Ist Polizeigewalt und Folter ein legitimes Mittel gegen Politische Aktivisten?

Nein 82%
Ja 18%

56 Stimmen

21 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein

Allgemein erfüllen die Klimaaktivist*innen der letzten Generation aktuell genau das Narrativ, das ihre Gegner*innen schon länger in ihnen sehen.

Vielen fällt es dadurch nun noch leichter, ihre Ziele zu ignorieren und die aktuelle Entwicklung unseres Lebensraumes auszublenden.

Das kann auch eine Art Schutzmechanismus sein. Die Klimakatastrophe bekämpfen wollen wir nicht, dann tun wir einfach so als gäbe es sie nicht.

Die Aktivist*innen zu bekämpfen, die für die Rettung unseres Lebensraumes einstehen, ist nunmal deutlich leichter als die Klimakatastrophe selbst zu bekämpfen.

Daher können viele auch die angewendete Polizeigewalt gutheißen oder fordert sogar mehr davon. Man kompensiert seine eigentliche (berechtigte) Befürchtung vor einer realen Gefahr in den Hass auf Aktivist*innen hinein.

NEIN, Gewalt und Folter sind KEIN angemessenes Mittel gegen Aktivismus.

Polizeigewalt und Rechtsradikalismus bis Rechtsextremismus in der Bundespolizei sind allgemein allerdings auch keine Neuheit oder ein Ausnahmefall. Daher ist sie nicht überraschend in diesem Fall.

Konsequenzen geben wird es für die jeweiligen Beamt*innen wohl eher nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Politikinteressiert & -informiert!

peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 09:25

👍

Plincheeee  24.04.2023, 09:28
@peace87

Die durchschnittliche Meinung hier auf GF spiegelt selten die durchschnittliche Meinung der gesamten Gesellschaft wider.

Einfach weil die meisten hier relativ rechts eingestellt sind.

Würdest du die Umfrage auf einer anderen Plattform einstellen, wie beispielsweise Instagram oder aber in Form einer Straßenumfrage, wären die Ergebnisse - glücklicherweise - völlig anders.

peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 09:31
@Plincheeee

Ich hoffe du hast recht. Was die Leute hier so schreiben schockiert mich grad ein wenig. Rechtsstaatlichkeit gleich null...

augsburgchris  24.04.2023, 13:06
@Plincheeee

Der Terrorismus der "Letzten Generation" hat nichts mit rechts oder links zu tun? Oder willst du die wirklich friedlichen Aktivisten von FFF oder Extinction Rebellion jetzt als rechts einstufen weil ihnen das Vorgehen von "Letzte Generation" genauso auf den Senkel geht und sie ihre Ziele dadurch gefährdet sehen?

eva2eva2  26.05.2023, 00:53

tun sie das? Rettung unseres Lebensraumes? Der ist nur auf Deutschland beschränkt und die Luft bleibt an der Grenze stehen ??? Genau ..und alle sind auch so schlimm Rechtsradikal .. Besonders die Jungs in den Rettungswagen mit Blaulicht .. alle so richtig derbe rechtsradikal und nur noch Nazis unterwegs...da muss man aufstehen gegen Rechts damit die mit Ihrem Martinshorn nicht auch noch die Klimademo stören.. (Äh wofür demonstriet en die eigentlich???Fürs klima ?? ja klar ...) . Ja die Bildungsarmut trägt schon Ihre Früchte..manchen kann man alle erzählen wenn man es nur eindringlich und oft genug wiederholt... Dewegen gibt es jetzt auch für deise Generation die schuhe mit Klettverchlüssen...

EinAlexander  24.04.2023, 14:38
Die Aktivist*innen zu bekämpfen, die für die Rettung unseres Lebensraumes einstehen, ist nunmal deutlich leichter als die Klimakatastrophe selbst zu bekämpfen.

Sich auf die Straße zu kleben ist nun mal deutlich leichter als die Ursachen politisch anzugehen. So kann man's auch sehen.

