Was sind die Aufgaben einfach erklärt?

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Einfach erklärt:

  • Bundestag: gesetzgebendes Organ und Volksvertretung
  • Bundesrat: die Vertretung der Bundesländer auf Bundesebene, wodurch sie bei der Gesetzgebung, der Verwaltung und in europäischen Fragen mitwirken können
  • BVerfG: oberste Gerichtshof und Verfassungsorgan zur Kontrolle des politischen Lebens und Hüter der Verfassung
  • BGH: oberstes Gericht bei Zivil- und Strafprozessen, dient zur Rechtsfortbildung und Urteile untergeordneter Gerichte überprüfen