Meinung des Tages: Wie sollte es mit dem Soli weitergehen?

Wenn es nach einigen Politikern der FDP geht, dann sollte der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden. Der Grund: Der „Aufbau Ost“ sei zwischenzeitlich erledigt. Das Bundesverfassungsgericht berät nun über die Zukunft des Solis.

Einführung fast 30 Jahre her

Vor fast 30 Jahren (1995) wurde der Soli eingeführt, damit sowohl die Wiedervereinigung als auch der „Aufbau Ost“ finanziert werden konnte. Anfangs mussten auch alle Steuerpflichtigen sich an den Zahlungen beteiligen – seit 2021 hat sich das dann geändert. Nur Gutverdienende, welche circa 85.000 Euro brutto im Jahr verdienen sowie Unternehmen müssen nunmehr den Solidaritätszuschlag zahlen.

Beim Soli handelt es sich um eine Steuer auf eine Steuer – dieser wird erhoben auf Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer (Kapitalgesellschaften) und Kapitalertragssteuer (Zinsen und Dividenden). Der Satz beträgt 5,5 Prozent und wird auf die entsprechende Steuerschuld berechnet.

FDP argumentiert mit „versteckter Reichensteuer“

Für verfassungswidrig halten die Klagenden der FDP die aktuelle Umsetzung des Solis – ihrer Meinung nach hätte mit dem Auslaufen des Solidarpakts II (2019) auch die Zahlung für alle abgeschafft werden sollen. Als „versteckte Reichensteuer“ beschreiben die Kläger die Tatsache, dass nur Einkommensstarke sowie Unternehmen zur Kasse gebeten werden, wenn es um den Solidaritätszuschlag geht.

Rechtsprofessor Gregor Kirchhof, Finanz- und Steuerrechtsexperte an der Universität in Augsburg, sieht in der Argumentation der FDP einen berechtigten Einwand. Seines Erachtens nach müsse tatsächlich geprüft werden, ob durch die Wiedervereinigung noch immer ein solcher Finanzbedarf besteht und ob nach knapp 30 Jahren noch von einem „vorübergehenden Bedarf“ gesprochen werden kann.

Die Kläger sehen in der Soli-Regelung darüber hinaus auch den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt, was die Richter nun ebenfalls prüfen müssen.

Der Bundesfinanzhof und der Soli

Am Bundesfinanzhof in München hört sich das Ganze allerdings etwas anders an. 2023 hatten die Richter dort entschieden, der Soli sei noch verfassungsgemäß. Stichwort ist dabei allerdings das „noch“ in der Begründung, denn der Finanzhof hat außerdem angedeutet, dass es sich bei der Wiedervereinigung zwar um eine Generationenaufgabe handle, der Gesetzgeber allerdings zu prüfen habe, ob die Abgabe weiterhin gerechtfertigt sei – diese Aussage betont auch Kirchhof, welcher bezweifelt, dass eine derartige Erhebung heute rechtlich noch umsetzbar ist.

Lücke von Milliarden

Egal ob es sich um vorgezogene oder reguläre Neuwahlen im Jahr 2025 handeln wird – sollte der Soli gekippt werden, wird es die neue Regierung vor eine sehr große Herausforderung stellen. Kirchhof sieht das Risiko sogar dann gegeben, wenn der Bund die bisherigen Einnahmen behalten dürfte. Im Jahr 2025 würden dem Bund, sollte der Soli gekippt werden, in etwa 12 Milliarden Euro fehlen. Das würde die sowieso schon „komplizierte“ Haushaltslage nicht gerade vereinfachen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist allerdings erst in ein paar Monaten zu erwarten.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über den Soli? Ist dieser noch zeitgemäß? Weshalb, bzw. weshalb nicht?
  • Sollte der Soli abgeschafft werden? Falls ja: Wie könnten die fehlenden Einnahmen gedeckt werden?
  • Sollte es direkt eine Reichensteuer stattdessen geben? Was wären die Folgen einer solchen Steuer für Deutschland?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team 

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Der Soli sollte abgeschafft werden, da... 62%
Der Soli sollte für Gutverdiener bestehen bleiben, weil... 28%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 6%
Alle sollten Soli zahlen, denn... 4%
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Grüne schlagen schrittweisen Weg zu AfD-Verbot vor. Was haltet Ihr von dem Plan der Grünen?

