Ist der Einbau von Fenstern bei Grenzbebauung und einem Abstand von kleiner 3m zum Nachbarschaftswohnhaus (Hessen) möglich?
6 Antworten
Hallo an Alle,
ich bin zur Zeit am renovieren und umbauen meines Hauses. Das Haus steht im Kreis Offenbach/Hessen.
Auf einer Seite wurde das Haus auf die Grundstücksgrenze gebaut. Der Abstand zum Haus des Nachbarn beträgt ca. 3m.
Ich würde nun gerne in diese Wand im EG sowie im OG ein Fenster einbauen.
Nachfolgend meine Fragen:
1.) Muss der Nachbar, da Grenzbebauung vorhanden, den Fenstern zustimmen?
2.) Müssen diese Fenster als Brandschutzfenster ausgeführt werden?
3.) Dürfen Brandschutzfenster zu öffnen sein?
Vielen Dank im Voraus
Gruß
Alex
Nein. Bei Grenzbebauung geht kein Fenster, auch nicht, wenn der Nachbar zustimmt. Auch keine Glasbausteine oder sowas ähnliches.
1) Das Unterschreiten einer Grenzbebauung ist nach der HBO unzulässig, wenn der Nachbar den erforderlichen Abstand in seinem Grundstück nicht übernimmt. Jegliche Grenzbebauung einschl. des gewünschten Abweichen von der Bauordnung bedarf auch der Zustimmung des Nachbarns.. 2) Der Einbau von Brandschutzfenstern - F 90 - müssen bei einer Abstandsunterschreitung erfüllt sein. 3) Das Öffnen der Brandschutzfenster schließt ich von Anfang aus völlig aus. Solche Fenster, F 90-Verglasung und F 90-Rahmen, mit einem entsprechendem richtigen Einbau sind außerdem nicht gerade billig.
Ich würde es gerne im Vorfeld mich erkundigen ob es evtl. ohne die Baubehörde (Bauantrag usw.) möglich ist.
Am besten in der Baubehörde nachhaken, die können dir die Frage am besten beantworten und kennen dann auch eventuelle Sonderregeln.
Ohne Baugenehmigungsbehörde wird es nicht gehen, da es sich hierbei um eine Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften handelt, die einer Genehmigung bedürfen!
Ich würde es gerne im Vorfeld mich erkundigen ob es evtl. ohne die Baubehörde (Bauantrag usw.) möglich ist.