Ich habe durch meine Mitarbeit im Gemeinderat mehr fürs Klima erreicht als alle Letzte Generation Aktivisten zusammen. Aber sich regelmäßig im Gemeinderat zu treffen und konkrete Schritte zur Rettung des Klimas zu unternehmen ist natürlich langweiliger, anstrengender und lange nicht so cool wie sich medienwirksam auf der Straße festzukleben.

Plincheeee  24.04.2023, 14:42
@EinAlexander

Wer Teil der letzten Generation ist, kämpft in der Regel schon seit Jahren oder Jahrzehnten für die Rettung des Klimas.

Die letzte Generation fordert unter anderem, dass der Bund sich an Vereinbarungen hält, die er unterschrieben und abgesegnet hat.

EinAlexander  24.04.2023, 14:45
@Plincheeee
Wer Teil der letzten Generation ist, kämpft in der Regel schon seit Jahren oder Jahrzehnten für die Rettung des Klimas.

Eine 20-jährige kämpt schon seit Jahrzehnten für die Rettung des Klimas? Eher nicht.

Die letzte Generation fordert unter anderem, dass der Bund sich an Vereinbarungen hält, die er unterschrieben und abgesegnet hat.

Auch ich will, das der Bund Zusagen einhält. Macht er das nicht, haben wir dafür den Rechtsweg, aber nicht die Klebstofftube.

ChiliStyle  24.04.2023, 09:51
NEIN, Gewalt und Folter sind KEIN angemessenes Mittel gegen Aktivismus.

Aber zum durchsetzen einer Anweisung kann Gewalt im Zuge des Unmittelbarenzwanges ein erlaubtes mittel sein. Das dürfte in diesem Fall so gewesen sein.

ChiliStyle  24.04.2023, 10:32
@peace87

Der Aktivist hat Rechtswidrig in den Verkehr eingegriffen und Autofahrer genötigt. Der Beamte ist damit zum Einschreiten berechtigt. Da der Aktivist sowohl auf die Anweisung als auch auf die Androung des Unmittelbaren Zwanges nicht die Straße geräumt hat blieb dem Beamten ja nichts anderes übrig als den Typen unter zwang zu entfernen. Nur naive Träumer reden sich ein dass bei nicht Kooperation nicht weh tut. (JA auch sich wie ein Nassersack hängen lassen und nicht in die Richtiung in die man sich bewegen soll bewegen kann weh tun.)

peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 10:35
@ChiliStyle

Da steht nirgends das eine friedliche Sitzblockade als Gewalt anzusehen ist, so wie du hier behauptest.

Im übrigen fällt auch das wegtragen unter die Vorschriften in deinem Link.

peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 10:36
@ChiliStyle

Aha also rechtfertigt eine Nötigung die Anwendung körperlicher Gewalt mit dem vorsätzlichen zufügen von Schmerzen!?

Das belegst du mir bitte auch!

Das glaube ich nämlich nicht!

ChiliStyle  24.04.2023, 10:47
@peace87
Aha also rechtfertigt eine Nötigung die Anwendung körperlicher Gewalt mit dem vorsätzlichen zufügen von Schmerzen!?

kurz und knapp: Ja, wenn das nötig ist um die Handlung zu beenden tut es das.

peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 14:08
@ChiliStyle

Und genau darum geht es! Es war nicht nötig! Hier was ich einem anderen User geschrieben habe.

Weißt du, ich bin kein Klimakleber. Aber die Sache finde ich alles andere als in Ordnung! Es war einfach nicht notwendig vorsätzlich Schmerzen und Leid zuzufügen.
Die Polizei hätte den jungen Mann auch einfach nur von der Straße tragen können...
Also warum dann diese übertriebene Polizeigewalt!? Deshalb auch mein Verweis auf die Folter...
Wenn er sich dann wehrt und handgreiflich wird gegen die Beamten, dann ist das natürlich was anderes und dann ist auch gerechtfertigt das man keine Rücksicht nimmt und ihn durch das hinzufügen von Schmerzen handlungsfähig macht. Ich hab viele Jahre in der Geschlossenen Jugendhilfe mit straffälligen Jugendlichen gearbeitet.
Für uns galten in solchen Situationen ähnliche Regeln wie für die Polizei.
Hätte ich in so einer Situation so wie der Polizist gehandelt, wäre ich zurecht strafrechtlich dafür belangt worden! Wirklich handgreiflich bin ich erst dann geworden, wenn ich körperlich durch Schläge und Tritte attackiert wurde. Dann hab ich natürlich das Recht die Person gröber anzugehen um die Angriffe abzuwehren und ihn handlungsfähig zu machen. Zum Schutz für mich selbst als auch für andere.
Ich hab dabei immer darauf geachtet, dass ich den Klienten so sanft wie es mir möglich ist zu Boden zu bringen. Verstehst was ich meine?Achso und deshalb kritisiere ich auch das handeln der Polizei in diesem Fall.

