Fachabi nach Ausbildung nachholen [Hessen,19]?

Hallo und guten Abend,

ich habe im Juni meine Ausbildung als Fachinformatiker beendet. Seit dem habe ich den Arbeitgeber gewechselt und langsam mache ich mir Gedanken wie es weiter geht da ich unbedingt weiter lernen möchte.

Da ich direkt nach der Realschule in die Ausbildung gegangen bin habe ich einen Qualifizierten Realschulabschluss mit guten Noten. Ich überlege nun über die Abendschule oder gar Fernschule mein Fachabitur nachzuholen. Warum ?

  • Karriereperspektivisch - Ich habe das Gefühl das man mit Fachabi teilweise mehr möglichkeiten hat. Auch weiß ich nicht ob ich mein Leben lang in diesem Beruf bzw Bereich arbeiten möchte, vielleicht wäre bei einer späteren zweiten Ausbildung dies Hilfreich ?
  • Fachhochschulzugang - In Hessen ist es zwar meines Wissens auch möglich mit Ausbildung und zwei Jahren Berufserfahrung in dem Bereich der Ausbildung zu studieren aber bei anderen Bereichen ? (Kann hier jemand, der sich damit besser auskennt mehr erklären ?)
  • Einfach das Lernen - Arbeit ist nunmal Arbeit, aber Lernen tut man da einfach wenig. Ich habe zwar schon Berufstechnische Weiterentwicklungen (Zertifikate) in Aussicht aber würde gern auch in anderen Bereichen mehr dazu lernen

Im Internet steht viel verwirrendes, auch teilweise das Fernschulen schlecht sein sollen aber ist dies wirklich so ? Und ist die Abendschule machbar neben einer 40 Stunden Arbeitswoche und man noch etwas Leben haben möchte ? So weit ich das gelesen habe würde die Abendschule sich über zwei Jahre ziehen ?

Was meint ihr, hat jemand vielleicht ähnliches erlebt ? Lohnt sich ein Blick auf Abend oder Fernschule ? Oder einfach für ein halbes Jahr die Arbeit aussetzen und das Fachabi in Vollzeit durcharbeiten ?

Infos zu mir: Ich bin 19 Jahre alt und lebe in Hessen

Danke für eure Antworten ! :)

Studium, Schule, Bildung, Abitur, Fachabitur, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
28 jhr., verheiratet , ausbildung sozialassistentin, kein anspruch auf hartz 4?

Hallo leute und zwar brauche ich dringend rat :(

Ich bin 28 jahre alt, verheiratet und ohne ausbildung ( musste arbeiten fruher da vater viele schulden hatte und einfach abgehauen ist und ich das abbezaheln musste! ) . Bin vor 4 jahren ausgewandert in die türkei und nun bin ich zuruck und möchte wieder hier leben. Mein mann ist derzeit noch in der türkei und besucht ein deutschkurs um nach deutschland zu mir zu ziehen. Nun wollt ich die ausbildung zur sozialassistentin machen, denn mein herz schlägt für kinder. Habe in der türkei sogar einen 6-monatigen kurs besucht über kindererziehung , habe sie gut bestanden und mein zertifikat bekommen welches international gültig ist.

Nun hab ich aber bisschen gegoogelt und gelesen, dass man kein anspruch auf hartz 4 hat sobald man eine SCHULISCHE ausbildung macht ? vorallem bei der sozialassistenten ausbildung. Aber es ist wirklich meim traumjob den ich ausüben möchte. Und was wenn mein mann hier ist und er dann auch Erstmal hartz 4 bezieht, bis er den integrationskurs hier bestanden hat? In dieser zeit wollt ich gerne meine ausbildug machen aber das JobCenter hilft da nicht. Was ratet ihr mir? Was soll ich machen :( geht das denn mit nebenjob neben der ausbildung? Habt ihr erfahrungen? Wart ihr in so einer ahnlichen lage und wie seid ihr vorgegangen? Gibt es andere wege, das man hilfe bekommt?

Danke schonmal :(

Ausbildung, Hartz IV, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Berufsschulpflicht für 18 jährigen arbeitenden ohne Ausbildung und erfüllter Vollzeitschulpflicht in Bayern?

