Grundstück über Grenze. Was kann passieren?

8 Antworten

Hallo,

nicht gesagt wurde, was der Nachbar als Beweis seiner Behauptung vorgelegt hat.

Somit wäre der Weg zum Kataster- und Vermessungsamt der richtige, nicht zum Anwalt. Dort die Vermessung und Grenzverhandlung von damals einsehen.

Wenn jetzt eine Vermessung schon beantragt ist: es muss erstmal der bezahlen, der diese beantragt hat.

Na, mit der guten Nachbarschaft ist es vorbei. Mein Beileid.

BTW: auch 5 cm können bei Grenzbebauung ein Überbau sein.

Grüße Roland

Also...

Die grundsätzliche Frage die sich stellt, ist wie weit der Grenzüberbau ist. Handelt es sich um 5 cm oder um 2 Meter.

 

Alles bis 5 cm liegt grundsätzlich innerhalb der Katastergenauigkeit und wird nicht weiter verfolgt. Ende.

 

Ist der Überbau größer, so stellt sich die Frage wie es dazu kommen kann. Beim Bau des Hauses muss ein Vermessungsdienst das Schnurgerüst eingemessen haben, welches die Lage des Gebäudes definiert.

Wo sind diese Unterlagen als Diskussionsgrundlage --> Bauamt / Landratsamt.

 

Beim Bau einer Doppelhaushälfte wir normalerweise in einem Bauvertrag geregelt, dass die Trennung der Hälften gleichzeitig die Grenze des Grundstückes darstellt.

Wo ist der Bauvertrag?

 

Sind all diese Verträge vorhanden und die Grenze entspricht nicht dem dort vereinbarten Grundsatz ist die Grenze anzupassen.

 

Handelt es sich um ein nachträglich nicht im Bauvertrag erwähntes Objekt das als Grenzüberbau erstellt wurde kann der Rückbau oder eine Entschädigung vom Geschädigten verlangt werden.

 

Das Vermessungsamt stellt nur fest wo die jetzige Grenze ist. mehr nicht.

In wie weiit das rechtliche Folgen haben kann entscheidet nicht das Vermessungsamt sondern das Baurechtsamt / Gemeinde / Anwohner.

U,.u. auch gerichtlich.

Dein Nachbar ist hier auf Streit aus: Zum Anwalt würde ich auf jeden Fall. Jetzt kommt es darauf an, womit der Vermesser beauftragt wurde und um welche Art Vermesser es sich handelt. Nicht jeder Vermesser darf eine Grenzherstellung machen. Nichts unterschreiben. 

Du könntest diese Woche bei deinem Katasteramt vorbei gehen und fragen, ob dort die Möglichkeit besteht dir ein Luftbild mit überlagerten Katastergrenzen zu zeigen. Den Mitarbeitern dort dein Problem schildern und um Ratschläge bitten. 

Hätte dein Nachbar Recht und dein Haus wäre tatsächlich überbaut, würde ich auf einer neuen Grenze entsprechend der Örtlichkeit bestehen. Die Fläche solltest du dann dem Nachbarn abkaufen, vorher mit dem Nachbarn schon entsprechend einigen. Erkundige dich nach den Bodenrichtwert. 

Wird keine neue Grenze gebildet und Nachbar hat Recht, kann er vermutlich eine Überbaurente verlangen. 

Auch wenn neue Grenze plus Kaufvertrag jetzt bestimmt einiges an Kosten verursachen wird, so wie du den Nachbarn beschreibst, ist das auf Dauer vermutlich die günstigste Variante. 

Nur frage ich mich, wie dem Nachbarn hier eine Überbauung von 1 m bei einer Doppelhaushälfte aufgefallen sein will, da offenbar ja keine Grenzsteine mehr erkennbar sind, oder steht die zweite Hälfte Doppelhaus noch nicht? 

Bereite dich vor und warte ab. Viel Glück. 

Ich würde dir auch den Gang zum Katasteramt empfehlen und die LuftbildLiegenschaftKarte einsehen.
Erklär dem Mitarbeiter deine Situation, es müsste sogar eine Gebäude ein Messung vorliegen, schau dir den Riss an wie sind dort die Grenzen dargestellt?! Solltest du einen Rechtsanwalt anstrengen, lass ihm den Fortführungsriss anfordern.
Das Bauarchiv wäre auch noch eine Option um Bauunterlagen einzusehen.
Ich würde dir ja einen guten Anwalt empfehlen, ein Schlichter scheint ja nicht so reichen.
Hast du eventuell noch Auszüge einer Liegenschaftskarte vom Kauf? Wie ist da dein Grundstück dargestellt?

im prizip passiert euch nicht viel. lasst die Grundstücke aufnehmen oder schaut mal auf dem Bauamt was es dazu gibt.


GoFlexDude 
Fragesteller
 30.06.2017, 12:52

Da Vermessungsamt kommt übernächste woche.

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Frusterbe  30.06.2017, 13:51
@GoFlexDude

Danach kann man erst weitersehen! Mach dir keine Sorgen, so etwas ist leicht zu lösen, möglicherweise nur mit anwaltlicher Hilfe.

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Lord2k14  30.06.2017, 12:56

Ma dann erstmal abwarten!

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GoFlexDude 
Fragesteller
 30.06.2017, 13:11

Ja klar das is natürlich die beste lösung aber mich belastet die ganze situation auch sehr

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