Die Frage ist in meinen Augen sehr suggestiv gestellt. Das im Video zu sehende Wegtragen als Folter zu bezeichnen, ist eine extreme Verharmlosung dieses Begriffs. Auch das Wort Polizeigewalt legt bereits nahe, dass es sich um unangemessene Gewalt handelt.

Ist Folter oder übermäßige Polizeigewalt legitim? Nein

Zeigt das konkrete Video Folter? Nein

Zeigt es unangebrachte Polizeigewalt? Grenzwertig, aber aus meiner Sicht eher nein.

Man muss das ganze in meinen Augen ersteinmal in Relation zu anderen polizeilichen Maßnahmen sehen. Bei Festnahmen werden die Festgenommenen oft zu Boden geworfen oder unsanft an Wände gedrückt.

Eine nicht angemeldete Demo, ist erstmal als Versammlung geschützt und dieses Grundrecht muss gegenüber der Nötigung der Verkehrsteilnehmer abgewogen werden. Im Zweifel muss das ein Richter entscheiden. Spätestens wenn die Versammlung durch die Polizei für beendet erklärt wurde, hat sie sich jedoch aufzulösen. Wer sich nicht entfernt handelt ordnungswidrig. Zusätzlich begeht er weiterhon eine Straftat (Nötigung), die spätestens jetzt nicht mehr durch das Recht auf Versammlungsfreiheit "ausgeglichen" werden kann.

Dass bei der Ausübung von unmittelbarem Zwang auch Gewalt angewendet wird, ist nicht ungewöhnlich. Es soll das mildeste Zielführend Mittel gewählt werden. Möglicherweise hätte an dieser Stelle das Wegtragen gereicht. Jedoch ist nicht der gesamte Einsatz zu sehen. Vielleicht hat sich die Person schon dreimal wieder auf die Straße gesetzt oder die Person (oder andere beim gleichen Einsatz) haben sich nicht einfach wegtragen lassen, sondern sich mit Strampeln o.Ä. erheblich gewehrt, sodass damit zu rechnen gewesen sein kann, dass einfaches Wegtragen einerseits schwierig sein wird und andererseits für die Polizisten ein Verletzungsrisiko darstellt.

Wer sich über die Anwendung von Schmerzgriffen beim Räumen einer Straße, die durch Klimaaktivisten blockiert wird, aufregt, sollte sich fragen, was seine Einstellung 2015 war, als die Polizei in Sachsen rechte Blockierer beim blockieren von Flüchtlingsbussen mit Schlagstöcken und Pfefferspray auseinandertrieb oder wie sehr er sich 2020 über den Einsatz von Wasserwerfern zum Auseinandertreiben einer aufgelösten Coronaleugner-Demo in Berlin aufgeregt hat. Solange ein Anliegen nicht klar gesetzeswidrig oder verfassungsfeindlich ist, darf die Nachvollziehbarkeit oder Nicht-Nachvollziehbarkeit eines Anliegens in einem Rechtsstaat keinen Unterschied bei der zulässigen Form der freien Meinungsäußerung machen.


eva2eva2  26.05.2023, 01:00

Coronaleuger sind ja wie der Name sagt auch Böse Leugner und keine Klimaretter! Da muss schon Ordnung herrschen .. und da also kann man ja das Grundgesetz so nicht sehen mit Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Schliesslich sind es Leugner. Da mal mit der Polizeispritze durchgehen ist ja nur richtig, oder?

