20 Jahre alte Hecke zum Nachbarn, was ist zu tun, da es einen neuen Nachbar gibt

Zu unserem direkten Nachbargrundstück steht eine hohe Tannenhecke, gepflanzt vor ca. 20-25 Jahren nahe der Grenze mit Zustimmung und Mitnutzung des Besitzers als natürliche Grenzmarkierung. Nun wurde das Grundstück, daß 4 Jahre nicht mehr bewohnt wurde, verkauft, der alte Hausbestand abgerissen und ein neues Haus gebaut. Die Hecke sieht auf unserer Seite gut und prächtig aus, auf der Seite des Nachbars ist sie nicht mehr so ansehnlich, teilweise licht. Sie wurde von dort irgendwann nicht mehr gepflegt und hat auch unter der Bebauung von der anderen Seite her gelitten, da das abgerissene Haus viel zu nah an der Grenze stand. Da die Hecke für unseren Nachbarn nicht so sonderlich schön anzusehen ist, erwartet er, daß wir sie entfernen. Einen Zaun gibt es nicht. Sollten wir sie nicht entfernen, so erwartet er zumindest einen Rückschnitt auf unsere Grenze, was ich ja nachvollziehen kann, da sie schon rüber ragt. Schneiden wir sie jedoch so zurück, wird sie zwangsläufig eingehen. In der Höhe ist ein Zurückschneiden kein Thema und auch die Breite kann angepaßt werden.

Meine Frage: gibt es für so eine alte, vom Vorbesitzer ja geduldete und mitgenutzte Hecke einen Bestandsschutz? Die Hecke steht zum großen Teil auf der grenze oder auf unserem Grundstück. Nur die Optik kann doch kein Argument sein sie zu entfernen. Wir wären auch bereit unserem Nachbarn zu gestatten, die Hecke zu entfernen, wenn anschließend wieder ein blickdichter Sichtschutz gesetzt wird. Die Frage ist natürlich, wer trägt die Kosten?

Zaun, Hecke, Grundstücksgrenze
Stress mit den Nachbarn ( Unkraut, Grundstücksgrenze )

Hallo, wir sind vor gut 1 1/2 Jahren in ein Haus zur Miete gezogen, mit riesigem Grundstück (1900 qm). 1000 qm davon sind Wiese. Diese habe ich letztes Jahr auch noch versucht mit nem normalen Schiebe-Benzin-Rasenmäher kurz zu halten, was wir aber dieses Jahr nicht mehr so ganz möglich ist, da ich ein zweites Kind bekommen habe und nebenbei auch noch arbeiten muss. Mein Mann hat auch keine Zeit dazu, da er 60 Std. die Woche arbeitet.

Nun aber zu meinem Problem, weil mich der Wildwuchs auf der Wiese nicht stört (in ein paar Wochen sollen eh Ponys rauf, um das Gras mal kurz zu fressen): an diese Wiese grenzen 4 Nachbargrundstück und zwei davon sind sehr gut gepflegt, wo sich auch kein "Wildkräuterchen" verirren darf ;-) Der eine Nachbar kommt deshalb immer auf meine Seite des Grundstücks um die Rasenkante abzustechen und nen kleinen Streifen zu mähen, damit es nicht zu seiner Seite unter dem Zaun durchwächst. Was er gar nicht tun müsste... das würde ich dann auch noch machen, aber er möchte es so ;-) Naja, aber nun kam der andere Nachbar gestern an und meinte ich müsse jetzt das Unkraut, dass unter dem Zaun zu ihm rübergewachsen ist wegmachen. Meine Seite kann ich ja gerne "sauber" halten, aber muss ich wirklich auf sein Grundstück gehen, um bei ihm das Unkraut weg zu machen? Gibt es da Gesetze? Ich kenne das nur mit Gehölzen, dass ich verpflichtet bin, rüberwachsende Sträucher und Bäume zu stutzen... aber bei Gras und Unkraut? Mal abgesehen davon habe ich auch gar keine Zeit sein Grundstück auch noch zu machen und auch gar keine Lust, nachdem er mir da so blöd gekommen ist.

Was sagt Ihr dazu? Ich hoffe ihr könnt mir helfen....

mähen, Nachbarn, Unkraut, Wiese, Grundstücksgrenze
Falsche Angaben über Grundstücksgrenzen

