Kann man direkt zum Bundesverfassungsgericht gehen oder muss man zu den Vorinstanzen?
Ich möchte meinen baldigen Dienstherren verklagen. Das Land NRW hat einen § mit dem ich nicht zufrieden bin. (ich markiere euch ihn mal gleich raus bzw kopiere ihn hoch)
Nun da ich mein Abi mit dem Spicken erfolgreich abgeschlossen habe und ich aufgrund meiner sehr guten Noten in Deutsch und Mathe angenommen wurde, wollte ich auch später noch bei meiner Bachelor arbeit und weiter spicken.
Nun die Frage dazu: Muss man erstmal zu den Vorinstanzen oder kann man direkt zum Verfassungsgericht ?
Und wie schreibt man am besten ein Beschwerdebrief an das Land? Ich identifiziere mich weder als Beamter noch als Beamtin. Das Land soll gefälligst Unisex schreiben wie in Hannover.
Ich wünsche mir so sehr die Hannelore Kraft zurück :(
PS: Auch wenn ich nicht recht bekommen werden würde, würde ich trotzdem vor Gericht. Habe eine Versicherung die alles Zahlt
In welchem Grundrecht siehst du dich verletzt?
In meiner Menschenwürde..
Wenn das Land meine Bezüge um 30% kürzt würde ich unter dem Existenzminimum leben
4 Antworten
Die Konsequenz in einer Klausur ist, dass die Klausur bei einem Täuschungsversuch mit einer 6 bewertet wird. Die Konsequenz hier kann eben zusätzlich eine Kürzung deiner Bezüge sein. Eine Laufbahnprüfung ist eben nicht nur eine simple Deutscharbeit. Lern doch einfach und gut ist. Dann brauchst du nicht spicken und weisst sogar mehr. Die Arbeiten gibt es ja nicht umsonst. Wenn dir deine Ausbildung wichtig ist, dann lernst du ansonsten überdenk deine Berufswahl nochmal. Aus welchem Grund willst du dann klagen? Weil dir ein gerechtfertigtes Gesetz nicht passt? Außerdem müsstest du durch alle Vorinstanzen. Im übrigen finden solche Kürzungen in allen Bundesländern statt.
Machen wir das doch mal wie im Lehrbuch, wenngleich nur skizzenartig.
Verletzung des Grundrechts aus Art. 1 I GG?
I. Eingriff in den Schutzbereich
A. Eingriff (+)
B. Schutzbereich
1. Persönlicher Schutzbereich (+)
2. Sachlicher Schutzbereich (-)
Der Rest fällt damit weg, dazu kommt ferner noch, dass die Verfassungsbeschwerde selbst zulässig und begründet sein müsste.
Das Existenzminimum entspricht dem Steuerfreibetrag aus § 32a EStG, das sind 9.408 Euro. Als Anwärter in NRW - gehobener Dienst außer A12 - erhältst du im Monat 1.355,68 Euro, bei einer Kürzung um 30% sind dies im Jahr immer noch mehr als das Existenzminimum. Du liegst damit über dem Existenzminimum und bist nicht ansatzweise in deinem Grundrecht auf Menschenwürde verletzt. Lies dir nebenher bitte nochmal § 23 IV 1 BeamtStG durch.
In der nächsten Vorlesung Verfassungsrecht würde ich an deiner Stelle besser aufpassen, das BVerfG ist nicht im regulären Instanzenzug.
Meine Wohnung kostet 550€ warm und deshalb liege ich unter dem Existenzminimum wenn sie kürzen.
Du müsstest erst zu den Vorinstanzen. Erst danach kannst du dich von Instanz zu Instanz Vorarbeiten
Schön, wenn das deine einzigen Sorgen sind.