Klage beim Bundesverfassungsgericht Vorraussetzungen?

5 Antworten

es gibt keinen Härtefall für diesen Fall, da wenn man am Ende gewinnt der Staat alles zahlen muss.

Härtefälle sind insoweit Strafgesetze und Ausschöpfung der Eilrechtsschutzes wenn diese kleine Abhilfe verschafft und auch sonst keine Erreichung möglich ist


TeilzeitToast 
Beitragsersteller
 29.12.2021, 22:58

Das bedeutet also wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann um Beschwerde vor Gericht einzulegen, kann ich auch meine Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht nicht geltend machen?

Ist das nicht irgendwo schon selbst Verfassungswidrig?

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Das ist ein Akt den sich nicht jeder leisten kann.

Entweder zahlt es die Rechtsschutz oder man hat selbst genug auf der hohen Kante oder man ist bedürftig und es läuft über PKH.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
In den Vorraussetzungen für eine solche Klage steht, dass man vorher alle möglichen Rechtsmittel ausgeschöpft haben muss (Rechtswegerschöpfung). Das würde nun bedeuten dass man entsprechend vor Gericht gehen müsste, womit eine Menge Gebühren und hohe Anwaltskosten verbunden wären. Das ist ein Akt den sich nicht jeder leisten kann.

Ist aber nötig und eben eine Voraussetzung. Und du musst dich durch SÄMTLICHE verfügbaren Instanzen klagen bis du vors Bundesverfassungsgericht ziehen kannst. Falls du dir sowas nicht leisten kannst dann gibt es soweit ich weiß auch vor Verwaltungsgerichten die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.

Ohne Geld kommst du auf dem Rechtsweg tatsächlich nicht allzu weit, wenn du nicht offensichtlich im Recht bist.

Das ist aber auch ganz gut so. Stell dir einfach mal vor, jeder könnte direkt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wir könnten das Bundesverfassungsgericht sofort zumachen....

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

TeilzeitToast 
Beitragsersteller
 29.12.2021, 23:21

Naja, aber jetzt stell dir mal vor Menschen könnten aufgrund ihres Standes, Einkommens, Vermögens oder sonstigen finanziellen Gründen ihre Grundrechte nicht durchsetzen (die ja für jeden gelten). Dann könnten wir ja direkt in die Bedingung zur Klage vorm Bundesverfassungsgesetz: "Kann nur von Menschen, die über genügend Geld für Rechtsmittel verfügen, wahrgenommen werden", schreiben (was ja impliziert wird durch die Rechtswegerschöpfung)

Und selbst wenn jeder Anwalt dieser Welt einen Sieg vor dem Bundesverfassungsgesetz voraussagt und ich den gnädigsten Anwalt der Welt habe der sämtliche Kosten als Schulden aufnimmt, dann wäre die Klage immer noch mit der Angst verbunden mich für ein Leben lang zu verschulden

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emib5  29.12.2021, 23:35
@TeilzeitToast

Wenn jeder Anwalt der Welt den Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht voraussagt, sollte man auch in den meisten Vorinstanzen gewinnen.

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Answer1234567  30.12.2021, 00:46
@TeilzeitToast

Du tust ja so, als wäre das Bundesverfassungsgericht das einzige Gericht in Deutschland, dass deine Rechte schützt. Dass das Unsinn ist, brauche ich wohl nicht zu erklären...

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Guten Abend!

Es gibt einen schönen Satz unter Juristen, der die Funktion des Bundesverfassungsgerichtes gut beschreibt: ,,Das Bundesverfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz." Es prüft ausschließlich ob gegen spezifisches Verfassungsrecht verstoßen wurde. Und das erfordert, dass der Rechtsweg vollständig ausgeschöpft ist. Der Zweck besteht darin das Bundesverfassungsgericht möglichst zu entlasten und nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn wirklich der Kläger alles erforderliche getan haben, sprich alle Gerichte vollständig ausgeschöpft hat. Wird nämlich gegen ein Urteil eines Gerichts (sei es Amtsgericht, Landgericht etc.) ein Rechtsmittel eingelegt (Beschwerde, Revision etc.), so kann es bereits dort zum Erfolg führen.

Das mit den Kosten regelt sich nach den Vorschriften der ZPO (§§ 114 ff. BGB). Danach hat der Kläger, sofern die Voraussetzungen vorliegen, einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, falls der Kläger nicht die Möglichkeit hat, die Prozesskosten selber zu bezahlen. Dies nannte man damals das sogenannte ,,Armenrecht" und regelt die Unterstützung zur Durchführung des Gerichtsverfahrens. Der Kläger kann also einen Antrag bei Gericht einreichen, dass die Verfahrenskosten etwa aufgrund niedrigen Einkommens übernommen werden. So besteht die Möglichkeit alle Rechtsmittel auszuschöpfen.

Aber: Es ist zwingend erforderlich, dass die Klage Aussicht auf Erfolg hat, das heißt: die Tatsachen die der Kläger aufbringt müssen zum Erfolg der Klage beitragen. Auch besteht die Möglichkeit die Kosten auch in Raten zu bezahlen. Das kann man sowohl mit dem Gericht als auch mit dem Rechtsanwalt absprechen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Recherche