Hallo,

ich habe dummerweise bei meinem ersten privaten Verkauf eines gebrauchten elektronischen Artikels vergessen die Rücknahme, Gewährleistung sowie Garantie auszuschließen. Auch habe ich nicht explizit erwähnt dass es sich um einen Privatverkauf handelt, obwohl dies den Umständen bedingt eigentlich sein sollte, da ich die Ware über ein Forum angeboten habe.

Ich möchte daher wissen, wie es nun in diesem Fall für mich bzgl. Rücknahme, Gewährleistung bzw. Garantie aussieht? In dem erwähnten Forum habe ich bei der Beschreibung angegeben, dass der Artikel recht jung sei und daher noch 1 Jahr der Garantie übrig bleibt. Dabei meinte ich natürlich die gesetzlich vorgeschriebene zweijährige Gewährleistungspflicht des ursprünglichen Verkäufers an mich. Ich legte deshalb der Sendung auch die original Rechnung bei. Jedoch hat der Verkäufer in unserem E-Mail-Verkehr eingewilligt, den "im Email genannten Bedingungen" zuzustimmen.

Und wie sieht es z.B. in dem theoretischen Fall aus, von dem ich natürlich nicht ausgehe, dass das Gerät abbrennt und dabei das Haus des Käufers mit sich nimmt? Muss ich dann dafür Zahlen?

Vielen Dank.