Hallo,

ich möchte mir morgen ein Auto anschauen was ich dann eventuell auch kaufen möchte. Beim Telefonat sagte mir der Verkäufer (Händler) , dass die Airbaglampe leuchte und er deswegen mit dem Preis etwas runtergegangen ist. Jetzt meine Frage wenn ich in die Werkstatt fahre und das Problem beheben lasse, muß dann der Verkäufer dafür (zwecks Gewährleistung) aufkommen oder kann er dafür die Gewährleistung ausschließen, weil er es mir vorher gesagt hat?

Bin für jede Hilfe dankbar

Mfg

Matze