Privater Ebay-Verkauf: Wann sollte Käufer spätestens einen Schaden reklamieren?

Hallo.

Folgender Sachverhalt. Ich habe ein Elektrogerät privat bei Ebay verkauft. Vor dem Versenden nochmal das Gerät durchgetestet, sicher ist sicher. Wie meist üblich bei privaten Auktionen, wurde bei dieser Auktion Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen (was natürlich nicht gilt, wenn das Gerät bereits direkt bei Erhalt nicht funktioniert und es nicht als defekt angeboten wurde).

Ca. 5 Wochen, nachdem der Käufer das Gerät bekommen hatte, meldet er das Gerät sei defekt geliefert worden und er sei nicht früher dazu gekommen, es zu testen.

Nun die Frage. Gibt es so etwas wie Fristen bei Privatverkäufen, wann ein angeblich bei Erhalt defektes Gerät spätestens reklamiert werden sollte?

Ich denke, wenn er sich 2-3 Tage Zeit läßt bis er das Gerät auspackt und ausprobiert - gut. Aber 5 Wochen danach? Sollte es das Problem des Verkäufers sein, wenn der das Gerät solange rumstehen läßt, ohne es mal zu prüfen?

Meine Vermutung ist eher, dass das Gerät nun nach 5 Wochen Gebrauch den Geist aufgegeben hat und der Käufer es nun so darstellt, als hätte ich ihm ein defektes Gerät geschickt. Tut mir natürlich schon leid und würde mich selber auch ärgern, aber ich denke doch, durch den Ausschluß von Gewährleistung sollte den Verkäufer nach dieser Zeit das nicht mehr interessieren, oder? Das Gerät lief lange bei mir reibungslos. Also Schrott, der gerade mal so funktioniert, habe ich ihm sicher nicht angedreht (was bei Ebay ja leider gelegentlich passiert).

Wo liegt hier die Beweislast oder gibt es da sogar evtl. Urteile, dass private Käufe unmittelbar nach Erhalt zu prüfen sind?

Danke im Voraus und Gruß

eBay, Privatkauf, Schaden
Als gewerblicher Verkäufer Kommissionsverkauf im Kundenauftrag ohne Gewährleistung?

Hallo.

Ist es rechtlich korrekt dass ein Händler (der auch auf Gebrauchtware eine Gewährleistung geben muss und meines Wissens diese laut Gesetz im Gegensatz zu Privatleuten nicht ausschliessen kann), der im Kundenauftrag Waren verkauft, in dem Fall auf das Ausstellen einer Rechnung verzichten und auch jegliche Gewährleistung ausschliessen kann?

Ich persönlich habe den Eindruck, dass das eine neue Mode von Händlern ist, die teure elektronische Gebrauchtgeräte verkaufen, um eben um die Gewährleistung rum zu kommen. Zumindest habe ich das Gefühl, dass in letzter Zeit häufiger solche "Kommissionsware" von Händlern angeboten wird. Jedoch auch zu Händlerpreisen (die meist etwas höher sind als beim Privatkauf).

Wie ist das in einem solchen Fall? Wenn ich beim Händler ein Gebrauchtgerät kaufe, muss es mich dann als Kunde interessieren, wo er es her hat oder gibt es diese Möglichkeit aus rechtlicher Sicht wirklich, als Händler Waren im privaten Auftrag ohne Gewährleistung und ohne Rechnung zu verkaufen?

Wenn das tatsächlich so ist, dann wäre das ja schon eine krasse Gesetzeslücke, um als Händler um die Gewährleistungspflicht rum zu kommen.
Den Gebrauchtwarenankauf machen dann beispielsweise eben verschiedene Bekannte als Privatkäufer und der Händler verkauft diese Ware dann ohne Gewährleistung im Auftrag. Find ich alles schon komisch.

Gewährleistung, Gebrauchtware, Gewaehrleistungspflicht, gewerblicher Verkäufer
eBay: Verkäufer bricht nach Bezahlung einfach die Transaktion ab

Hallo.

Ich habe mal eine Frage zum Zustandekommen eines Vertrages bei Ebay zwischen Verkäufer und Käufer. Insbesondere, wenn der Verkäufer nach Erhalt des Kaufpreises feststellt, dass er sich bei den Artikel-Angaben geirrt hatte.

Zum konkreten Fall: Ich habe per Sofort kaufen einen Artikel bei einem privaten Verkäufer erworden, diesen auch direkt bezahlt und sogar schon mit dem Verkäufer mehrfach Kontakt nach der Bezahlung gehabt, wegen Besonderheiten des Versandes. Ich muss dazu sagen, dass der Verkäufer im Umgang etwas schwierig war. Daher war ich froh, als ich dann nach (aus meiner Sicht zu vielen) Mails endlich mit ihm das ausmachen konnte, was geklärt werden musste (ging unter anderem um Abholung oder Versand, da er in nicht weit weg wohnt).

Doch aus heiterem Himmel bricht er die Transaktion über eBay auf einmal ab. Begründung: Es sei nicht der Produkttyp, den er in der Auktion angegeben hatte sondern ein etwas größeres Modell (aber gleicher Hersteller, gleiche Produktreihe) und dass er das eben zu spät feststelle.

Da ich die Neupreise beider Produkttypen kenne weiß ich, dass der größere Typ neu ein wenig mehr kostet und dass der Verkäufer dann sicherlich auch einen höheren Gebrauchtpreis für das größere Modell erziehlen möchte. Doch bevor ich ihn dazu anschreiben konnte sah ich, dass er den Artikel nun mit korrekten Angaben wieder bei eBay drin hatte, jedoch zum gleichen Preis wie der, den ich für das "falsche" Modell bezahlt hatte. Nun ärgere ich mich etwas darüber, warum der Verkäufer mich nicht angeschrieben und gefragt hat, ob der Kauf für mich dann noch OK sei und ob ich das größere Modell auch nehmen würde (denn das hätte ich nämlich auch genommen). Denn soweit ich weiß, kann ein Käufer ja einen Kauf rückgängig machen, wenn eindeutig die Angaben in der Auktion falsch waren.

Nun die Frage, gilt das auch andersrum? Kann der Verkäufer diesen Kaufvertrag von sich aus aus diesem Grund rückgängig machen, wenn ich das gar nicht will? Denn der Preis ist ja der gleiche geblieben.

Habe ihn bis jetzt noch nicht angeschrieben, eben auch deshalb, weil er etwas schwierig im Umgang war. Wollte erst mal hier fragen, wie die rechtliche Lage ist.

Könnte zwar jetzt den neu eingestellten Artikel wieder per Sofort Kaufen erwerben, doch bei der neuen Auktion hat er die Versandkosten um einiges erhöht. Die Versandkosten vorher waren schon etwa 1-2 EUR zu viel, was für mich jedoch gerade noch so ging. Doch die jetzigen Versandkosten sind mir einduetig zu viel. Und Mehrkosten für Porto und Verpackungsmaterial aufgrund des größeren Modells können es auch nicht sein, da die Unterschiede zu dem vorher angegebenen kleineren Modell in dieser Hinsicht keine Rolle spielen (ich kenne beide Modelle ziemlich genau, die würden bei in die gleiche Kiste passen und in der selben Gewichtsklasse zum Versenden sein)

Danke im Voraus und Gruß

eBay, Kaufvertrag
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