Ich habe folgendes Problem:

Ich habe meinen Laptop am 08.10.2010 bei Saturn gekauft, er war am 10.08.2012 bei Saturn zur Reparatur wo die Grafikkarte gewechselt wurde. Jetzt habe ich wieder genau den selben Fehler also ist die Grafikkarte wieder defekt.

Jetzt zur eigentlichen Frage:

habe ich Anspruch auf eine kostenfreie Reparatur sowie ein Leihgerät? Ich weiß das es kein Garantiefall ist da mein Garantievertrag nur über 2 Jahre abgeschlossen wurde. Aber müsste in meinem Fall nicht die Gesetzliche Gewährleistung gelten? Die Bedienung im Saturn sagte das ist nur so wenn die Reparatur kostenpflichtig gewesen wäre aber das widerstrebt allem was ich während des Studiums in Recht gehört habe.