Nachbarstreit: Darf die Hausverwaltung von mir (Eigentümer) verlangen meinen Mieter abzumahnen obwohl sie selbst gar nicht mit dem Mieter gesprochen hat?

Hallo,

sorry das wird jetzt länger.

Ich bin Eigentümer einer Wohnung mit 8 Parteien, die ich seit August vermietet habe. In den anderen Wohnungen sind andere Eigentümer, die höheren Alters sind.

Meine Wohnung habe ich seit August an eine marokkanische Familie mit 3 Kindern vermietet. Ich selbst wohne jedoch nicht dort.

Meine Mieter kommen mit den Nachbarn überhaupt nicht klar. Die Nachbarn haben sich bei mir und bei der Hausverwaltung beschwert. Mein Mieter und seine 3 Kinder wären laut und seine Frau wäre angeblich aggressiv.

Vor 2 Wochen verlangte die Hausverwaltung von mir per E-Mail, meinen Mieter abzumahnen und ihnen eine Kopie der Abmahnung zuzuschicken.

Dabei hat die Hausverwaltung noch gar nicht mit dem Mieter gesprochen und sich die andere Seite angehört. Ich habe mit meinem Mieter ein ernstes Wort gesprochen. Dieser sagte mir, dass er von den Nachbarn angefeindet wurde und ihnen teilweise der Stinkefinger und anderes gezeigt wurde. Ich bat meinen Mieter, mit der Hausverwaltung zu sprechen und seine Sicht darzustellen und das Ganze friedlich zu klären. Mein Mieter versprach mir, mit der Hausverwaltung zu sprechen, hat es aber bis heute (2 Wochen später) noch nicht getan.

Heute schrieb mir die hausverwaltung und sagte mir, sie werden rechtliche Schritte einleiten, falls ich ihn nicht abmahne.

Meine Frage an Euch:

1.) Darf die Hausverwaltung von mir verlangen, ihn abzumahnen, nachdem sie nur die eine Seite gehört hat? Nach meinem logischen Verständnis müsste sie sich doch erst beide Seiten anhören und müsste sich selbst erst mit meinem Mieter in Verbindung setzen?

2.) Was soll ich als Vermieter machen? Ich wohne nicht dort und bekomme 2 Gegendarstellungen, die ich überhaupt nicht beurteilen kann? Wie verhalte ich mich korrekt?

Vielen Dank

Wohnung, Rechtsanwalt, Mietrecht, Lärm, Nachbarschaft, Rechtsstreit