Grünenpolitiker wie Renate Künast werben fraktionsübergreifend um Unterstützer in Sachen AfD-Verbot: Sie sehen eine Möglichkeit, den Weg schrittweise zu gehen. Der Vorschlag von CDU-Politiker Wanderwitz, bald einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen, ist Künast hingegen „zu forsch“.

Mehrere Bundestagsabgeordnete der Grünen schlagen einen schrittweisen Weg zu einem möglichen AfD-Verbot vor. In einem Antrag, den sie ins Parlament einbringen möchten, fordern sie nach „Spiegel“-Informationen, dass Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) zunächst Gutachter beauftragt, um die Erfolgsaussichten eines Verbots zu bewerten. Gleichzeitig würde die Bundesregierung aufgefordert, alle Materialien zur Verfügung zu stellen, die ihr und Behörden wie dem Verfassungsschutz vorliegen. Erst nach Abschluss dieser Prüfung könnte ein AfD-Verbotsantrag folgen.

Der Vorschlag richtet sich auch gegen einen weitreichenderen Antrag einer Gruppe um den CDU-Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz. Diese drängt auf einen baldigen Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die AfD zu verbieten. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verbot-verfahren-bundestag-100.html

Der früheren Bundesministerin Künast ist dieses Vorgehen zu forsch. „Wir müssen erst die Beweislage sichten und sicher gehen, dass ein Verbotsantrag trägt“, sagte sie dem „Spiegel“. „Sonst laufen wir Gefahr, dass das Verfahren in Karlsruhe scheitert.“ Zwar sei die AfD in ihren Augen eindeutig eine rechtsextreme und demokratiefeindliche Partei, so Künast. Der Nachweis, dass sie verfassungswidrig sei und somit verboten werden könne, sei aber nicht so einfach zu erbringen.

Im Antrag, den die Grünenpolitiker im Bundestag einbringen wollen, heißt es: Der richtige Weg sei, „sich jetzt das Material für eine gründliche Prüfung zu verschaffen“ und dann „aufgrund einer fundierten Begutachtung“ über einen Verbotsantrag zu entscheiden. Das Erstellen und Prüfen der Materialsammlung brauche jedoch Zeit und könne „möglicherweise nicht mehr diese Legislaturperiode abgeschlossen werden“.

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article254439578/AfD-Verbot-Gruene-schlagen-schrittweisen-Weg-vor.html

Viele Abgeordnete wollen ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Was ist die richtige Vorgehensweise?

Ein Antrag zu einem Verbotsverfahren der AfD wird nach Medienberichten von Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt - und stößt auf gemischte Reaktionen. Wie "Welt" und "Spiegel" übereinstimmend berichten, haben sich dafür deutlich mehr als die für einen solchen Antrag notwendigen 37 Abgeordneten zusammengetan - und zwar aus SPD, Union, Grünen und Linken.

Abgeordnete von SPD und BSW kritisieren mutmaßlichen Verbotsantrag

Die Vorsitzende der Grundwertekommission der SPD, Gesine Schwan, äußerte Kritik an dem mutmaßlichen Vorhaben. "Ein Verbotsantrag wäre jetzt politisch kontraproduktiv", sagte sie dem "Tagesspiegel". "Es würde noch mehr Bürgerinnen und Bürger, die mit den Bedingungen und Erfordernissen der pluralistischen Demokratie wenig vertraut sind und sich mit ihr deshalb nicht identifizieren können, in die Arme der AfD treiben", warnte sie.

...

Sahra Wagenknecht, Parteichefin des BSW, kritisierte das mutmaßliche Vorhaben scharf: "Das ist wirklich der dümmste Antrag des Jahres", sagte sie dem Nachrichtenportal "t-online". Wagenknecht sprach von einem "Wahlkampfgeschenk" für die AfD und betonte, dass das BSW alle Verbotsinitiativen ablehne und stattdessen für eine sachliche Auseinandersetzung eintrete.

Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verbot-verfahren-bundestag-100.html

  • Unterstützt Ihr ein Verbotsverfahren gegen die AfD oder seid Ihr dagegen?
  • Wenn Ihr dafür seid: Favorisiert Ihr das Vorgehen der Gruppe um Wanderwitz, oder den Plan der Grünen um Künast?
  • An die AfD-Wähler: Was macht Ihr im Falle eines Parteiverbotes?
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Soll die linksextreme Straftäterin Maja zurück nach Deutschland geholt werden?

Im Juli wurde die mutmaßlich linksextreme, non-binäre Person Maja von deutschen Behörden nach Ungarn ausgeliefert. Deren Anwälte und das Bundesverfassungsgericht wurden überrumpelt. Nun sprach Maja mit dem MDR erstmals über diese Nacht.

Bild: Demonstration für Maja in Leipzig.

JVA Dresden in den frühen Morgenstunden des 28. Juni: Die Tür zu Majas Zelle wird aufgeschlossen. Grelles Licht weckt die Person. Beamte des LKA Sachsen holen sie aus dem Raum. Erst vor wenigen Stunden hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass Maja ausgeliefert werden darf.

Maja werden gewalttätige Überfälle auf Rechtsextremisten vorgeworfen, die sie im Rahmen des "Tags der Ehre" im Februar 2023 in Budapest begangen haben soll. Die ungarische Justiz hat dafür ihre Auslieferung beantragt. Das monatelange juristische Tauziehen zwischen den deutschen Behörden und Majas Anwälten kulminiert in diesen Stunden.

In Dresden sei Maja jedoch in den Morgenstunden von acht schwerbewaffneten Beamten in einem Polizeiwagen zum Flughafen gebracht worden, wo ein Helikopter bereitgestanden habe. Begleitet worden sei der Wagen von einer Eskorte von "mindestens zehn" Mannschaftswagen der Polizei. Straßen auf dem Weg seien abgesperrt gewesen. In den Hubschrauber hätten sie Beamte des LKA begleitet.

...

Mit der Überstellung an die österreichischen Behörden seien die Sicherungsmaßnahmen noch einmal verschärft worden: "Da habe ich die kalte Brutalität der Polizei kennengelernt. Ich wurde behandelt wie ein verschnürtes Paket. […] Das war wirklich ein Horrortrip", erzählt Maja. Der Person seien Hand- und Fußfesseln und eine Haube, wie man sie aus dem Boxsport kennt, angelegt sowie ein Sack über den Kopf gezogen worden. In einer winzigen Zelle im Gefangenentransport sei Maja dann mehrere Stunden, ohne Pause und die Möglichkeit zu trinken, an die ungarische Grenze gebracht und an die dortigen Beamten übergeben worden.

...

Majas Anwälte legten während des laufenden Vorgangs noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Überlieferung ein. Das BVerfG untersagte dann auch im Eilverfahren um 10:50 Uhr die Überstellung nach Ungarn: "Die Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden wird bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt." Das war aber knapp eine Stunde, nachdem die Auslieferung nach Ungarn bereits abgeschlossen war.

Seitdem ist Maja in einem Budapester Gefängnis inhaftiert. Zu den juristischen Vorwürfen selbst will Maja nichts sagen, hofft aber nach wie vor auf ein rechtsstaatliches Verfahren in Deutschland.

...

Maja wartet derzeit darauf, dass Bewegung in das Verfahren gegen Maja kommt. Bislang ist die Untersuchungshaft bis Oktober festgesetzt. Die Person wünsche sich, dass sich die Haftbedingungen nach den Europäischen Gefängnisregeln richten und die Haft bis zum Verfahren entweder zurück nach Deutschland oder in den Hausarrest gelegt wird, so Maja. Besonders aber, dass die Isolationshaft endlich aufhört.

