Soll die linksextreme Straftäterin Maja zurück nach Deutschland geholt werden?

Maja soll in Ungarn inhaftiert bleiben. 77%
Maja soll nach Deutschland zurückverlegt werden. 23%
Hausarrest in Ungarn. 0%

44 Stimmen

8 Antworten

Ja es ist schon skandalös bei einem noch laufenden Verfahren sowas zu machen. Die Entscheidung hätte man wohl noch abwarten können, ich mein wofür gibt es Eilverfahren...

Ansonsten kann ich nur sagen: es ist mir eigentlich herzlich egal mit welchem politischen Gedanken man solche Taten (sofern es denn so war) begeht.

Gewalt ist Gewalt. Und ob Gewalt gegen links, gegen Rechts... Das spielt für mich erstmal überhaupt keine Rolle. Das ist für mich so einfach nicht zu rechtfertigen. Es gibt keine bestimmten Leute die Gewalt anwenden dürfen weil sie in dem anderen eine politische Gefahr sehen - das dürfte halt höchstens die Polizei. Das Gewaltmonopol gibt es nicht ohne Grund.

Sie dort zu inhaftierten wo der Prozess stattfindet macht natürlich erstmal Sinn. Es geht hier auch immer erstaunlich wenig um die eigentliche Sache. Und dass die Dame bei einer Überführung nicht in einer Sänfte getragen wurde ist auch irgendwie logisch.

Nach dem Prozess könnte man über eine Rückführung sprechen. So würde ich das jedenfalls handhaben.


vanOoijen 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 10:13

Ich bin da auch ein bisschen zweigespalten. Die Entscheidung des BVerG. nicht abzuwarten halte ich für skandalös. Vielleicht hätte das Bundesverfassungsgericht ja innerhalb von 6 Wochen auch für die Auslieferung entschieden, dann wäre dem Rechtstaat Genüge getan gewesen.

Den Teil des Artikels über die Haftbedingungen in Ungarn habe ich ausgelassen, aber schlimmer als das was man aus US-Gefängnissen kennt ist das Geschilderte auch nicht. Isolationshaft (als non-binäre Person in einem Männerknast könnte man das auch als Schutzmaßnahme werten), 23 Stunden pro Tag in der Zelle die permanent videoüberwacht ist. Tägliche Intimdurchsuchung und Bettwanzen und Kakerlaken. Sicher keine angenehmen Haftbedingungen, aber auch noch nicht das was unter Folter fiele.

Dadamien86908  27.09.2024, 11:05
@vanOoijen

Mich stört hier auch in erster Linie nicht das Urteil abzuwarten. Sowas sollte für die entsprechenden Personen Konsequenzen haben. Das geht gar nicht in einem Rechtsstaat.

Maja soll nach Deutschland zurückverlegt werden.

Ich finde es für dei Bewertung völlig egal, was die Person in Ungarn verbrochen haben soll.

Fest steht, dass die Auslieferung wohl rechtswidrig war und die Polizei mit ihrer zügigen Durchführung gezielt die Verhinderung durch das Bundesverfassungsgericht umgangen hat. Damit wurde also im Grunde die Rechtsstaatlichkeit mit Füßen getreten.

Zum anderen gibt es ja einen Grund, warum die Auslieferung vom Bundesverfassungsgericht untersagt wurde: Sie befindet sie sich in Ungarn in rechtwidrigen Haftbedingungen und ihr droht ein rechtsstaatswidriges Verfahren.

Wir sehen hier also Menschenrechtsverletzungen, die auch auf die Kappe der Polizei Sachsen gehen und so etwas sollten wir nicht akzeptieren. Inwiefern eine Rückholung möglich uns sinnvol ist, ist eine etwas andere Frage, aber ich finde es vor Allem wichtig, das festzustellen.


vanOoijen 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 12:28

Danke für Deine ausführliche Antwort.

Maja soll nach Deutschland zurückverlegt werden.

Es ist ein Skandal wenn sich die Justiz über eine Entscheidung des Bundesverfassungserichtes hinwegsetzt.

Unabhängig um wen es geht und was dieser Mensch getan hat.


LeroyJenkins87  27.09.2024, 09:16

Haben sie ja nicht. Sie haben einen Entscheid nicht abgewartet. Und wie dieser Entscheid ausgegangen wäre, steht nicht im Artikel. Sondern nur, dass die Übergabe nicht gemacht werden darf, bis der Entscheid gefallen ist.

MisterParkinson  27.09.2024, 09:30
@LeroyJenkins87

Man hat sie aus dem Land geschaft, um genau diesen Bescheid zu umgehen.

Und damit hat man sich darüber hinweggesetzt.

vanOoijen 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 09:36
@LeroyJenkins87

Doch, da steht wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat:

Das BVerfG untersagte dann auch im Eilverfahren um 10:50 Uhr die Überstellung nach Ungarn: "Die Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden wird bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt."
LeroyJenkins87  27.09.2024, 09:38
@vanOoijen

Die Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden wird bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt.

Eben nicht, sie untersagte die Überstellung bis der Entscheid gefällt ist. Der Entscheid könnte dann auch so ausfallen, dass Ausgeliefert werden muss.

vanOoijen 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 09:41
@LeroyJenkins87

Das kann sein, klar.

Fakt ist aber, dass das BVerfG. vorerst entschieden hat dass bis zur endgültigen Entscheidung nicht ausgeliefert wird.

Aber da hatten die anderen Behörden schon Fakten geschaffen.

LeroyJenkins87  27.09.2024, 10:06
@vanOoijen

Das stimmt. Wollte aber darauf hinweisen, dass zumindest gemäss dem Artikel man sich nicht über eine Entscheidung hinweggesetzt hat, da keine Entscheidung zum Zeitpunkt der Überführung vorhanden war.

vanOoijen 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 10:16
@LeroyJenkins87

Ja, man hat einfach nicht abgewartet. Das ist normalerweise aber üblich.

vanOoijen 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 10:49
@MisterParkinson

Das man abwartet ist üblich.

So unverständlich fand ich das nicht formuliert.

Maja soll in Ungarn inhaftiert bleiben.

Jeder sollte dort verknackt werden, wo er die Straftat begangen hat. Über sowas muß man sich vorher Gedanken machen.

Maja soll in Ungarn inhaftiert bleiben.

Wer andere Menschen überfällt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen und damit leben. Dies würde sie als Betroffene auch von Anderen erwarten. Es ist sowieso Zeit, dass Verbrecher nicht mehr als "würdevolle" Menschen behandelt werden. Denn sonst werden die Menschen, die keine Verbrechen begehen, ihnen gleichgestellt.