Gehört die Wasserpumpe zum Motor bzw. ist sie ein Anbauteil?

4 Antworten

Die Wasserpumpe zählt gemeinhin als Verschleissteil und wird somit von den meisten Gewährleistern ausgeschlossen. Allerdings könnte die Vermutung naheliegen, dass bei einer Haltbarkeit von 2 Monaten der Defekt schon bei Übergabe bestand. Wenn dem so ist muss der Händler diese erneuern, aber beweis das mal...

Sie gehört zwar nicht zum Motor , ist aber auch kein Anbauteil , sondern ein Ersatzteil auf welches die Gewährleistung der Garantie gilt.

Ist ein Anbauteil! Schaue aber nochmal in die Garatiebestimmungen! Auch sollte im Normalfall eine Kulanzregelung drin sein!

hallo

dat dingen kostet 30 € ?! wo ist das problem ?

gruss mike


Kugelblitz86 
Beitragsersteller
 28.11.2012, 13:17

Hab ich jetzt auch nochmal Nachgefragt...

Zahnriemen und Umlenkrollen waren beim Verkauf auch schon fällig und mussten daher auch gemacht werden und daher 800€ bei Suzuki... Hab es jetzt bei einer kleinen Werkstatt um die Ecke für 450€ machen lassen...

DANKE AN ALLE