die Errichtung selbst getragen hat / bzw. der Vermieter?

Bin gespannt auf die Antworten und danke im voraus.