Wie findet Ihr, dass das BVerfG 2010 eine Kampagne zur „Ausländerrückführung“ unter Verweis auf die Meinungsfreiheit als zulässig erklärt hat?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Find ich gut 75%
Find ich schlecht 25%
Weiß nicht 0%

2 Antworten

Mir egal. Das ändert weder etwas daran, dass die Aktion rassistischer Kackscheiß war, noch das ebensolches für die offensichtlich angesprochenen aktuellen Aktionen gilt.


KimTalk 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 11:04

Strafbar ist es trotzdem nicht. Auch wenn medial gerne der Eindruck genähert wird, als wäre es so.

0
Oponn  30.05.2024, 11:07
@KimTalk

Wo wird der Eindruck genährt? Zudem macht eine mangelnde Strafbarkeit den Scheiß nicht einen Deut besser.

0
Oponn  30.05.2024, 11:37
@KimTalk
Zum Beispiel. Keine Silbe davon, dass es wahrscheinlich nicht um strafbare Handlungen geht. Man wird als Leser in die Irre geführt.

Ob das Ganze strafbar war oder nicht, ist doch eben noch gar nicht klar.

0
Find ich gut

Sonst müsste man die Klimakleber auch verbieten.


KimTalk 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 10:33

Anderer Sachverhalt. Nötigung durch Festkleben auf einer Straße ist strafbar.

0
KimTalk 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 10:36
@NilsJonos

Nein. Demonstrationen sind erlaubt.

0