Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zur Montage eines Sichtschutzzauns 2m Höhe mit Punktfundamenten an (nicht auf) der Grundstückgrenze. Auf der Grundstücksgrenze befindet sich bereits ein 1m hoher Zaun.

Wir haben das Vorhaben schriftlich angezeigt, wobei der Nachbar schriftlich bemängelte, dass die Anzeigepflicht für Einfriedungen 4 Wochen vor Baubeginn (in Sachsen-Anhalt) stattfinden muss. Jedoch wollen wir nicht einfrieden sondern einen zusätzlichen Sichtschutz bauen.

Meine Frage ist:

Ist der Sichtschutzzaun in diesem Fall als Einfriedung zu definieren? Finde keine gescheite Definition dazu.

Danke und VG in die Runde