Guten Tag,

folgende Informationen vorab:

Es handelt sich um das Bundesland Bayern, bin letztes Jahr 18 geworden, also ist das Schuljahr in dem ich 18 geworden bin bereits beendet. Ich arbeite seit einem Jahr festangestellt in einem Betrieb Nachmittags bzw. Samstags und in den Ferien Vormittags und dass zusätzlich zur Schule. Ich gehe seit 11,5 Jahren in die Schule und möchte nun die 10 Klasse an einer Realschule abbrechen und anschließend auf 30 bzw. 35 Stunden hochgehen. Habe mich dazu entschlossen da ich dort nun einen Ausbildungsplatz erhalten habe und weil ich mich dort sehr wohl fühle.

Bis zur Ausbildung sind es noch einige Monate und bis dahin möchte ich die 30 bzw. 35 Stunden arbeiten. Der Betrieb würde auf meinen Wunsch die Stunden sofort erhöhen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage. Wenn ich mich abmelde, funktioniert dass so wie ich mir das vorstelle oder macht mir die Schulpflicht irgendwie Probleme, wie z. B. dass ich mich sofort an einer Berufsschule anzumelden habe ... weil es keine 12 Jahre Schulpflicht sind die ich erfüllt habe? Stelle mir das kompliziert vor, oder erwacht die Schulpflicht erst wieder bei Beginn des Ausbildungsverhältnisses?

Ich habe zu diesen Fragen sehr viel recherchiert, bin abet auf keine endgültige Aufklärung zu meinem Sachverhalt gekommen.

Ich bitte nur um ernztgemeinte Antworten mit Fachwissen.

Schule, Ausbildung, Berufsschule, Betrieb, Realschule, berufsschulpflicht, Schulpflichtig, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um erfolgreich ein Berufliches Gymnasium nach der 12. Klasse verlassen zu können ?

Hallo liebe Community,

ich besuche zurzeit ein 3-Jähriges Berufliches Gymnasium in Baden-Württemberg und bin in der 12. Klasse. Die Schule würde ich gerne nach Abschluss der 12. Klasse erfolgreich verlassen d.h ich möchte nicht in die 13.Klasse um mein Abitur zu machen sondern einfach nach der 12. Klasse die Schule mit der Fachhochschulreife verlassen.

Jetzt zu meiner Frage: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um die 12. Klasse mit der Fachhochschulreife beenden zu können ? Sprich, welche Noten brauch ich mindestens ? Wie oft darf ich unterpunkten ? etc.

Ich will mich ja nicht für das Abitur qualifizieren (also das mit den 8 mal Unterpunkten zählt ja dann nicht für mich oder ?, ich mein ich will ja nach der 12ten gehen und meine Fachhochschulreife und nicht das Abitur d.h ich muss andere Voraussetzungen erfüllen wie jemand der das Abitur machen will)

Auf der Landesrecht BW Hompage steht dazu folgendes:

Im beruflichen Gymnasium müssen

a)

in zwei Kernfächern, darunter dem Profilfach, je zwei Kurse belegt und bei einfacher Wertung mindestens 20 Punkte erreicht sein, wobei zwei der vier anzurechnenden Kurse bei einfacher Wertung mit mindestens fünf Punkten abzuschließen sind, und

b)

in weiteren Fächern müssen elf Kurse belegt und bei einfacher Wertung zusammen mindestens 55 Punkte erreicht sein, wobei sieben der elf anzurechnenden Kurse bei einfacher Wertung mit jeweils fünf Punkten abzuschließen sind;

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=FHSchulGymOStV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

Stimmt das so und wenn ja kann mir das bitte jemand erklären. Also z.b was meint man mit: in zwei Kernfächern, darunter dem Profilfach ? wäre das z.b Deutsch und zwingend mein Profilfach. Und meint man mit den mindestens 20 Punkten erreichen das alle Klausuren EINES Kurses zusammen gezählt mindestens 20 Punkte ergeben sollen ? Würde mich sehr über eine Erläuterung freuen.

Lernen, Schule, Ausbildung, Abitur, Baden-Württemberg, Fachhochschulreife, Gymnasium, Hochschulreife, Oberstufe, Schulsystem, Voraussetzungen, Ausbildung und Studium, Berufliches-Gymnasium BW, Beruf und Büro

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