Bundessverfassungsgericht überfordert?

3 Antworten

Ja, das passiert auch. Das Bundesverfassungsgericht kann in solchen Fällen aber eine Mißbrauchsgebühr von bis zu 2500€ erheben. Außerdem braucht es, wenn es Verfassungsbeschwerden wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung annimmt, die Entscheidung nicht zu begründen. Das tut es in den meisten Fällen nicht.

Nein, nicht jeder Einwohner Deutschlands kann so mal eben Verfassungsbeschwerde einlegen.

Die Verfassungsbeschwerde ist grundsätzlich erst dann zulässig, wenn zuvor der fachgerichtliche Rechtsweg vollständig durchschritten wurde (sog. Rechtswegerschöpfung). Darüber hinaus müssen alle zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergriffen worden sein, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder zu verhindern (sog. Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde). Aus diesen Grundsätzen folgt insbesondere, dass im Regelfall alle verfügbaren fachgerichtlichen Rechtsbehelfe (z.B. Berufung, Revision, sofortige Beschwerde, Rechtsbeschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde) vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde erfolglos genutzt worden sein müssen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html

Philippus1990  23.08.2024, 17:57

In Ausnahmefällen muss der Instanzenzug nicht ausgeschöpft werden.

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Großteil der 84 Millionen Menschen haben keine Langeweile. Es gibt außerdem eine Strafe bei Missbrauch.


firstremix06 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 17:49

Was definiert diesen missbrauch?

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Sp0ltiy  23.08.2024, 17:52
@firstremix06

Dein Beispiel wäre eine Art Missbrauch. Eine Art von Belästigung oder Belanglosigkeit, nur um das Gericht zu stressen.

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