Grundstücksgrenzen von bestehendem Haus stehen lassen?
Hallo,
ich habe vor, ein Grundstück zu erwerben. Auf dem Grundstück steht aktuell ein Haus was abgerissen werden soll. Das Haus steht auf zwei der vier Grundstücksgrenzen. Mir ist bekannt, dass bei einem Neubau eines Hauses drei Meter Abstand zu allen Grundstücksgrenzen gewahrt werden müssen.
Gibt es die Möglichkeit, die beiden Wände, die auf der Grundstücksgrenze stehen, teilweise stehen zu lassen und auf ihnen das neue Haus zu errichten? An diesen beiden Wänden wären dann keine 3 Meter Abstand zum dahinterstehenden Haus gewahrt. Der aktuelle Eigentümer des Hauses hat mir diesen Tipp mitgegeben.
Ist solch eine Ausnahme was die Grenzen betrifft beim Hausbau wirklich möglich?
Danke im Voraus!
5 Antworten
Dann sollte im Bauantrag nicht Abriss und Neubau stehen sondern Umbau.
Es wird erst die linke Seite umgebaut bei der man auch die Grundmauer ertüchtigt. Und wenn das steht wird der rechte Teil "saniert".
Etwas umständlicher aber meistens eine gute Möglichkeit um den Bestand zu wahren.
ABER: Wir leben im Föderalismus... bitte im entsprechenden Bundesland in die Landesbauordnung schauen (lassen).
Guck mal, ein ähnlicher Fall: https://www.frag-einen-anwalt.de/Grenzbebauung-in-Hessen-nach-Abriss--f310039.html
Der Fall ist vom April 2018. Im Juni 2018 trat eine neue Landesbauordnung in Hessen in Kraft, so dass einige Aussagen des Anwaltes nicht mehr stimmen.
Hallo,
statt Abriss, wäre Umbau eine Variante.
Mir ist bekannt, dass bei einem Neubau eines Hauses drei Meter Abstand zu allen Grundstücksgrenzen gewahrt werden müssen.
Das ist nicht immer so. Herrscht geschlossene Bebauung vor oder setzt ein Bebauungsplan diese fest, ist auch Grenzbebauung möglich.
Ist solch eine Ausnahme was die Grenzen betrifft beim Hausbau wirklich möglich?
Das kommt auf das Bundesland an. In Hessen und NRW z.B. kann ein Ersatzbau gleicher Größe möglich sein, in Bayern und BW nicht.
Nur die zwei Wände stehen zu lassen, führt aber in allen Bundesländern zum Erlöschen des Bestandsschutzes und damit nicht zur Lösung deines Problems.
Nein, sowas geht heute nicht mehr. Wenn überwiegende Teile des Gebäudes abgerissen werden, gilt das als Gesamtabriss und es müssen die heutigen Gesetze befolgt werden.