Was haben die nochmal gemacht? Verkehr behindert ? Nein, eingentlich waren die nur mit der Angst politik nicht einverstanden und hatten ein paar Plakate dabei. Aber wo kämen wir hin, wenn jeder von der Meinung die vorgegeben ist abweicht?

(Nebenbei kenne ich immer mehr Impfopfer _ erblingung nach Blutung der Netzhaut- Gesichtshälfte hängt nur noch runter - Ein anderer ist halbseitig gelähmt, Dauerschwindelgefühle nach der zwiten Impfung sind noch das harmloseste...aber sind ja bestimmt nur Einzelfälle, gell)

Was noch fehlt ist das Bild unserer Führer der Nation an jedem Gebäude die das Wohl des Volkes verkünen und anführen - wie in Nordkorea der kim Yong Il.

peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 13:25

Die Frage soll zum nachdenken anregen ob hier wirklich noch nach Rechtsstaatlichkeit gehandelt wird bei all dem Hass und der Verfolgung, die gerade gegen politische Aktivisten veranstaltet wird.

Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (SchmerzAngstmassive Erniedrigung), um Aussagen zu erpressen, den Willen des Folteropfers zu brechen oder das Opfer zu erniedrigen.

Und das unterscheidet sich jetzt inwiefern von dem was der Beamte im Video getan hat!?

Hat er nicht gezielt und vorsätzlich Gewalt angewendet um den Willen seines Opfers zu brechen!?

holgerholg  24.04.2023, 14:09
@peace87

Mit Willen brechen ist gemeint, dass man die Überzeugung eines Menschen brechen möchte (in der Regel um dann an Informationen zu kommen oder lediglich um ihn zu erniedrigen, wenn er dann vor einem Scherbenhaufen steht).

Durch Schmerzen lediglich die Möglichkeit sich zu wehren, ist dagegen keine Folter. Sonst wäre ja auch jede Festnahme, bei der sich der Festgenommene wehrt, Folter. Außerdem würde sich die Frage stellen warum man die Polizei überhaupt mit Schlagstöcken oder Wasserwerfern ausstattet, wenn sie eh nichts anders machen dürften als lieb zu fragen und bei starker Gegenwehr leider nur danebenstehen und zugucken dürfen.
Schaut man sich das Video an, sieht man, dass die Anwendung unmittelbarer Gewalt zuerst angedroht wird. Dann wird die Person hochgenommen, lässt sich jedoch sofort fallen. Danach wird von beiden Personen je ein Arm auf den Rücken gedreht - was umgangssprachlich als Polizeigriff bekannt sein dürfte. Auch hier kann sich die Person noch sehr leicht den Schmerzen entziehen, indem sie einfach in die gewünschte Richtung läuft. Stattdessen lässt sie sich aber fallen. Zwar entstehen die Schmerzen dadurch, dass die Polizei zumindest den einen Arm weiter festhält, dass das weh tut, liegt aber hauptsächlich daran, dass die wegzutragende Person sich absichtlich zu Boden fallen lässt.
Erst in dem Moment wo der Polizist die Beine in die Hand nimmt während der andere ihn an einem Arm hochnimmt, kann die Person wenig gegen die Schmerzen machen. Einfaches wegtragen an beiden Händen und beiden Beinen wäre eine schmerzfreiere Variante, aber schon wenn sich der wegzutragende nur passiv verhält, ist das nicht ganz einfach. Hier kommt noch hinzu, dass sich die Person wegdreht und ihren Arm unter dem Körper versteckt. Man sollte bedenken, dass auch der im Erste-Hilfe-Kurs gelehrte Rautek-Griff (Rettungsgriff) weh tut und zu diversen Verletzungen führen kann - trotzdem ist es der empfohlene Griff um Bewegungsunfähige Personen mit wenig Kraftaufwand zu transportieren, wenn keine Trage o.Ä. bereitsteht. Da ist es nicht verwunderlich, dass das Wegtragen von sich wehrenden Personen mit mehr Schmerzen und/oder mehr Kraftaufwand verbunden ist.