Wir haben vor gut drei Jahren ein Grundstück mit Haus gekauft. Bei der Begehung hat uns der Verkäufer durch den Garten geführt. Dieser war nicht durch einen Zaun, sondern durch eine offensichtlich angelegte und gepflegte Rasenfläche und am vermeintlichen Rand gesetzte Büsche begrenzt. Auf unsere Frage nach den Grundstücksgrenzen deutete der Verkäufer in der Verlängerung der Rasenkante einen stark eingewachsenen Hang - es ist ein Hanggrundstück - hinunter und meinte, dort unten müsste irgendwo der Grenzstein sein. Ich habe ihn dann vergeblich gesucht und schliesslich aufgegeben (naja - habe halt an der falschen Stelle gesucht, wie sich später herausstellte). Nun wollten wir kürzlich einen Zaun setzen und uns sicherheitshalber nochmals beim Verkäufer rückversichern, wo denn genau die Grundstücksgrenze liegt. Freundlicherweise kam er auch bald mit seiner Ehefrau vorbei und hat dann zielsicher auf die im Hang (den ich mittlerweile ausgelichtet hatte) befindliche Grenzsteinmarkierung (Metallstab), sowie auf der gegenüberliegenden Seite auf eine Markierung im Randstein (von der er vor drei Jahren aber nichts gesagt hatte) gedeutet. Das Problem ist aber, daß die so gekennzeichete Grundstücksgrenze sieben Meter vor der ursprünglich angegebenen Grundstücksgrenze liegt - und somit unser Garten in der entscheidenden Ausrichtung nur noch halb so gross ist. Das Grundstück jenseits davon - ausgewiesen als Grünfläche innerhalb eines Naturschutzgebietes - gehört auch dem Verkäufer. Die "gnädige Frau" meinte dann noch, sie hätten deshalb ja den Garten extra grösser angelegt, weil ihnen der nicht zum Grundstück befindliche Teil auch gehöre. Auf unsere enttäuschte Reaktion hin verwies er nur auf die im Kaufvertrag beschriebene Grundstücksgrösse. Die mag zwar richtig sein, aber beim Verkaufsgespräch war er ja nicht in der Lage zu beschreiben, wo die eigentlichen Grenzen liegen. Die mittlerweile von uns kontaktierte Maklerin, die den Kauf damals abgewickelt hatte, bestätigte uns, dass sie die Grundstücksgrenzen damals exakt genauso aufgefasst hatte, wie wir. Wir wollten das Thema einvernehmlich regeln, aber der Verkäufer gab uns auf mehrmalige Bitte hin keinen Hinweis darauf, was er für den fraglichen Grundstücksteil verlangen würde, und auf meinen Hinweis auf den Bodenrichtwert (3 € / qm für landw. Nutzfläche) reagierte er extrem "eingeschnappt". Mittlerweile hat er auch gesagt, daß er nicht verkaufen wolle. Das Ganze ist für uns sehr ärgerlich: wir haben zwei kleine Söhne und jetzt einen Garten, der gerade mal für Schaukel und Sandkiste reicht. Hätten wir die wahren Ausmasse des Gartens beim Kauf gekannt, hätten wir wohl nicht gekauft. Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Für einen Hinweis, wie wir vorgehen können, wären wir sehr dankbar. Kann man davon ausgehen, dass wir dem Verkäufer zumindest eine arglistige Täuschung nachweisen können - als Indiz die Aussage der Maklering bzw. die Anlage des Gartens?

Hauskauf, Grundstücksgrenze
Darf ich einen Sichtschutzzaun an die Grundstücksgrenze (Straße u. Nachbar) stellen?

Hallo Zusammen,

bei mir Zuhause liegt folgendes Sachverhalt vor. Ich versuche das jetzt mal bestmöglichen zu erklären, eine Zeichnung wäre natürlich viel einfacher, aber ok.

Ich möchte an der Grundstücksgrenze zur Straße zunächst eine kleine Hecke zwischen Randsteinen und direkt dahinter einen Sichtschutzzaun (Höhe ca. 1,80 m) errichten. Dieser wäre dann, je nach Ausführung ca. 0,5 - 1 m vom Gehweg, d.h. Grundstücksgrenze entfernt.

Erschwerend hinzu kommt aber jetzt, dass, die Einfahrt der Garage des Nachbarn direkt an mein Grundstück eingrenzt und ich den Sichtschutz gerne noch um die Ecke in Richtung dieser Einfahrt setzen möchte. Nach ca. 2 Metern geginnt dann Nachbars Garage, so dass kein weiter Sichtschutz mehr von nöten ist. Folglich würde dieser Sichtschutz ihn beim Ausfahren aus der Garage behindern, da ihm ja ein Stück weit die Sicht auf die Straße genommen wird. Ich habe ihn jetzt noch nicht dazu befragt, ich gehe aber sehr stark davon aus, dass er nicht damit einverstanden ist, wenn ich den Sichtschutz dorthin baue.

Wie ist da jetzt die Rechtslage? Kann ich einfach bauen? Muss der Nachbar sein einverständnis geben? Kann der Staat evtl. Etwas dagegen haben? Ich habe keine Ahnung, da es ja soviele Gesetze gibt, die das regeln w.z.B. Nachbarschaftsgesetz Hessen, der Bebauungsplan usw. Ich blicke da nicht mehr durch.

Ich danke vorab schon mal rechtherzlich für die kompetenten Antworten! ;)

Baurecht, Bebauungsplan, Sichtschutz, Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze falsch...

Hallo, vor 4 Jahren habe ich mir ein alleinstehendes Haus im Aussenbereich (§35) gekauft. Dummerweise habe ich nur einen flüchtigen Blick auf die Flurkarte geworfen und das Grundstück schon gar nicht vermessen. Das war nicht Nachlässigkeit, sondern weil der vorhandene Zaun offensichtlich schon seit mehr als 25 Jahren dort steht, wo jetzt auch steht, bin ich davon ausgegangen, dass das alles so seine Richtigkeit hat. Nun wurde das Nachbargrundstück verkauft (ein Sportboothafen mit Gaststätte) und der neue Eigentümer hat meine Abwesenheit dazu benutzt, das Grundstück selber neu zu vermessen. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Zaun um mehr als 10 m falsch steht und zwar zu seinen Gunsten. Im Prinzip würde mich das ja gar nicht stören, ich habe ja noch genug Land. Aber wenn er auf die neuen Grundstücksgrenzen besteht, hätte ich seine Gäste genau vor meinem Fenster sitzen und der Durchgang zwischen seinem Grundstück und meinem Haus zur Wasserseite wäre nur noch 2m breit, anstatt wie jetzt 15m... Ich denke, dass bei so einer langen, falschen Einfriedung irgendwie ein Gewohnheitsrecht o.ä. besteht??? Hätte er nicht auch schon vor dem Erwerb auf Richtigstellung der Grenze bestehen müssen? Regressansprüche an meinen Verkäufer kann ich nicht stellen, das ist die BImA und so viel Zeit und Geld habe ich nicht... Vielen Dank für sachdienliche Ratschläge! claus

Recht, Grundstücksrecht, Grundstücksgrenze

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