Handy aus Vertrag verkaufen: Gibt es da Gewährleistung?

3 Antworten

Ich hab nämlich schon von vielen gehört, dass da gar nicht darauf geschaut wird und sie ihr Handy (solange Rechnung da war) repariert bekommen haben

Der ursprüngliche Käufer hat gegenüber dem Verkäufer 2 Jahre Gewährleistungsansprüche.

Reales Beispiel:
Ich kaufe im MediaMarkt ein Handy ohne Vertrag, bekomme eine Quittung über den Kauf welche ich für die Gewährleistungsansprüche im MM benötige, nach 3 Wochen verkaufe ich das Handy privat an jemand anderen und übergebe die Quittung an den neuen Käufer.

Die Gewährleistung gilt rechtlich nur zwischen Käufer und Verkäufer, aber da der MM außer der Quittung keine Käuferdaten hat, kann der neue Käufer mit meiner Quittung zum MM gehen und meine ursprünglichen Gewährleistungsansprüche gegenüber MM geltend machen.

Demnach müsste Garantie übertragbar sein

Da die Hersteller in ihre Garantie reinschreiben können, was sie wollen -Garantie ist ja eine freiwillige Leistung-, kann hier eine Garantieleistung gegenüber Zweitkäufern ebenfalls ausgeschlossen werden.

Gewährleistung aber nicht

Du solltest die Gewährleistung schon mal schriftlich ausschließen gegenüber dem Käufer.

Eigentlich bestehen nur Gewährleistungsansprüche gegenüber Dir und dem Händler. Der Erstkäufer kann seine Gewährleistungsansprüche natürlich an den Zweitkäufer abtreten. Bei Mitübereignung der Rechnung / Kaufvertrages kann man eigentlich von einer Abtretung ausgehen. Bei einigen Händlern will man aber zusätzlich zum Kaufvertrag auch eine schriftliche Abtretungserklärung des Erstkäufers haben.

Problematisch wird es aber, wenn der Verkäufer bspw. in seinen AGB eine Abtretung der Gewährleistungsrechte ausschließt.

Wenn es aber eine Kassenquittung ist ohne Nennung des Käufers, ist es ja eh egal. Da weiß ja keiner, wer es gekauft hat.

Bei Privatkauf besteht weder Garantie noch Gewährleistung!

Das glauben viele irrtümlich,ist aber nicht so.


Eichbaum1963  15.06.2013, 11:23

So ein Irrtum ist es leider nicht.

Garantie nein, klar ist eh eine rein freiwillige Leistung. Aber die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) muss auch ein Privatverkäufer explizit und richtig ausschließen.

Und: aber dieser Ausschluss gilt auch dann nicht, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht.

3
Antitroll1234  15.06.2013, 11:23

Bei Privatkauf besteht weder Garantie noch Gewährleistung!

Falsch

Gewährleistung gilt grundsätzlich 2 Jahre, auch bei Privatkauf.
Bei Privatverkauf kann diese aber im Vertrag ausgeschlossen werden.

Garantie ist immer eine freiwillige zusätzliche Vereinbarung, oft vom Hersteller gegeben und übertragbar.

1