Hallo.
Folgender Sachverhalt. Ich habe ein Elektrogerät privat bei Ebay verkauft. Vor dem Versenden nochmal das Gerät durchgetestet, sicher ist sicher. Wie meist üblich bei privaten Auktionen, wurde bei dieser Auktion Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen (was natürlich nicht gilt, wenn das Gerät bereits direkt bei Erhalt nicht funktioniert und es nicht als defekt angeboten wurde).
Ca. 5 Wochen, nachdem der Käufer das Gerät bekommen hatte, meldet er das Gerät sei defekt geliefert worden und er sei nicht früher dazu gekommen, es zu testen.
Nun die Frage. Gibt es so etwas wie Fristen bei Privatverkäufen, wann ein angeblich bei Erhalt defektes Gerät spätestens reklamiert werden sollte?
Ich denke, wenn er sich 2-3 Tage Zeit läßt bis er das Gerät auspackt und ausprobiert - gut. Aber 5 Wochen danach? Sollte es das Problem des Verkäufers sein, wenn der das Gerät solange rumstehen läßt, ohne es mal zu prüfen?
Meine Vermutung ist eher, dass das Gerät nun nach 5 Wochen Gebrauch den Geist aufgegeben hat und der Käufer es nun so darstellt, als hätte ich ihm ein defektes Gerät geschickt. Tut mir natürlich schon leid und würde mich selber auch ärgern, aber ich denke doch, durch den Ausschluß von Gewährleistung sollte den Verkäufer nach dieser Zeit das nicht mehr interessieren, oder? Das Gerät lief lange bei mir reibungslos. Also Schrott, der gerade mal so funktioniert, habe ich ihm sicher nicht angedreht (was bei Ebay ja leider gelegentlich passiert).
Wo liegt hier die Beweislast oder gibt es da sogar evtl. Urteile, dass private Käufe unmittelbar nach Erhalt zu prüfen sind?
Danke im Voraus und Gruß