Sollte ein Parteiverbotsverfahren schon mit einer absoluten Mehrheit der Richtendenstimmen ausreichen?

12 Antworten

Ein Parteiverbot ist in einer freiheitlichen Demokratie ja schon fast ein Widerspruch in sich. Aber natürlich muss der Staat die Mittel haben, die Demokratie zu schützen. Von daher gibt es die Möglichkeit eine Partei zu verbieten, aber die juristische Hürde ist entsprechend hoch. Und das finde ich auch gut so und sollte unbedingt so bleiben, denn ein Parteiverbot kann in einem demokratischen Rechtsstaat nur das aller letzte Mittel sein und sollte nur entsprechend vorsichtig eingesetzt werden. Bei solch großen Rechtseingriffen, ist die 2/3 Mehrheit, aus meiner Sicht, ein Muss.

Seh keinen großartigen Vorteil darin, eher das Gegenteil.

Unsere Gesetzgebung, Struktur des Landes etc ist so ausgerichtet dass eine Übernahme wie die durch Nationalsozialisten nicht möglich oder zumindest ziemlich schwer wird. Genauso braucht man für die Änderungen des GG auch 2/3 Mehrheit.

Die Änderungen macht es nur einfacher Parteien die einen unangenehm sind zu entfernen, Parteien sind aber das Herzstück unserer Demokratie weshalb ein "einfacher" Verbot eher schlecht ist. Eine Partei bei der wiederum ein Verbot vollkommen gerechtfertigt ist sollte es vollkommen egal sein ob das bei 50% oder 2/3 Mehrheit funktioniert.

Definitiv nicht.

Parteien sind das Element für unsere Demokratie. Eine Partei zu verbieten ist demnach auch ein extremer Einschnitt in die politische Freiheit der Bürger. So etwas darf nicht einfach passieren, weshalb auch die Hürde dafür hoch sein muss.

Sonst kann man ja ziemlich schnell Parteien mit unliebsamen Meinungen und Werten verbieten.

Nein. Parteienverbote sind schon ein großer Eingriff in die Demokratie. Da sollte schon eine 2/3-Mehrheit notwendig sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Parteiverbote sind kein Gegenstand politischer Opportunität, sondern der Beweisbarkeit der Erfüllung von Tatbestandsmerkmalen.

Da finde ich es angebracht, keine hauchdünnen, sondern qualifizierte Mehrheiten entscheiden zu lassen, um politischer Willkür vorzubeugen.