Karikatur Interpretation Bundesverfassungsgericht?
Hallo Zusammen,
was denkt Ihr ist mit dieser Karikatur gemeint? (So ganz nebenbei das BVerfG ist in Karlsruhe)
2 Antworten
So ganz nebenbei das BVerfG ist in Karlsruhe
Das weiß ich. Nebenbei in einem Gebäude, das ich persönlich ziemlich hässlich finde.
Die Karikatur zu interpretieren ist schlecht möglich. Man sieht hier nur Berlin auf dem einen Ärmel stehen. Das KÖNNTE für die Legislative stehen. Fraglich ist was auf dem anderen Ärmel steht. Es könnte auch Berlin sein und dementsprechend die Möglichkeit des Bundesrates darstellen manche Gesetzesentwürfe zu kippen ODER aber das Bundesverfassungsgericht, das genau das auch kann.
habe die Frage bearbeitet, jetzt sieht man was da steht :)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kann Gesetze aus Berlin für verfassungswidrig erklären. Dabei ist es irrelevant, dass der Präsident sie unterschrieben hat und was andere diesbezüglich sagen. Der Maßstab für das Bundesverfassungsgericht ist jedoch einzig und allein das GG (Grundgesetz):
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich die Politik entfalten kann. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des modernen demokratischen Verfassungsstaates.