Quelle und kompletter Artikel: https://www.tagesschau.de/investigativ/mdr/linksextreme-maja-auslieferung-ungarn-100.html

Meine Fragen an Euch:

  • Ist es ein Skandal, dass die Behörden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht abgewartet haben?
  • Soll Maja in eine deutsche JVA zurückverlegt werden, oder in Ungarn inhaftiert bleiben?
  • Habt Ihr Verständnis für die Taten, die ihr vorgeworfen werden?
  • Welche Strafe wäre Eurer Meinung nach angemessen?
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Maja soll in Ungarn inhaftiert bleiben. 70%
Maja soll nach Deutschland zurückverlegt werden. 30%
Hausarrest in Ungarn. 0%
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AfD-Verbot: Wanderwitz will im Herbst Antrag stellen. Eure Meinung dazu?

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wanderwitz hält ein Verbot der AfD für nötig. Das würde der Demokratie eine Atempause verschaffen, sagt er im Interview. Im Herbst will er einen Antrag stehen. 

Hier Auszüge aus dem Interview:

Aber all die Skandale und der Aufstand der Zivilgesellschaft haben offensichtlich nicht dazu geführt, dass die Bedrohung namens AfD signifikant kleiner wird. Im Gegenteil: In weiten Teilen der neuen Bundesländer ist die AfD mittlerweile Volkspartei. Leider. Sie stellt Tausende Kommunalpolitiker. Das sind Kipppunkte für unsere Demokratie. Da wird ein Verbotsverfahren zwingend notwendig.

Wanderwitz: Wir müssen den Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern die Möglichkeit geben, eine Entscheidung zu treffen. Mit dem Wissen von heute bin ich sehr optimistisch, dass am Ende mindestens der Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung und das Verbot einzelner Landesverbände sowie der Jungen Alternative stehen würde. Ich halte auch ein gesamtes Verbot für relativ wahrscheinlich.

Das würde sozusagen ein totales Auslöschen des Lagerfeuers der AfD bedeuten. In dem Moment hört die Partei auf zu existieren. Das gesamte Parteivermögen würde eingezogen, alle Mandate vom Gemeinderat bis zum Europaparlament erlöschen. Alle Mitarbeiter der Partei und Fraktionen wären weg.

Wanderwitz: Aber die gesamte Organisationsstruktur der AfD, die mit Steuergeld bezahlt wird, verschwindet. Das wäre die große Atempause für eine Demokratie, die wir brauchen. Erst dann können wir überhaupt wieder einen Teil der AfD-Wählerinnen und -Wähler, die nicht in der Wolle rechtsextrem gefärbt sind, erreichen. Weil die nicht mehr wie heute 24 Stunden am Tag analog und digital mit Hass und Hetze gefüllt werden.

tagesschau.de: Die Grünen wollen eine Bund-Länder-Taskforce bilden, um Verbotsverfahren für die AfD und ihr Umfeld zu beschleunigen. Dazu konnte sich die Innenministerkonferenz bislang nicht durchringen.

Hier das vollständige Interview: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wanderwitz-afd-verbot-100.html

Contra AfD-Verbot. 64%
Pro AfD-Verbot. 36%
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Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Ich finde die Entscheidung gut, da ... 66%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 29%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 6%
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Wer muss für Einsätze bei Risikospielen zahlen?

Darf der Staat die DFL an den Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen beteiligen? Oder ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit vom Steuerzahler zu bezahlen? Darüber verhandelt heute das Bundesverfassungsgericht.

Ein teurer Spaß für den Steuerzahler: Polizeieinsätze bei Fußballspielen. Bild: Openverse.org

Wenn Dortmund gegen Schalke spielt, der Hamburger SV zum Stadtderby gegen St. Pauli oder zum Nordderby bei Werder Bremen antritt oder andere Vereine mit langjährigen Rivalitäten aufeinandertreffen - dann werden Fußballspiele zum Großeinsatz für die Polizei.

Um die Sicherheit im deutschen Fußball zu gewährleisten, fielen in der Saison 2022/23 allein in der ersten und zweiten Bundesliga insgesamt gut 1,6 Millionen Polizei-Arbeitsstunden an. Das entspricht der Arbeitszeit von etwa 1238 vollzeitbeschäftigten Polizeibeamten. Gut 1200 Polizeibeamte - viele Millionen Euro, um rund um die Stadien für Ordnung zu sorgen. In manch anderen Ländern beteiligen sich die Ligen oder die Vereine an diesen Kosten. In Deutschland zahlt alles der Steuerzahler.

