Nato Draht?
Hallo wir haben einen Schrebergarten, der Zaun um das komplette Grundstück gehört uns. Der Nachbar neben uns war längere Zeit nicht da. Nun kommt er wieder öfter und hat an unseren Zaun von seiner Seite aus Nato Stacheldraht befestigt. Das schlimme der Draht hängt nun auch zu uns rüber. Er hat uns nicht um Erlaubnis gefragt. Wir haben nun Angst um unsere 4 Kinder, der Zaun hat eine ca Höhe von 170 / 180 cm. Wir haben mit ihm gesprochen er sagte nur er ändert es. Der Draht hängt immer noch. Leider kann man mit ihm kaum reden da ihn nichts Interessiert und er der Meinung ist er darf wohl alles was er will. Nun zu meinen Fragen : durfte er das ? Was können wir tun? Es ist ja unser Zaun, dürfen wir den Mist abschneiden? Wohin wenn wir es nicht abschneiden dürfen. Beide Grundstücke sind privat , es gibt also keine Verwaltung oder sowas die zuständig ist für die Gärten wie ein Verein. Wir wissen nicht was wir da machen sollen.
Vielleicht kann uns ja einer helfen hier und sagen was wir dürfen / und tun können in dem Fall.
Danke und freundliche Grüße
4 Antworten
Er darf das nicht. Von seiner Seite aus ja, aber wenn er zu euch hängt, würde ich ihn hohheben und auf seine seite schmeißen.
Und an einem Gartengrundstück vermutlich keinen Stacheldraht, selbst wenn es ihm gehört.
Natodraht (SB-Rolle) ist kein gewöhnlicher Stacheldraht, das ist rasiermesserscharf, ein Höllenzeug!
Den vermutlich dann erst recht nicht. Weder Stacheldraht noch Natodraht habe an einer üblichen Einfriedung irgend etwas verloren. Ich kenne den Unterschied nebenbei.
Ihr seid doch sicherlich nen Kleingartenverein.
Dafür gibt es einen Vorstand bzw eine Satzung die das regelt.
Mach das nicht zu deinem Problem: Ab zum Schrebergartenverwalter (oder was auch immer ihr da so habt). Der soll sich drum kümmern.
Auf mehreren Seiten wird dieses Thema diskutiert. Vielleicht findest du hier eine Lösung zu deinem Problem:
Dabei ist das Verlegen von Natodraht auf einem Privatgrundstück grundsätzlich nicht verboten, sollte jedoch mit dem zuständigen Amt und am besten auch mit den Nachbarn abgesprochen werden, da das Anbringen desselben in bestimmten Bereichen und Regionen nicht erlaubt ist. Unabhängig vom Einsatzgebiet muss gewährleistet sein, dass sich keine Passanten und Tiere am Natodraht verletzen können.
https://123stahl-shop.de/Draht-Gewebe/Natodraht-Zubehoer---178_20.html
Hier sollte sich ein Privatanwender fragen, ob die Gefährdungssituation so ist, dass eine defensivere Lösung nicht mehr ausreicht. Ist das der Fall, muss der Privatanwender dies mit der örtlichen Polizei und dem Ordnungsamt abklären. Auch empfehlen wir, die Absicherungsmaßnahme mit dem Nachbarn (falls vorhanden) zu besprechen. Weiter muss gewährleistet sein, dass sich keine Passanten, insbesondere Kinder und Jugendliche, und Tiere verletzen können.
https://www.vogtsecurity.de/downloads/privatanwender
Darf ich meinen Zaun mit Stachel- oder Natodraht verstärken?
Eine solche aggressive und feindselige Einfriedung widerspricht grundsätzlich dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis. In der Regel dürfte sie auch ortsunüblich sein. Der Nachbar kann die Beseitigung der Bewehrung verlangen. Auf jeden Fall müsste der Nachbar zustimmen.
Im Außenbereich mag etwa bei Tierhaltung die Anbringung von Stacheldraht im Ausnahmefall zulässig sein, aber auch hier muss das mit dem gebotenen Tierschutz vereinbar sein. (von Rechtsanwalt Gero Geißlreiter)
https://www.123recht.de/thema/zaun.html
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_minden/j2003/11_L_603_03beschluss20030711.html
Viel Glück
er darf es nicht mal am Zaun befestigen, der ihm nicht gehört, egal obs rüberhängt. er kann auf seinem Grund einen eigenen Zaun aufstellen, wenn er möchte.