Der Nachbar bricht eine MÜNDLICHE Abmachung. Zeuge ist die Ehefrau des Beklagten. Wird ihre Aussage vor Gericht anerkannt?

Es geht um meinen Freund. Der hat von seiner Mutter ein Haus geerbt.

1994 wurde von seiner (inzwischen verstorbenen) Mutter zum Nachbargrundstück ein 60 Meter langer Zaun gezogen. Das Nachbargrundstück war damals unbewohntes Brachland.

2008 wurde auf dem Land ein Haus gebaut. Der neue Nachbar stellte während seines Bauens fest, dass der Zaun von der Mutter meines Freundes (zu der Zeit schon verstorben) ca. 40 Zentimeter zu weit auf seinem Grundstück steht. Das wird nicht bestritten.

Er hat das MÜNDLICH über den Gartenzaun mit meinem Freund und dessen Frau besprochen und versichert, dass ihm das egal ist. Es könne alles so bleiben.

Darauf hat sich mein Freund verlassen. Inzwischen hat er den Zaun begrünt (Hecke) und hat einen Rasenmäh-Roboter installiert. Dazu verlegte er entlang des Zaunes Begrenzungsdraht, der für den Roboter nötig ist. Das hat ihm einiges gekostet.

Jetzt kommt der Nachbar und besteht darauf, dass der Zaun um 40 Zentimeter zurückversetzt werden muss.

Mein Freund berief sich auf das gesetzlich geregelte Gewohnheitsrecht. Allerdings existiert keine schriftliche Abmachung. Und das mündlich gegebene Versprechen bestreitet der Nachbar.

Hat die Aussage der Ehefrau meines Freundes als Zeugin des Gesprächs einen Wert? Der Nachbar sagt, er würde im Ernstfall auch seine Frau als Zeugin beibringen. Und die würde bezeugen, dass abgemacht wurde, dass der Zaun bis 2018 zurückgesetzt werden muss.

Gewohnheitsrecht, Nachbarschaftsstreit, Grundstücksgrenze
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