Bisher jedenfalls, denn 2014 hat ausgerechnet das kleinste Bundesland Bremen die Voraussetzungen geschaffen, um König Fußball zur Kasse zu bitten.

Dagegen wendet sich die Deutsche Fußballliga mit der Verfassungsbeschwerde. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/kosten-fussballspiele-bundesverfassungsgericht-100.html

Was meint Ihr dazu?

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DFL soll sich an Kosten beteiligen. 91%
Kosten soll weiterhin allein der Steuerzahler tragen. 9%
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Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

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Meinung des Tages: Weniger Geld statt Verbot - sollten staatliche Finanzmittel an die AfD gestoppt werden?

Während zahlreiche Menschen in vielen deutschen Städten in den vergangenen Tagen gegen die Fremdenfeindlichkeit sowie die AfD demonstriert haben, ringen Regierungs- und Oppositionsparteien weiterhin um den richtigen Umgang mit der AfD. Nun erwägen SPD und Grüne offenbar eine Streichung der Staatsfinanzierung...

Bundesweite Demos gegen Fremdenfeindlichkeit

Mindestens 80.000 in München und Hamburg, 100.000 in Berlin, 20.000 in Stuttgart oder Karlsruhe sowie 40.000 in Dresden - nach Polizeiangaben haben sich am vergangenen Wochenende hunderttausende Menschen auf den Straßen versammelt, um gegen Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus sowie die AfD zu demonstrieren.

Ausschlaggebend für die Proteste war eine jüngste Enthüllung seitens des Recherchenetzwerks "Correctiv", welches von einem Geheimtreffen zwischen AfD-Mitgliedern, Vertretern der Werteunion sowie dem ehemaligen Sprecher der Identitäten Bewegung, Martin Sellner, berichtet hatten. Im besagten Treffen sollen laut dem Netzwerk auch "Remigrationspläne", in denen es darum ging, Migranten und Deutsche mit Migrationshintergrund, auszuweisen, gegangen sein. In Anbetracht der genannten Enthüllungen war es für viele Deutsche wichtig, ein öffentliches und lautstarkes Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit zu setzen.

Nach hohen Umfragewerten: AfD wittert Kampagne

Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, ist die aktuelle Diskussion um die politische Verortung der AfD vor allem eines: Eine politische sowie mediale Kampagne gegen seine Partei, die sich deutschlandweit, aber insbesondere im Osten der Republik, im deutlichen Aufwind befindet. Baumann verwies zudem auf die eher geringe Bedeutung des Treffens, welches es seiner Ansicht nach in ähnlicher Form in tausendfacher Ausführung gebe. Weiterhin betonte er, dass Wörter wie "Deportation" und "Vertreibung" nie geäußert worden wären und es schlichtweg um den möglichen Umgang mit knapp 1.000.000 ausreisepflichtigen Asylbewerbern und Menschen mit Schutzstatus ging.

Mögliche Konsequenz: Ein Ende der Parteifinanzierung

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich am morgigen Dienstag mit der Frage, ob die rechtsextreme Partei NPD (heute "Die Heimat") weiterhin von der staatlichen Parteifinanzierung profitieren kann. Parteien, die einen Mindestanteil an Stimmen erhalten, bekommen vom Staat einen Teil ihrer Wahlkampfkosten zurückerstattet. Im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung sind zudem Spenden an Parteien steuerlich absetzbar. Der Bundestag hatte die staatliche Parteienfinanzierung im Jahr 2017 dahingehend geändert, dass klar verfassungsfeindliche Parteien von dieser ausgeschlossen werden können. Ob eine Partei in ihrer politischen Ausrichtung in Gänze als verfassungsfeindlich einzustufen ist, entscheidet in letzter Instanz allerdings das Bundesverfassungsgericht.

In der Debatte über den adäquaten Umgang mit der in Teilen gesichert rechtsextremen AfD sehen einige Politiker von SPD und Grünen ein mögliches Ende der Parteienfinanzierung als "wichtiges Element des wehrhaften Staates, verfassungsfeindlichen Parteien staatliche Mittel zu kürzen".

