Bundesverfassungsgericht und die Verfassungsbeschwerden ?
Bitte die folgende Fälle beantworten.
Danke 😊
1 Antwort
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Die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist natürlich grundsätzlich möglich. Allerdings muss vorher der Instanzenweg eingehalten werden.
Dass eine Verwaltungsrichterin direkt Richterin beim Bundesverfassungsgericht wird ist ungewöhnlich. Sie sollte zumindest zuerst Richterin bei einem Oberverwaltungsgericht gewesen sein.
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Wir sind alle nett. Aber nicht alle unterstützen wir das Aufziehen einer bequemen und unselbständigen Generation.
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Also 1. kann keiner wissen wie man so in der Schule ist. Es gibt Aufgabenstellungen da brauche ich etwas Hilfe. Und da wir momentan keine Schulen besuchen können und die Lehrer nicht kontaktieren können, müssen wir Antworten auf unsere Fragen finden. 2. Es hat nichts mit Bequemlichkeit oder sonst was zu tun. Und keiner kann wissen ob ich davor recherchiert habe oder nicht. Deshalb finde ich es von manchen unverschämt so frech zu sein. Naja wie gesagt. Muss mich ja nicht rechtfertigen. Manche haben langweile und wollen sich mit Mensch anlegen.
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"Bitte die folgenden Fragen beantworten."
Das ist keine Hilfe, sondern höflich für "Macht mal für mich."
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Ich glaube wenn der Fragesteller die Antworten so übernimmt wird das eine lustige Auseinandersetzung mit dem Lehrer. Weil ich gemein bin sage ich aber nicht wieso :-).
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Das ist doch so richtig. Ich hätte es natürlich noch weiter ausführen können, aber das ist hier ja nicht unsere Aufgabe. Man soll ja nur Anstöße geben, keine kompletten Hausaufgaben erledigen. Wäre ich Schüler, würde ich natürlich weiter ausholen. Sonst könnte ich nicht die vielen anderen Fragen, die noch auf eine Beantwortung warten bewältigen.
Ich danke dir vielmals😊
Nette Menschen die dazu noch hilfsbereit sind, schätzt man sehr.