Hallo Leute, möchte mein Grundstück einzäunen.

Wollte bevor das Thema in der Gemeinde interessant wird (-; hier erstmals nachfragen.

Also folgendes Problem: ich habe eine Grundstück im Landschaftsschutzgebiet (Außenbereich) von ca. 1,5 ha einen Hund und sind Teillandwirte. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Auf der einen Seite des Grundstückes existieren noch die Reste eines Zaunes. Darf ich den so ohne weiteres neu aufbauen bzw. wiederherstellen und weiterführen? Habe auch in näherer Zukunft vor Schafe zu halten. Diese müssen natürlich geschützt werden bzw. auf dem Grundstück bleiben. Wie hoch darf der Zaun dann sein und darf es auch z.B. ein Maschendrahtzaun sein? Was mein Ihr? Wie stehen meine Chancen?

Danke in Voraus.

Grüße Frank