In der Union sieht man das etwaige Vorhaben tendenziell skeptisch: Analog zur Frage nach einem etwaigen Verbot der AfD wäre auch der mögliche Entzug staatlicher Mittel mit vielen bürokratischen Hürden verbunden. Weiterhin bestünde die Gefahr, dass ein Scheitern des Verfahrens der AfD dem Parlamentarischen Geschäftsführer Thorsten Frei zufolge nur noch mehr in die Hände spielen könnte.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hält die Streichung von Finanzmitteln für die AfD für grundsätzlich möglich. Essenziell hierfür sei jedoch zunächst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur NPD.

Unsere Fragen an Euch: Haltet ihr ein mögliches Ende der Finanzierung für angebracht? Wie bewertet Ihr den aktuellen politischen / gesellschaftlichen / medialen Umgang mit der AfD? Wie erachtet Ihr die Reaktionen der AfD auf die jüngsten Konfrontationen? Wäre ein Ende der Finanzierung oder gar ein Verbot der gesamten AfD in verfassungsrechtlicher Hinsicht legitim?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-01/spd-gruene-afd-streichung-finanzmittel

https://www.tagesschau.de/inland/afd-baumann-bab-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-finanzmittel-streichung-100.html

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/demonstrationen-gegen-rechts-hunderttausende-gehen-in-ganz-deutschland-auf-die-strasse-a-2065d397-ce8a-4c12-b38b-2e16e5effe60

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Meinung des Tages: Was denkt Ihr über die Petition, die ein Verfahren zur Grundrechtsverwirkung von Björn Höcke zum Ziel hat?

Dass eine Partei wie die AfD durch ihr Wahlprogramm, ihre Aktionen und auch ihre Vertreter immer wieder hohe Wellen schlägt, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Schon seit Jahren finden sich in den Nachrichten immer wieder (skeptische) Berichte über die Partei und deren Vertreter. Nun gibt es eine Petition - und zwar gegen den Thüringer AfD-Chef Höcke. Gefordert wird, dass ein Antrag auf Grundrechtsverwirkung gegen ihn gestellt wird.

Was ist eine Grundrechtsverwirkung? Grundgesetz Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Juristische Kommentare bezeichnen dieses Instrument der Demokratie als eine symbolische Funktion. Damit soll klar signalisiert werden, dass von Seiten der Demokratie ein Missbrauch der Grundrechte nicht geduldet wird im Kampf gegen die Demokratie selbst.

Was passiert durch eine Verwirkung der Grundrechte?

Wie im oben aufgeführten Zitat ersichtlich wird, hängt das unter anderem maßgeblich vom Bundesverfassungsgericht ab. Generell kann gesagt werden, dass eine Person sich gegenüber dem Staat nicht mehr auf Grundrechte berufen kann. Die Person kann weiterhin demonstrieren oder auch seine Meinung äußern - erfährt allerdings in dem Fall, dass staatliche Stellen gegen ihn vorgehen deutlich weniger Schutz.

Allerdings kann das Bundesverfassungsgericht einer Person, die die Grundrechte verwirkt hat, auch das Wahlrecht entziehen - ebenso wie das Recht gewählt zu werden.

Vorgehen im Verfahren bezüglich der Verwirkung der Grundrechte

Ausschließlich das Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe kann ein solches Urteil aussprechen. Dafür bedarf es aber eines Verfahrens, bei dem die betroffene Person angehört wird. Einen Antrag auf die Verwirkung der Grundrechte kann außerdem keinesfalls jeder stellen, das kann nur der Bundestag, die Bundes - oder Landesregierung. Die Dauer der Verwirkung von Grundrechten beträgt mindestens ein Jahr.

Außerdem wird vorausgesetzt, dass von der betroffenen Person eine "ernsthafte Gefahr" für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgeht. Bisher gab es vier solcher Verfahren - alle scheiterten an der Begründung, dass die "Beklagten" politisch zu unbedeutend waren.

