Hallo. Angenommen, jemand der in NRW seine Schulpflicht bereits erfüllt hat (18. Lebensjahr beendet), zieht nach Niedersachsen, wo die Schulpflicht erst nach Abschluss von 12 Jahren erfüllt ist. Wenn diese Person in NRW diese 12 Jahre noch nicht abgeschlossen hat, müsste sie dann in Niedersachsen noch zur Schule gehen?
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