Ja

Straftätern Strafe anzudrohen hat nichts mit Folter zu tun.

Und diese Androhung durchzuführen hat ebenfalls nichts mit Folter zu tun.

Ein Verbrecher hat keinen Anspruch darauf bei einer Polizeiaktion unverletzt zu bleiben, wenn er den Aufforderungen der Beamten nicht folge leistet.

Klimakleber sind Verbrecher, die den Tod Unbeteiligter billigend in Kauf nehmen.

Mit denen wird noch viel zu sanft umgegangen.

In Frankreich werden die einfach von der Straße gerissen, über die nächste Böschung geworfen und gut ist.

Das Mimimi dieser Totalversager ist einfach nur widerlich.

Keine Nötigungen Unbeteiligter begehen, die Menschenleben fordern. Und wenn die Polizei sagt, mach so und nicht anders, sonst..., dann einfach machen, dann gibt's auch keine Haue.

Problem gelöst.

Nein und nein, aber doch ja ...

Folter ist verboten - und das ist auch gut so.

Und die Polizei darf auch keine Gewalt androhen, das wäre genau so verboten.

Aber: Die Polizei darf durchaus angemessene und erforderliche Zwangsmaßnahmen ankündigen und durchführen, die auch mit körperlicher "Gewalt" einhergehen können.


peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 08:57

Hast du das Video angeschaut? Was am Ende der Rechtsexperte dazu sagt?

HugoHustensaft  24.04.2023, 09:19
@peace87

Brauche ich nicht, Du darfst getrost davon ausgehen, dass ich dafür genügend eigene Expertise habe - dafür habe ich genug Straf-, Verwaltungs- sowie Staats- und Verfassungsrecht gehört.

peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 09:22
@HugoHustensaft

Welche Expertise hast du genau um zu diesem Schluss zu kommen und dem Rechtsexperten für Polizeirecht seine Expertise abzusprechen?

HugoHustensaft  24.04.2023, 09:24
@peace87

Dir ist schon klar, dass es im Recht immer mehrere Auffassungen gibt? Oder was glaubst Du, warum vor Gericht die Parteien A und B unterschiedliche Auffassungen haben, der Richter dann aber C entscheidet und in der Berufung auf D entschieden wird?

peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 09:27
@HugoHustensaft

Mafmg sein aber meine Frage nach deiner Expertise beantwortest du nicht?

Nicht falsch verstehen. Aber wenn du schreibst du besitzt genügend eigene Expertise, dann würde ich gerne wissen welche? Weil schreiben kann das jeder...

HugoHustensaft  24.04.2023, 09:34
@peace87

Ich werde hier jetzt nicht offenlegen, welchen Studienabschluss und welche weitere berufliche Qualifikation ich habe, aber solche Dinge gehören zu den leichteren Übungen.

peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 10:13
@HugoHustensaft

Zumindest behauptest du das...

Ob du aber die nötige Expertise dazu besitzt um das zweifelsfrei sagen zu können... 🤷‍♂️

peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 10:16
@HugoHustensaft

Ich halt mich da lieber an den Rechtsexperten der genügend Expertise besitzt, dass man ihn dazu vor der Kamera befragt...

Oder läd man dich auch ein vor der Kamera deine Expertise auszusprechen, lieber HugoHustensaft?

HugoHustensaft  24.04.2023, 10:54
@peace87

Ich kann der Versuchung widerstehen, vor die Kamera zu treten - habe ich schon mehr als einmal gemacht, gleichwohl in anderem Kontext.

ChiliStyle  24.04.2023, 09:53
Und die Polizei darf auch keine Gewalt androhen, das wäre genau so verboten.

Wie kommst du auf den Unfug. Natürlich darf die Polizei den Einsatz von Unmittelbarenzwang auch androhen und ankündigen. Der Beamte war damit nett. Er hat dem Aktivisten noch mal ausdrücklich die Chance gegeben der Aufforderung zum Räumen der Straße zu folgen. Die Konsequenz ist nun mal ein Zwangsweises entfernen und das verursacht nunmal Schmerzen. Das ist die Realität.

