Wann schreitet das Bundesverfassungsgericht ein?

6 Antworten

Allgemein wenn eine Klage vom BverfG zur Entscheidung angenommen wird.
Fast...

  • Organ- und Normenkontrollklagen, wie ebenso Richtervorlagen kann das BverG nicht ablehnen, mit denen muss es sich befassen
  • Verbandsklagen kann das BverfG ablehnen, falls unbegründet
  • der sonstig geneigte Bürger ist regelmäßig auf den Instanzenweg verwiesen, Amtsgericht/Landgericht/Oberlandesgericht

Von alleine kann es im Grunde nicht einschreiten, es muss angerufen werden. Schau mal HIER:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich die Politik entfalten kann. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des modernen demokratischen Verfassungsstaates.

z.B. Ein Gesetz wurde erlassen und eine Partei oder Organisation meint, das ist verfassungswidrig, man ruft das Bundesverfassungsgericht auf den Olan.

Nur wenn es gerufen wird.