Anreise zum Zeugentermin und Freistellung?

Ich bin als Zeuge vor Gericht geladen. Termin ist 13:00 Uhr, wegen Kontrollen soll man vorher erscheinen.

Das Gericht ist 600km entfernt. Wann muss man losfahren, damit man pünktlich erscheint, bzw. entschuldigt wäre bei rechtzeitigen Anruf falls man im Stau steht?

Würde sagen 5:00 Uhr Abfahrt ist ausreichend?

Angenommen der Termin dauert bis 16:00 Uhr bis zur Urteilsverkündung ohne Zeugenentlassung, ich danach noch Essen gehen würde, mich kurz erhole und das ganze dabei in den Gedanken verarbeite, anstatt auf der Straße. Heimfahrt wäre somit etwa 17 Uhr. Reine Fahrzeit beträgt 6 Stunden + Pausen. Diese möchte ich aufgrund des längeren Tages und extrem langen Tagesfahrleistung bei der Rückfahrt einhalten, da auch eine abheilende Sehnenentzündung am Handgelenk vorliegt. Somit wäre ich gegen 00:00-01:00 Uhr zuhause + etwa 1 Stunde später im Schlaf.

Aufstehen muss ich um 3:30 Uhr zur Arbeit und 70km einfach Pendeln.

Kriegt man dann den Tag danach ebenfalls eine Ausfallentschädigung oder heißt es Pech gehabt, mein Problem, wenn was passiert selbst schuld - hätte ich früher ins Bett gemüßt :)

Ich weiß das ist sehr sportlich, aber ich möchte Zugfahren ausschließen, da ich hierfür drei Tage unterwegs bin wegen der schlechten Landanbindung und v.a. familientechnisch Probleme entstehen, die eine so lange Abwesenheit nicht möglich macht.

Gericht, Ladung, Zeuge, Zeugenaussage, gerichtstermin
Stechuhr - Dienstbeginn

Wir sind gerade am diskutieren.

Vielleicht weiß hier jemand was genaues. Es geht um den Dienstbeginn, wo man hier rechtlich sein muss.

Genau ist es der öffentliche uniformierte Dienst. Nehmen wir mal an 14.10 Uhr ist Dienstbeginn laut Dienstplan. Die Frühschicht hat um 14.20 Dienstschluss. Das ist schon knapp bemessen. Letztes Jahr gab es noch Gleitzeit für früheres Kommen oder späteres Gehen - wurde aber jetzt eingespart.

Die Stechuhr befindet sich am Eingang des Dienstgebäudes, etwa 50m entfernt wird das benötigte Arbeitsgerät aktiviert und weitere 300m weiter befindet sich die Station für den Dienst.

Es gibt einige Kollegen, die stechen etwa 3 Minuten vor Dienstbeginn ein an der Stechuhr und sind bereits umgezogen und befinden sich auf den direkten Wege zur Station. Einige stechen 15 Minuten früher ein und ziehen sich dafür solange um, dass Sie zeitgleich mit den später kommenden Personal etwa am Dienstort ankommen.

Jetzt will der Dienstherr aber haben ohne jeglichen Zeitausgleich aufgrund Beschwerden das die Kollegen zu spät rauskommen, wenn Sie sich noch vor Dienstschluss wieder privat umziehen wollen, dass das Personal zeitiger einsticht und bereits um z.B. 14.10 schon am Dienstort ist.

Kann man dieses einfach durch eine Anordnung so durchsetzen? Dienstbeginn 14.10, einstechen muss aber bereits wenn schon umgezogen um 14.00 Uhr erfolgen - ohne Zeitausgleich, so das der Kollege um 14.10 am Dienstort ist. Abgerechnet wird laut Programm aber ab 14.10 und die 10 Minuten fallen jeden Tag unter "Kappungszeit" ohne Vergütung etc.

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Dienstrecht, Öffentlicher Dienst, Dienstzeit
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