Verzwickt!?!
Wir hatten letztes Jahr einen großen Brandschaden im Haus, vom Versicherer bescheinigte Schadensumme ca. 190 000 Euro. Nachdem nun bereits verschiedene Grundsanierungen erfolgt u. vom Gebäudeversicherer bezahlt wurden, bot uns heute die Versichung einen Vergleich über die Restsumme (ca. 52 000,-) an. Dieses Summe wurde als "frei verwendbar" ausgelobt, lt. Schadenregulierer erfolgt keine weitere Prüfung hinsichtlich der Verwendung.
Wir wollen das auch so machen, aber...
Ich bin im Grundbuch (und erbvertraglich) als Besitzer des Hauses eingetragen
(Haus gehörte meiner verstorbenen Mutter),
mein Vater (als Witwer) genießt ein erbvertragliches Nießbrauchsrecht, d.h. alle Mieteinnahmen gehen auf ihn, natürlich auch unbeschränktes Wohnrecht.
Er hat im Gegenzug die erbvertragliche Pflicht zur laufenden Unterhaltung des Hauses. Mein Bruder behauptet nun, dass die o.g. Vergleichssumme mir gar nicht zustehe,
sondern nur meinem Vater (Hintergrund wohl: wir sind beide hälftig als Erben seines beweglichen Vermögens eingesetzt). Ich argumentiere dagegen, dass
die o.g. Summe nicht in Verbindung mit dem genanntem Nießbrauchsrecht steht, sondern den nur den Eigentümer (also mich) zusteht.
(Der Versicherungsvertrag des Gebäudes läuft namentlich auch auf mich). Mein Vater selbst kann keine Stellungnahme dazu geben (Demenz), ich habe eine Betreuungsvollmacht.
Danke für Ihre Antworten!