Soll die linksextreme Straftäterin Maja zurück nach Deutschland geholt werden?
Im Juli wurde die mutmaßlich linksextreme, non-binäre Person Maja von deutschen Behörden nach Ungarn ausgeliefert. Ihre Anwälte und das Bundesverfassungsgericht wurden überrumpelt. Nun sprach Maja mit dem MDR erstmals über diese Nacht.
Bild: Demonstration für Maja in Leipzig.
JVA Dresden in den frühen Morgenstunden des 28. Juni: Die Tür zu Majas Zelle wird aufgeschlossen. Grelles Licht weckt sie. Beamte des LKA Sachsen holen sie aus dem Raum. Erst vor wenigen Stunden hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass Maja ausgeliefert werden darf.
Maja werden gewalttätige Überfälle auf Rechtsextremisten vorgeworfen, die sie im Rahmen des "Tags der Ehre" im Februar 2023 in Budapest begangen haben soll. Die ungarische Justiz hat dafür ihre Auslieferung beantragt. Das monatelange juristische Tauziehen zwischen den deutschen Behörden und Majas Anwälten kulminiert in diesen Stunden.
In Dresden sei sie jedoch in den Morgenstunden von acht schwerbewaffneten Beamten in einem Polizeiwagen zum Flughafen gebracht worden, wo ein Helikopter bereitgestanden habe. Begleitet worden sei der Wagen von einer Eskorte von "mindestens zehn" Mannschaftswagen der Polizei. Straßen auf dem Weg seien abgesperrt gewesen. In den Hubschrauber hätten sie Beamte des LKA begleitet.
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Mit der Überstellung an die österreichischen Behörden seien die Sicherungsmaßnahmen noch einmal verschärft worden: "Da habe ich die kalte Brutalität der Polizei kennengelernt. Ich wurde behandelt wie ein verschnürtes Paket. […] Das war wirklich ein Horrortrip", erzählt Maja. Ihr seien Hand- und Fußfesseln und eine Haube, wie man sie aus dem Boxsport kennt, angelegt sowie ein Sack über den Kopf gezogen worden. In einer winzigen Zelle im Gefangenentransport sei sie dann mehrere Stunden, ohne Pause und die Möglichkeit zu trinken, an die ungarische Grenze gebracht und an die dortigen Beamten übergeben worden.
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Majas Anwälte legten während des laufenden Vorgangs noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Überlieferung ein. Das BVerfG untersagte dann auch im Eilverfahren um 10:50 Uhr die Überstellung nach Ungarn: "Die Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden wird bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt." Das war aber knapp eine Stunde, nachdem die Auslieferung nach Ungarn bereits abgeschlossen war.
Seitdem ist Maja in einem Budapester Gefängnis inhaftiert. Zu den juristischen Vorwürfen selbst will Maja nichts sagen, hofft aber nach wie vor auf ein rechtsstaatliches Verfahren in Deutschland.
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Maja wartet derzeit darauf, dass Bewegung in das Verfahren gegen sie kommt. Bislang ist die Untersuchungshaft bis Oktober festgesetzt. Sie wünsche sich, dass sich die Haftbedingungen nach den Europäischen Gefängnisregeln richten und die Haft bis zum Verfahren entweder zurück nach Deutschland oder in den Hausarrest gelegt wird, so Maja. Besonders aber, dass die Isolationshaft endlich aufhört.
Quelle und kompletter Artikel: https://www.tagesschau.de/investigativ/mdr/linksextreme-maja-auslieferung-ungarn-100.html
Meine Fragen an Euch:
- Ist es ein Skandal, dass die Behörden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht abgewartet haben?
- Soll Maja in eine deutsche JVA zurückverlegt werden, oder in Ungarn inhaftiert bleiben?
- Habt Ihr Verständnis für die Taten, die ihr vorgeworfen werden?
- Welche Strafe wäre Eurer Meinung nach angemessen?
44 Stimmen
8 Antworten
Ja es ist schon skandalös bei einem noch laufenden Verfahren sowas zu machen. Die Entscheidung hätte man wohl noch abwarten können, ich mein wofür gibt es Eilverfahren...
Ansonsten kann ich nur sagen: es ist mir eigentlich herzlich egal mit welchem politischen Gedanken man solche Taten (sofern es denn so war) begeht.
Gewalt ist Gewalt. Und ob Gewalt gegen links, gegen Rechts... Das spielt für mich erstmal überhaupt keine Rolle. Das ist für mich so einfach nicht zu rechtfertigen. Es gibt keine bestimmten Leute die Gewalt anwenden dürfen weil sie in dem anderen eine politische Gefahr sehen - das dürfte halt höchstens die Polizei. Das Gewaltmonopol gibt es nicht ohne Grund.