HugoHustensaft  24.04.2023, 09:57
@ChiliStyle

Lesen - denken - posten. Gewalt darf die nicht androhen, das wäre potenziell Willkür und damit auch nicht verhältnismäßig. Angemessene und erforderliche Zwangsmaßnahmen dürfen aber selbstverständlich angewandt werden, auch wenn diese mit "Gewalt" verbunden sind - und genau das steht auch in meiner Antwort. Wenn also etwas Unfug ist, dann ist es Dein Kommentar ... dem übrigens genau die Merkmale Angemessenheit und Erforderlichkeit fehlen, die aber zwingend zu beachten sind, selbst beim unmittelbaren Zwang bleibt die Erfordernis der Wahl des mildesten möglichen Mittels bestehen.

ChiliStyle  24.04.2023, 10:01
@HugoHustensaft
Gewalt darf die nicht androhen, das wäre potenziell Willkür und damit auch nicht verhältnismäßig

liest du deinen Dummfug vor dem Abschicken eigentlich noch mal? Wo ist den da Willkür? Wo ist da Willkür? Weißt du eigentlich was Willkür ist? Offensichtlich nicht...

Angemessene und erforderliche Zwangsmaßnahmen dürfen aber selbstverständlich angewandt werden, auch wenn diese mit "Gewalt" verbunden sind - und genau das steht auch in meiner Antwort.

Und was war daran jetzt nicht angemessen? Der Typ wurde von der Straße entfernt nach dem er jede Menge Möglichkeiten hatte der Anweisung friedlich folge zu leisten. Gegen das Wegtragen hat er sich gewährt und dann tut das halt weh. Deal with it!

dem übrigens genau die Merkmale Angemessenheit und Erforderlichkeit fehlen

Du bestreitest die Erforderlichkeit? Was konkret wäre denn die Erfolgversprechende Sanftere Methode gewesen? Zu 2. jemanden der nicht will weg zu tragen ist in der Realität mit Schmerzen für denjenigen verbunden. Mögen von Gewalt vollkommen entkoppelte Träumer wie du anders sehen ist aber halt einfach ein Fakt.

HugoHustensaft  24.04.2023, 10:56
@ChiliStyle

Hast Du meine Antwort eigentlich gelesen? Ich habe die Frage beantwortet, nicht das, was in dem Video gesagt wird.

Und die Antworten sind klar:
Folter ist verboten, Gewaltanwendung per se auch, unmittelbarer Zwang ist, soweit erforderlich und verhältnismäßig zulässig - das sind ganz feine, aber im Ernstfall entscheidende Abstufungen, auch wenn der Unterschied in der Praxis gering bis inexistent ist.

Nein

Nein natürlich kann hier nicht von Folter gesprochen werden.

Es ist eine ganz normale Zwangsmaßnahme die der Polizist sogar angekündigt hat. Und wie es schon immer heisst, wer nicht hören will muss fühlen. Es ist endlich die Zeit gekommen in der die Polizei zeigen kann dass sie für die Bürger da ist. Und ich bin sehr froh dass sie das tut.

Die Polizei muss übrigens vor einer Zwangsmaßnahme nicht erst eruieren was das geringste Mittel, ist sondern hat dafür zu sorgen die widerrechtliche Situation zu beseitigen, was sie hier vorbildlich tut.

Die Schreierei des Terroristen ging übrigens erst los, als er merkte dass eine Kamera medienwirksam auf ihn gerichtet ist.


peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 12:54
Und wie es schon immer heisst, wer nicht hören will muss fühlen

Und das steht so im Gesetz!?

Die Schreierei des Terroristen

Puh, da fehlen mir die Worte. Aber ganz offensichtlich hast du keine Ahnung was Terrorismus ist!

augsburgchris  24.04.2023, 13:01
@peace87
Und das steht so im Gesetz!?

nein das ist eine Tatsache, kein Gesetzestext. Es steht ja auch nicht im Gesetz dass dir ne Hand fehlt wenn du unten in den Rasenmäher fasst.

