Sichtschutzwand direkt an Grundstücksgrenze?

6 Antworten

Ich würde vorher Informationen beim zuständigen Bauamt einholen, denn es gibt wohl unterschiedliche Regelungen in den Gemeinden über solche Zäune in Höhe, Abstand und evt. Material.

Ihr solltet mal bei eurer Gemeinde nachfragen, was erlaubt ist.

Genehmigungsfrei in Bayern:

Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände zwischen Doppelhäusern und den Gebäuden von Hausgruppen mit einer Höhe bis zu 2m und einer Tiefe bis zu 4m,

Direkt auf der Grundstücksgranze sicher nicht - 40 - 50 cm Abstand zum Nachbargrundstück sind wohl die Norm.

Als Sichtschutz sollte die Höhe von Mauer oder Zaun in etwa 170 cm bis 190 cm betragen. Der Abstand zum Nachbargrundstück beträgt, wenn nicht anders geregelt, mindestens 50 cm. Einfriedungen können je nach Bundesland bis zu einer Höhe von 180 cm mitunter genehmigungsfrei sein, d.h. ein Bauamt muss nicht benachrichtigt werden. Mauer und Zaun sind sogenannte „tote Einfriedungen“, während die Hecke als „lebende Einfriedung“ bezeichnet wird.

https://www.pina-design.de/informationen/blog/rechtliche-anforderungen-sichtschutz-zaun-mauer-hecke

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Das kommt ein bisschen auf die Gemeinde an, jede regelt das etwas anders.

deine frage klingt für mich aber eher, wie können wir unseren Nachbarn verklagen.

wollt ihr euer Haus überhaupt verkaufen? Bis 1,80 ist im Normalfall der sichtschutz Genehmigungsfrei.