In welche Phrasen des Politikzyklus kann das Bundesverfassungsgericht einhreifen?


15.01.2020, 08:49

.

1 Antwort

Das Bundesverfassungsgericht kann von sich aus GAR NICHT eingreifen

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht#Zust%C3%A4ndigkeiten_und_Verfahrensarten_(%C3%9Cberblick)

Das Bundesverfassungsgericht ist zur Streitentscheidung nur zuständig, wenn sich dies aus dem Grundgesetz oder § 13 BVerfGG ergibt (sogenanntes Enumerativprinzip). Wie jedes andere Gericht kann es nicht von sich aus aktiv werden, sondern muss angerufen werden.

Das Bundesverfassungsgericht greift auch nicht in "die Politik" oder "den politischen Zyklus" (was immer das ist) ein, sondern prüft nach seiner Anrufung:

Das Bundesverfassungsgericht überprüft nicht, ob die Fachgerichte das Fachrecht richtig angewandt haben; es überprüft nur, ob die getroffene Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Kommt es zum Ergebnis, dass eine Entscheidung die Verfassung verletzt, hebt es sie – und ggf. die Entscheidungen der Vorinstanzen – auf und verweist die Angelegenheit zur nochmaligen Überprüfung an die Fachgerichte zurück ( § 95 Abs. 2 BVerfGG).
Woher ich das weiß:Recherche

2PACMOMO 
Beitragsersteller
 15.01.2020, 08:47

Danke für die Antwort, ich denke vielleicht habe ich es falsch formuliert, ich habe die Klausur mit der Frage (Nr. 1b) mit in die Frage gelinkt. Vielleicht ist es dann besser zu verstehen.

0
DerRoll  15.01.2020, 09:10
1
WalterMatern  15.01.2020, 11:53
oder "den politischen Zyklus" (was immer das ist)
Politikzyklus

Der Politikzyklus (auch: policy-cycle) ist ein aus der US-amerikanischen Politikwissenschaft stammendes Modell, das den Politikprozess in mehrere, meist sechs oder sieben Schritte gliedert und erstmals 1956 von Harold Dwight Lasswell[1] formuliert wurde. Der Ansatz wurde auch in der deutschen Politikwissenschaft aufgegriffen und weiterentwickelt.

Als Phasen des Politikzyklus können unterschieden werden:

  • Problemdefinition: Der Zyklus eines politischen Programms (Funktion, Organisation, Politikfeld, Programm) beginnt in dem Moment, in dem der Beschluss gefasst wird, sich überhaupt mit einem Problem zu beschäftigen. Nach Gabriel Almond initiieren diese Phase idealtypischerweise Interessenverbände oder sonstige gesellschaftliche Trägergruppen.
  • Agenda Setting oder auch Problemthematisierung: In einem nächsten Schritt wird das zuvor definierte Problem auf die politische Tagesordnung (agenda) gesetzt. Dies geschieht im klassischen Fall durch politische Parteien, die bestimmte politikfeldabhängige Vorschläge meist über ihre Vorsitzenden auf Parteitagen, in Positionspapieren, Presseerklärungen oder Stellungnahmen in die Diskussion einbringen. Ein politisches Problem gelangt auch zum Beispiel durch veränderte Rahmenbedingungen, festgelegte Fristen oder durch medialen Druck auf die Tagesordnung. Das Agenda-Setting dient der Untersuchung, welcher Akteur ausgewählten Themen Publizität in der politischen Diskussion verschafft.[2] Wer ist Initiator bestimmter Politiken, wer bringt spezifische Themen auf die politische Agenda?
  • Politikdurchführung: Schafft es ein bestimmtes Thema, auf der politischen Agenda auf einen Platz zu gelangen, an dem eine veränderte Gesetzgebung als nötig erscheint, kommt es zum Prozess der Entscheidungsfindung zwischen relevanten Akteuren, also meist solchen, die auch tatsächlich an einem letztendlichen Beschluss beteiligt sein werden. Nach einer Darlegung und Diskussion des Problems findet abhängig von der Machtverteilung der verschiedenen Interessen und der Struktur der Institutionen, in denen diese Abstimmungen und die letztendlichen Beschlüsse stattfinden, eine politische Entscheidung statt. Dieser Punkt wird in deutschsprachiger Literatur auch als Politikformulierung bezeichnet.
  • Implementation: Eine einmal getroffene Entscheidung wird dann in Recht transformiert, eventuelle Anpassungen in anderen Gesetzen werden vorgenommen, damit das neue Gesetz frei von Widersprüchen in die Gesetzgebung integriert werden kann. Dazu gehört auch die Anwendung der neuen Gesetzgebung der beratenden und verabschiedenden Gewalt, im inhaltlichen und formellen Sinn (Legislative), auf die untergeordneten Gewalten (Exekutive und Judikative).
  • Evaluation: Im Zuge seiner Anwendung werden durch Vollzugsverwaltungen und die Justiz (z. B. durch Gerichtsurteile im betroffenen Bereich oder auf Grundlage dieses Gesetzes) festgestellt, ob und inwiefern das Gesetz bestimmte Mängel mit sich bringt, die der Gesetzgeber nicht vorhergesehen oder die sich im Verlauf des Vollzugs als besonders problematisch herausgestellt haben.
  • Re-definition oder Terminierung: An dieser Stelle schließt sich der Politikzyklus. Wird bei der Evaluation Veränderungsbedarf festgestellt, das Thema also erneut auf die Agenda gesetzt, kommt es in einem erneuten Prozess zur Novellierung der bestehenden oder Schaffung neuer Regelungen. Andernfalls kann ein politisches Programm aber auch beendet werden, wobei möglichen Vorteilen durch Kostenersparnis oder Bürokratieabbau eine Vielzahl von Hinderungsgründen gegenüberstehen.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Politikzyklus

In der Phase der Problemdefinition, Agenda Setting kann das Gericht nicht wirklich aktiv werden, in der Evaluation möglicherweise schon.

1
DerRoll  15.01.2020, 11:57
@WalterMatern

Danke für die Aufklärung. Aktiv wird das Gericht aber nicht. Es muss von jemandem bezüglich der Evaluation angerufen werden, sonst passiert gar nichts.

1