Hallo Ich wollte heute nach ca. 6,5 Monaten ein schnurloses Telefon reklamieren, da die Tastatur nicht mehr funktioniert.

Hier stehen mir im Zuge der Gewährleistung mehrere Rechte zu. Unter anderem habe ich das freie Wahlrecht zwischen einem neuen Gerät (Nachlieferung) oder einer Reparatur (Nachbesserung).

Da ich nicht mehrere Wochen auf ein Telefon verzichten wollte habe ich dem Händler gegenüber auf ein neues Gerät bestanden. Dies lehte dieser mit dem Hinweis ab dass das Unternehmen grundsätzlich nach 6 Monaten nur Reparaturen ausführen lässt und er mir das Gert definitf nicht tauschen wird.

Daraufhin habe ich ihm mitgeteilt das ich aufgrund der verweigerten Gewährleistung von meinem Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag gebrauch mache. Dies hat er ebenfalls abgelehnt und mir ins Gesicht gesagt das ich doch meiine Ansprüche über den Rechtsweg einklagen soll...

Dies ist ganz offensichtlich gängige Praxis bei diesem Unternehmen.

Aus diesem Grund werde ich selbstverständlich meine Rechte auf zivilrechtlichen Weg durchsetzen.

Meine Frage lautet ob ich auch strafrechtlich gegen das Unternehmen oder die einzelnen Mitarbeiter vorgehen kann und auf welchen Tatbestand ich die Anzeige gründen kann.

Danke für eure Antworten !