Unsere Fragen an Euch: Kanntet Ihr die Möglichkeit der Grundrechtsverwirkung? Wie bewertet Ihr die Petition, die zum Antrag gegen Höcke auffordert? Wie sollte der künftige Umgang mit der AfD weiter stattfinden? Rein spekulativ - welche Auswirkungen könnte ein Erfolg oder ein Scheitern eines solchen Antrages haben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Bitte beachtet auch bei diesem brisanten Thema unsere Netiquette. Wir wissen, dass Themen wie diese stets zu angespannten Diskussionen führen können. Bleibt aber bitte auch in diesem Fall freundlich und lasst einen sachlichen Austausch stattfinden.

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-grundrechtsverwirkung-hoecke-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-debatte-verbot-100.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

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Peter Frank- vom Ankläger zum Richter?

Der amtierende Generalbundesanwalt wechselt als Richter zum Verfassungsgericht.

Es ist nicht der erste prominente Wechsel der ehemalige Ministerpräsident des Saarlandes, Peter Müller, hat auch seinen Weg an das selbe Gericht gefunden.

Von Politikern die zB in die Wirtschaft wechseln wird eine Karenzzeit erwartet.

Wie ist eure Meinung dazu?

Generalbundesanwalt Frank: Wer ist der neue Verfassungsrichter?

tagesschau.de/inland/innenpolitik/frank-richter...

Generalbundesanwalt Peter Frank wechselt auf Vorschlag der CSU an das Bundesverfassungsgericht. Seine bisherige Karriere ist vielschichtig. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit: Der Kampf gegen...

Generalbundesanwalt Peter Frank zum Verfassungsrichter gewählt

spiegel.de/panorama/justiz/bundesverfassungsgericht...

Der bisherige Generalbundesanwalt Peter Frank wird neuer Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der 55-Jährige wurde am Freitag im Bundesrat zum Nachfolger des scheidenden...

Generalbundesanwalt Peter Frank wird Verfassungsrichter

zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/...

Im Bundesrat wurde die Personalie nun entschieden. Der Bundesrat hat Generalbundesanwalt Peter Frank zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht

"Kein Kommentar": Peter Müller soll nach Karlsruhe - n-tv.de

n-tv.de/politik/Peter-Mueller-soll-nach-Karlsruhe...

Wie die Zeitung unter Berufung auf informierte Kreise in Berlin und Saarbrücken berichtet, soll Müller im Herbst nächsten Jahres ans Bundesverfassungsgericht wechseln, um die Nachfolge des...

Bundesverfassungsgericht - Vorbehalte gegen Peter Müller - Politik - SZ.de

sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-vorbehalte-gegen-peter-mueller-1.1050044

Der beachtsichtige Wechsel von Peter Müller ans Bundesverfassungsgericht bringt die Frage auf: Ist...

Job-Wechsel: Gesetz regelt Karenzzeit für Politiker

faz.net/aktuell/politik/inland/job-wechsel-gesetz...

Ein Gesetz legt Amtsträgern nun eine Karenzzeit für den Wechsel in die Wirtschaft auf. Kritikern aber reicht das noch nicht. B eim Wechsel in die Wirtschaft droht Regierungsmitgliedern künftig ...

Südwest-Politiker sollen vor Wechsel in die Wirtschaft Auszeit nehmen

schwaebische.de/politik/suedwest-politiker-sollen-vor-wechsel-in-die-wirtschaft-auszeit-nehmen-230165?lid=true

Südwest-Politiker sollen vor Wechsel in die Wirtschaft Auszeit nehmen. Berlin / Lesedauer: 3 min

Wechsel in Wirtschaft: Ex-Ministerin Siegesmund vor längerer ...

mdr.de/nachrichten/thueringen/anja-siegesmund-gruene...

07. April 2023, 11:21 Uhr Artikel hören Die frühere Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) muss nach ihrem Rücktritt voraussichtlich 16 Monate warten,

Politik, Justiz, Macht, Meinung, Unabhängigkeit, Bundesverfassungsgericht, Gewaltenteilung, Interessenkonflikt, unabhaengig, verfassungsgericht
Meinung des Tages: Haushaltsdefizit - wie steht ihr zum Aus der Agrardiesel-Subventionen?

Die Haushaltskrise dominiert die Schlagzeilen. Streichungen und Kürzungen hier, steigende Preise dort. Den Unmut über etwaige Entscheidungen kann man sowohl online als auch offline verfolgen - aktuell steht beispielsweise eine Demo in Berlin an.