Sie dort zu inhaftierten wo der Prozess stattfindet macht natürlich erstmal Sinn. Es geht hier auch immer erstaunlich wenig um die eigentliche Sache. Und dass die Dame bei einer Überführung nicht in einer Sänfte getragen wurde ist auch irgendwie logisch.
Nach dem Prozess könnte man über eine Rückführung sprechen. So würde ich das jedenfalls handhaben.
Mich stört hier auch in erster Linie nicht das Urteil abzuwarten. Sowas sollte für die entsprechenden Personen Konsequenzen haben. Das geht gar nicht in einem Rechtsstaat.
Ich finde es für dei Bewertung völlig egal, was die Person in Ungarn verbrochen haben soll.
Fest steht, dass die Auslieferung wohl rechtswidrig war und die Polizei mit ihrer zügigen Durchführung gezielt die Verhinderung durch das Bundesverfassungsgericht umgangen hat. Damit wurde also im Grunde die Rechtsstaatlichkeit mit Füßen getreten.
Zum anderen gibt es ja einen Grund, warum die Auslieferung vom Bundesverfassungsgericht untersagt wurde: Sie befindet sie sich in Ungarn in rechtwidrigen Haftbedingungen und ihr droht ein rechtsstaatswidriges Verfahren.
Wir sehen hier also Menschenrechtsverletzungen, die auch auf die Kappe der Polizei Sachsen gehen und so etwas sollten wir nicht akzeptieren. Inwiefern eine Rückholung möglich uns sinnvol ist, ist eine etwas andere Frage, aber ich finde es vor Allem wichtig, das festzustellen.
Es ist ein Skandal wenn sich die Justiz über eine Entscheidung des Bundesverfassungserichtes hinwegsetzt.
Unabhängig um wen es geht und was dieser Mensch getan hat.
Haben sie ja nicht. Sie haben einen Entscheid nicht abgewartet. Und wie dieser Entscheid ausgegangen wäre, steht nicht im Artikel. Sondern nur, dass die Übergabe nicht gemacht werden darf, bis der Entscheid gefallen ist.
Man hat sie aus dem Land geschaft, um genau diesen Bescheid zu umgehen.
Und damit hat man sich darüber hinweggesetzt.
Doch, da steht wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat:
Das BVerfG untersagte dann auch im Eilverfahren um 10:50 Uhr die Überstellung nach Ungarn: "Die Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden wird bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt."
Die Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden wird bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt.
Eben nicht, sie untersagte die Überstellung bis der Entscheid gefällt ist. Der Entscheid könnte dann auch so ausfallen, dass Ausgeliefert werden muss.
Konnte ich so aus diesem Artikel nicht herauslesen. Kann aber sein.
Hast du eine Quelle dafür?
Das kann sein, klar.
Fakt ist aber, dass das BVerfG. vorerst entschieden hat dass bis zur endgültigen Entscheidung nicht ausgeliefert wird.
Aber da hatten die anderen Behörden schon Fakten geschaffen.
Das stimmt. Wollte aber darauf hinweisen, dass zumindest gemäss dem Artikel man sich nicht über eine Entscheidung hinweggesetzt hat, da keine Entscheidung zum Zeitpunkt der Überführung vorhanden war.
Ja, man hat einfach nicht abgewartet. Das ist normalerweise aber üblich.
Das man nicht abwartet? Nein ist es normalerweise in solchen Fällen nicht.
Jeder sollte dort verknackt werden, wo er die Straftat begangen hat. Über sowas muß man sich vorher Gedanken machen.
Wer andere Menschen überfällt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen und damit leben. Dies würde sie als Betroffene auch von Anderen erwarten. Es ist sowieso Zeit, dass Verbrecher nicht mehr als "würdevolle" Menschen behandelt werden. Denn sonst werden die Menschen, die keine Verbrechen begehen, ihnen gleichgestellt.
Ich bin da auch ein bisschen zweigespalten. Die Entscheidung des BVerG. nicht abzuwarten halte ich für skandalös. Vielleicht hätte das Bundesverfassungsgericht ja innerhalb von 6 Wochen auch für die Auslieferung entschieden, dann wäre dem Rechtstaat Genüge getan gewesen.
Den Teil des Artikels über die Haftbedingungen in Ungarn habe ich ausgelassen, aber schlimmer als das was man aus US-Gefängnissen kennt ist das Geschilderte auch nicht. Isolationshaft (als non-binäre Person in einem Männerknast könnte man das auch als Schutzmaßnahme werten), 23 Stunden pro Tag in der Zelle die permanent videoüberwacht ist. Tägliche Intimdurchsuchung und Bettwanzen und Kakerlaken. Sicher keine angenehmen Haftbedingungen, aber auch noch nicht das was unter Folter fiele.