Aber ganz offensichtlich hast du keine Ahnung was Terrorismus ist!

Um mal die Bundeszentrale für politische Bildung zu zitieren:

"Mittels systematischer Anwendung von Gewalt insbesondere auf ausgewählte Repräsentanten des „Systems“, aber auch auf andere „Feinde“ soll die „herrschende Schicht“ bzw. eine spezifische Gruppe verunsichert und die „unterdrückte Klasse“ mobilisiert werden. Der Terrorismus ist faktisch ein Ausdruck der politischen Isolation von Minderheiten, die allerdings glauben, sie handelten im Interesse vieler."

Also genau das was die Klimaterroristen machen.

peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 13:21
@augsburgchris

Das ist leider nicht die Definition von Terrorismus. Das beschreibt wie Terrorismus entsteht!

Terrorismus
Der Begriff „Terrorismus“ bezeichnet die geplante Anwendung von Gewalt zur Erreichung politischer und religiöser Ziele. Mit terroristischen Methoden wird versucht, das Verhalten von Staaten und Gesellschaften zu beeinflussen.

https://www.verfassungsschutz.bayern.de/islamismus/definition/erscheinungsformen/terrorismus/index.html

augsburgchris  24.04.2023, 13:27
@peace87

Das ist genauso korrekt und ich sehe hier keinen Widerspruch. Eingriff in den Straßenverkehr ist eine Anwendung von Gewalt.

peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 13:37
@augsburgchris
Eingriff in den Straßenverkehr ist eine Anwendung von Gewalt.

Das kommt auf die Art des Eingriffes an! Bestand hier irgendwo unmittelbare Gefahr!? Die Straße war ja bereits gesperrt und die Polizei hat alles geregelt. Also bitte belege mir mit entsprechenden Gesetz, dass hier juristisch gesehen, die Klimakleber Gewalt angewendet haben.

Und das es angemessen war, nicht das geringere Zwangsmittel des einfachen wegtragens anzuwenden? Also ohne dabei vorsätzlich Schmerzen zuzufügen.

peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 13:40
@augsburgchris

Denn war das wirklich notwendig!? Hätte es nicht das selbe Ergebnis geliefert wenn der Aktivist einfach nur wegtragen worden wäre, ohne ihm dabei unnötiges Leid zuzufügen!?

peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 13:43
@augsburgchris

Weißt du, ich bin kein Klimakleber. Aber die Sache finde ich alles andere als in Ordnung! Es war einfach nicht notwendig vorsätzlich Schmerzen und Leid zuzufügen.

Die Polizei hätte den jungen Mann auch einfach nur von der Straße tragen können...

Also warum dann diese übertriebene Polizeigewalt!? Deshalb auch mein Verweis auf die Folter...

Wenn er sich dann wehrt und handgreiflich wird gegen due Beamten, dann ist das natürlich was anderes und dann ist auch gerechtfertigt das man keine Rücksicht nimmt und ihn durch das hinzufügen von Schmerzen handlungsfähig macht.

peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 13:46
@augsburgchris

Ich hab viele Jahre in der Geschlossenen Jugendhilfe mit straffälligen Jugendlichen gearbeitet.

Für uns galten in solchen Situationen ähnliche Regeln wie für die Polizei.

Hätte ich in so einer Situation so wie der Polizist gehandelt, wäre ich zurecht strafrechtlich dafür belangt worden!

peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 13:49
@augsburgchris

Wirklich handgreiflich bin ich erst dann geworden, wenn ich körperlich durch Schläge und Tritte attackiert wurde. Dann hab ich natürlich das Recht die Person gröber anzugehen um die Angriffe abzuwehren und ihn handlungsfähig zu machen. Zum Schutz für mich selbst als auch für andere.

Ich hab dabei immer darauf geachtet, dass ich den Klienten so sanft wie es mir möglich ist zu Boden zu bringen. Verstehst was ich meine?

peace87 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 13:54
@augsburgchris

Achso und deshalb kritisiere ich auch das handeln der Polizei in diesem Fall. So jetzt müsste ich alles haben. Sorry für die vielen Kommentare...