Streichung von Steuervergünstigungen bei Agrardiesel

Geplant ist die Streichung von Steuervergünstigungen bei Agrardiesel. Habeck verteidigt diese Entscheidung mit der Begründung, dass die Regierung aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun mit weniger Geld als geplant auskommen müsse. Etwaige Subventionierungen - wie beispielsweise diese - müssen deshalb enden.

In der Ampel herrscht indes über diese Entscheidung keine Einigkeit. So zeigt sich sogar der Bundesfinanzminister Christian Lindner offen dafür, die geplante Streichung zurückzunehmen und andere Kürzungen dafür einzuführen. Seiner Meinung nach sollen landwirtschaftliche Betriebe nicht derart belastet werden.

Auch der Agrarminister Cem Özdemir fordert die Ampel dazu auf, diesen Schritt erneut zu überdenken.

Demonstration in Berlin

Es dürfte ein außergewöhnliches Bild im Berliner Berufsverkehr sein - denn am heutigen Montag mischen sich zahlreiche Traktoren unter die Autos der Pendler. Der Grund: Der Deutsche Bauernverband hat zu einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor aufgerufen. Organisiert werden dafür Busse, Auto- und Traktorenkorsos. Der Präsident des Landesbauernverbandes befürchtet aufgrund der Sparmaßnahmen katastrophale Folgen für den ländlichen Raum und auch eine Gefahr für die Produktion deutscher Lebensmittel.

Unsere Fragen an Euch: Wie steht ihr zu der geplanten Streichung? Ist diese sinnvoll oder wären die Maßnahmen anderswo besser? Wie könnten sich die Sparmaßnahmen auf den Endverbraucher auswirken?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße und einen guten Start in die Woche
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/regional/brandenburg/rbb-einsparungen-im-bundes-haushalt-bauernverband-kuendigt-traktor-demo-in-berlin-an-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/agrardiesel-subventionen-100.html
https://www.focus.de/politik/schon-wieder-krach-in-der-ampel-gruener-oezdemir-wirft-eigener-partei-realitaetsverlust-bei-teuer-haushalt-vor_id_259506433.html

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Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
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DER FLUGZEUGABSCHUSS – Darf der Staat im Notfall Passagierflugzeuge abschießen?

Szenario

Ein Flugzeug der Bundeswehr hat ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug abgeschossen, als es auf ein voll besetztes Stadion umgeleitet wurde. Polizei und Bundeswehr hatten nur wenige Informationen davon, was an Bord geschieht. Einige SMS von Passagieren belegten, dass das Flugzeug entführt wurde, in das Stadion geleitet werde solle, die Passagiere aber versuchen, das Unglück zu verhindern. Was sie genau dafür taten, konnte nicht ermittelt werden. 15 Minuten vor dem berechneten Einschlag ins Stadion, in dem sich bis zuletzt schätzungsweise 50000 Menschen befanden, wurde das Flugzeug über der angrenzenden Frei- und Waldfläche abgeschossen. Alle Menschen an Bord kamen ums Leben.

Nun wird der Fall vor Gericht verhandelt und der Verteidigungsminister ist angeklagt. Soll er wegen des Abschusses und der Tötung der Passagiere verurteilt werden?

Auftrag;

  1. Bereite ein Plädoyer für die Rolle "Anklage" vor, das ethisch gut begründet ist. Erläutere, wo und wieso du Kantisch oder wo du utilitaristisch argumentierst.

2.Bereite ein persönliches Urteil vor, welches du als am Ende vortragen kannst.

Anklage: Sie sind Ankläger in diesem Fall. Sie sind davon überzeugt, dass der Verteidigungsminister die falsche Entscheidung getroffen hat. Bereiten Sie ein Plädoyer vor, in dem Sie verdeutlichen, warum die Entscheidung falsch war. Machen Sie dabei deutlich, gegen welche Rechtsgrundsätze der Minister verstoßen hat.

Quelle:

LG

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Schule, Deutschland, Politik, Recht, Grundgesetz, Verfassung, Bundesverfassungsgericht, Philosophie und Gesellschaft

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